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habe ein neues auto und komme jetzt in Hartz 4.muss ich jetzt das auto verkaufen

gefragt von traummann am 06.05.2009 um 13:16 Uhr

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corleone84
beantwortet von corleone84 am 6. Mai 2009 13:20
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nicht unbedingt!wieviel ist der wagen wert???du darfst pro lebensjahr 150 euro eigenvermögen haben und hast noch einen freibetrag von 2100 euro....also könntest du das als dein vermögen angeben...oder du meldest den wagen auf deinen papa oder deine mama an

Kommentar von 9b32991c684c5f8e2437285f11a02fb9smallKBB0815 am 6. Mai 2009 13:21

Melde das Auto auf mich an!!!!


anonym
beantwortet von Maya1998 am 6. Mai 2009 13:27
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Kommt drauf an, wie teuer die Bude war. Hast du dir aus ALG1 heraus einen Neuwagen gekauft?

Kommentar von traummann am 6. Mai 2009 15:57

ja das habe ich


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 6. Mai 2009 13:17
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das könnte passieren...


bkinnsbruck
beantwortet von bkinnsbruck am 6. Mai 2009 13:18
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wird zumindest als wert angerechnet


edepirelli
beantwortet von edepirelli am 14. Mai 2009 19:03
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soweit ich informiert bin, darf der Wert 4500,--€ nicht übersteigen.


Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 24. Juli 2009 17:27

es sind 7500 Euro.


anonym
beantwortet von MarioundAnja am 4. Juli 2009 00:56
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Hallo... Die Frage liegt nun schon einige Tage zurück aber ich hoffe dennoch das ich mit meiner Antwort helfen kann...

Es gibt bereits verschiedene Urteile über Neuwagenbesitz, Luxuskarossen etc. und Harz4 Bezug. Dem Urteil des Bundesgerichtshofs nach muss zuerst geprüft werden um was für ein Fahrzeug handelt es sich? Hierbei geht es ausschließlich um den Nutzen des Fahrzeugs, der Pannen und Reparaturstastik. Nach geltendem Recht ist es so geregelt das deine Beweglichkeit um eine neue Arbeit aufzunehmen Gewährleistet sein muss. Denn ein Fahrzeug wertet deinen Aktionsradius aus für Bewerbungen und die damit Möglicherweise verbundene Anstellung.

Bei dem hier angeführten Beispiel hatte ein Harz4 Empfänger einen 1 Jahres Wagen vom Typ Skoda Octavia. Das Amt meinte: Verwertbares Vermögen. Der Bundesgerichtshof sagt: Pannenstastik gering, Ersatzteile und Unterhaltungskosten gering. Ein durchaus Wirtschaftliches Fahrzeug was dem Harz4 Empfänger die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle erleichtern wird. Er durfte sein Fahrzeug behalten und Amt musste weiterhin zahlen.

Lass dich beim Fachanwalt für Sozialrecht beraten der kommt an die Vergleichsurteile schnell ran ;o) Die Beratung kostet dich als Harz4 Empfänger nur 10EUR und den Rest holt sich der Anwalt durch einen Antrag auf Beratungskostenbeihilfe vom Staat. Ebenso ist es bei einem Verfahren gegen das Amt. Es gibt Beratungskostenbeihilfe und Prozesskostenbeihilfe. In deinem Fall gewinnst du 100 pro solang du nicht nen Maybach oder den neuen 7er vor der Tür hast ;o)


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