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habe ein handy ersteigert verkaufer teilte mir mit das sein kind das handy ins klo splülte was nun?

gefragt von amiraa am 08.08.2008 um 22:54 Uhr

Hallo habe handy ersteigert verkaufer teilte mir nun mit das das handyausversehen vom sohn die toiletten runter gespüllt wurde was nun habe ich ein anrecht auf endschädigung?


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Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 8. August 2008 22:56
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Typische schwachsinnige Ausrede eines Verkäufers. Verlange Dein Geld zurück und melde den Fall Ebay, aber erst wenn Du Dein Geld wieder hast.

Kommentar von 2b4a1835a0aa73f5d53650771710fe43smallecuador am 8. August 2008 22:58

so würde ich das auch machen, DH


fuechschen1979
beantwortet von fuechschen1979 am 8. August 2008 22:56
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meine güte .. fisch es raus .. oder hab doch einfach verständnis und lass den menschen in frieden

Kommentar von Simple_avatar4smalldanle am 8. August 2008 23:47

Genau. Das Leben wird nicht einfacher und schöner, wenn wir ständig auf unser Recht bestehen.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 8. August 2008 22:56
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Wenn du schon bezahlt hast, natürlich auf Erstattung des Kaufpreises. Wenn nicht, sei froh, dass er kein defektes Handy geliefert hat.


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 8. August 2008 22:56
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muss es sein, dass man immer das maximale herausholt? lass dir das geld zurueckschicken und gut ist.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 8. August 2008 22:55
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Er soll dir das Geld zurück schicken!!



albundysohn
beantwortet von albundysohn am 8. August 2008 22:56
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:-) lach darüber und ersteigere ein anderes. Wenns stimmt, kann er nichts dafür, wenns gelogen ist, finde ich die Ausrede wenigstens orginel

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 8. August 2008 23:00

Naja, originell ist die nicht mehr. Die habe ich schon von zwei Fällen im Bekanntenkreis gehört.

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 8. August 2008 23:04

Ach so, wusste ich nicht. Ich hätte es geglaubt und er hätte mir sogar leid getsn. Hab keine Erfahrung mit Ebay, ich zahl lieber mehr und sehe den Menschen, der mir was verkauft


heligirl
beantwortet von heligirl am 8. August 2008 22:58
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Naja, die Geschichte stimmt wahrscheinlich nicht. Schätze, er wollte einen höheren Preis. Aber wie willst du es nachweisen? Du wirst ja merken, ob du von ebay angeschrieben wirst, denn wenn die Geschichte stimmt, wird er das ebay melden, um die Gebühr nicht zahlen zu müssen. Bringt aber alles nicht, also ärgere dich nicht weiter und ersteigere ein Neues. Viel Glück!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. August 2008 23:04
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Er soll Dir das Geld wieder zurück schicken. Aber es kann auch sein, dass er sich einen höheren Erlös versprochen hat und nun mit dieser Ausrede kommt. So etwas habe ich auch schon gehört. Und in dieser Woche ist mir fast so etwas ähnliches passiert. Ich wollte vor ca. 3 Wochen auf einen Artikel bieten und habe vorher den Verkäufer kontaktiert. Dann sah ich einen Artikel, der mir besser gefallen hat und habe nicht bei ihm, sondern einem anderen geboten. Der Artikel ging dann bis auf 1.300 €. Nach gut einer Woche bekam ich eine Mail, dass der Meistbietende den Artikel nicht mehr braucht, weil er die Wohnung nicht bekommen hat. Ich könnte ihn für 1.200 € haben. Da hatte ich aber meinen Artikel schon. Und so viel hätte ich auch nicht ausgeben wollen. Für mich klingt es nach einem illegalen Hochbieten.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 8. August 2008 23:26

Das ist auch so. Ist gängige Praxis bei Ebay.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 8. August 2008 23:25
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Naja, die Sache wird wohl so nicht stimmen,aber das Gegenteil beweisen kann man nicht. Vermute mal, er hat dir dies sofort mitgeteilt u. du hast noch kein Geld überwiesen? Wenn ja, dann ist dir kein Schaden entstanden. Dann lass es gut sein. Verbindlicher Kaufvertrag hin oder her, wenn er sagt, es ist kaputt, was willst du da machen.Schau dich nach einem anderen Handy um, es gibt schliesslich genug davon. Solltest du allerdings das Geld schon überwiesen haben, dann setze ihm schriftlich eine Frist, bis zu der er dir das Geld zurücküberweisen muß. Tut er das nicht, kannst du den Fall Ebay melden u. Anzeige bei der Polizei erstatten.


Nickeline
beantwortet von Nickeline am 8. August 2008 23:44
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hast du kinder?? falls nein, dann lass dir damit geraten sein, dass du das geld zurückforderst und ein neues bei ebay ersteigerst. punkt.


LittleGiant
beantwortet von LittleGiant am 9. August 2008 07:11
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Wenn Du das Handy bereits bezahlt hast, dann hast Du auch ein Recht darauf, die Ware zu erhalten (oder bei Nicht-Lieferung das Geld zurückzubekommen). Melde das doch einfach ebay - und wenn ebay nicht reagieren kann/will, dann gehe zum Rechtsanwalt.

Kommentar von E82053026876d25f9d4ff5bc04d4122bsmallgrasfux am 9. August 2008 10:27

´lach... gehts noch... typisch deutsch... immer voll drauf... wegen lapalien...

lass dir dein geld zurückschicken, (was wahrscheinlich noch nichtmal überwwiesen wurde) und gut...

Kommentar von 038f8aaf1763f18c1311896dddf35d86smallLittleGiant am 1. September 2008 04:39

Wieso Lapalien!? Auch bei ebay gibt es Betrug! Natürlich sollte man dem Verkäufer erst mal die Chance geben, die Sache in Ordnung zu bringen (d. h. den Kaufpreis des Handys zurückzuerstatten). Wenn er das aber nicht tut, dann solltest Du vielleicht doch den RA einschalten!?


anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 24. November 2008 13:00
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Schau Dir doch erstmal die Bewertung dieses Verkäufer an und entscheide dann! Natürlich gibt es Verkäufer die solche Ausreden benutzen, weil ihnen der Verkaufspreis zu gering ist. Aber es gibt auch Mütter und Väter mit unternehmungslustigen Kindern; so abwegig ist dieser Fall nun auch nicht! Auch wenn es vielleicht etwas ärgerlich ist, so ist doch entscheidend dass Dir kein Schaden oder Nachteil entstanden ist. Solange der Verkäufer Dein evtl. schon bezahltes Geld anstandslos zügig zurück erstattet.... Meine Güte, C`est la vie! Nicht immer alles so eng und verbissen sehen!


anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 24. November 2008 13:05
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Rechtsanwalt, Polizei.... Habt Ihr eigentlich nichts besseres zu tun?! Schon mal etwas von der Verhätnismässigkeit der Mittel gehört; ich kann es echt kaum glauben! Kein Wunder das Deutschlands Gerichte hoffnungslos überlastet sind, mit Nachbarschaftsstreitereien!


anonym
beantwortet von ultralord am 29. November 2008 17:19
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Ich glaube du hast noch gar nicht bezahlt und willst noch was obendrauf. Wenn ja, träum weiter. Wenn nicht, wird er dir dein Geld schon wiedergeben. Denn das Kind fällt wohl eher in seinen Verantwortungsbereich als in deinen, oder? Wenn es nur eine Ausrede ist, damit er das Handy nicht so billig hergeben muß, ist das zwar assi aber für dich nicht zu ändern. Es sei denn du angaschierst eine Privatdetektei, die dann durch 24-Stunden Überwachung herausfinden das das Handy gar nicht im Klo gelandet ist.Haha


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