habe ein Mädchen kennengelernt im Telefon Chat sie meinte sie ist 19 nun habe ich neh anzeige wegen einwirken auf Kinder wir haben uns aber nie getroffen sie?

6 Antworten

Also ich tippe mal darauf dass du angezeigt wurdest wegen Paragraph 176 (4) Nr. 3 (Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer auf ein Kind durch Schriften (11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder [...]



So: Der Paragraph den ich dir hier vorgelesen habe ist im Versuch aber NICHT strafbar. Außerdem hat sie angegeben dass sie 19 sei. Somit hast du nicht mit Wissen und Wollen (du hast ja nicht gewusst dass sie 13 ist) gehandelt und somit nicjt mit Vorsatz. Damit hast du außerdem eine Aussage gegen Aussage. Und ne 13 Jährige ist kaum glaubhafter bei sowas als du. (Dumm wäre jetzt aber wenn da angeblich ne Freundin oder so dabei gewesen wäre die angibt sie hätte gesagt sie sei 13). Desweitern könntest du dann aber auch nen Strafantrag wegen Vortäuschen einer Straftat bzw. Falscher Verdächtigung stellen...(gegen die Eltern da die kleine ja nicht Strafmündig ist und auch kaum die Anzeige gemacht hat.

denkst du die würden mir eher glauben so habe ich es verstanden

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Genau das meine ich...aber man kann nie wissen. Generell wirds aber auf nen Aussage gegen Aussage sowie eine Falsche Verdächtigung/Vortäuschen einer Straftat hinauslaufen (zweiteres wäre durch die Eltern aber auch vorsatz).

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ok ich kuck mall was daraus wird danke

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Jo, kein Ding :) Frage ist aber: Wie hast du sie kennengelernt? Vielleicht steht da nen Alter?

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im Telefon Chat

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Wie wäre es mit einem Anwalt?

Der kann dich eher beraten, die Polizei macht nur ihren Job.

Schwierig ist es ohnehin, weil du ja, als sie dir mitteilte, dass sie 19 ist, mit ihr am Telefonieren warst...

Hast du den kompletten Chatverlauf noch, in dem sie dir mitteilte, dass sie volljährig ist?

Nein sie meinte das am Telefon

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Zunächst einmal dürfte bezüglich des sexuellen Missbrauchs von Kindern der Vorsatz fehlen. Aber auch das reine "chatten", ohne die beschriebenen Praktiken in die Tat umsetzten zu wollen, ist straflos. Zur Polizei würde ich gar nicht erst hingehen, geschweige denn schriftlich Stellung nehmen.

Wie alt bist du und wie alt ist das Mädchen, dann kann ich dir helfen, dass kann man so nicht sagen, da es Altersspannen gibt.

Ja, aber in Österreich

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Und einen Bezug zu Deutschland hat es sowieso (bissal)

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bin 24 und sie 13 behauptete aber 19

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Hast du einen Screenshot, dass sie behauptet hat sie sei 19? Dann kannst du den vorlegen. Was steht auf der Anzeige drauf? Zudem würde ich einen Anwalt hinzu ziehen, sowie keine Stellung bei der Polizei nehmen, bis der Anwalt dir rät was du zu tun hast. Viel Glück Lg Nico

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Und dies gilt für Österreich

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sie meinte das am Telefon

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Hat sie Beweise ? Lg Nico

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ich weiß nicht

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Sollte sie das Gespräch aufgenommen haben, macht sie sich Strafbar. Allerdings ist sie 13 und ab 14 ist man erst strafmündig. Hast du einen Anwalt kontaktiert?

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Anwalt habe ich nicht kontaktiert darf man Gespräche nicht aufnehmen?

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@welateme

Nein, darf man nicht.

Ausserdem ist es Krank sodass aufzunehmen!

Du darfst ja auch keine Bilder von Fremden machen.

Naja dürfen schon aber nicht als Beweis verwenden (Fotos)

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