amateur1 am 12.01.2009 um 20:36 Uhr
Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete.Wir zahlen Kaltmiete und alle Nebenkosten(Heizöl,Wasser,Strom,Kaminkehrer u.s.w)selber.Meine Frage wäre nun: Der Kaminkehrer hat gekehrt und Rückstände entfernt,ist in Ordnung,daß müssen wir zahlen.Heizkesselreinigung,Immissionsmessungen,Wiederkehrende Messung nach BlmSchV an Ölfeuerstätten ,Verbrennungsluftöffnung prüfen und Rauchrohr kehren. ** Wär muß das zahlen,Vermieter oder Mieter. Vielen Dank für eure Antworten.
die Kosten werden auf die Mieter verteilt. Gehört zu den Betriebskosten
fortsetzung: Wir wohnen ebenfalls in einem Einfamilienhaus und bezahlen direkt beim Kaminkehrer

Es hängt davon ab, was im Vertrag unter Nebenkosten aufgeführt ist. In der Regel sind eben diese Kosten vom Mieter zu tragen. MfG

es zahlt der Vermieter und rechnet es in den Nebenkosten ab und 20% dieser Summe , maximal 600 Euro im Jahr, kannst du als haushaltnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen , nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung

Das hängt von dem Vertrag ab wie ihr den abgeschlossen habt.
So ist es....