Hallo habe handy ersteigert verkaufer teilte mir nun mit das das handyausversehen vom sohn die toiletten runter gespüllt wurde was nun habe ich ein anrecht auf endschädigung?
Typische schwachsinnige Ausrede eines Verkäufers. Verlange Dein Geld zurück und melde den Fall Ebay, aber erst wenn Du Dein Geld wieder hast.

meine güte .. fisch es raus .. oder hab doch einfach verständnis und lass den menschen in frieden
Genau. Das Leben wird nicht einfacher und schöner, wenn wir ständig auf unser Recht bestehen.
Wenn du schon bezahlt hast, natürlich auf Erstattung des Kaufpreises. Wenn nicht, sei froh, dass er kein defektes Handy geliefert hat.

muss es sein, dass man immer das maximale herausholt? lass dir das geld zurueckschicken und gut ist.

:-) lach darüber und ersteigere ein anderes. Wenns stimmt, kann er nichts dafür, wenns gelogen ist, finde ich die Ausrede wenigstens orginel
heligirl am 8. August 2008 23:00 Naja, originell ist die nicht mehr. Die habe ich schon von zwei Fällen im Bekanntenkreis gehört.
albundysohn am 8. August 2008 23:04 Ach so, wusste ich nicht. Ich hätte es geglaubt und er hätte mir sogar leid getsn. Hab keine Erfahrung mit Ebay, ich zahl lieber mehr und sehe den Menschen, der mir was verkauft

Naja, die Geschichte stimmt wahrscheinlich nicht. Schätze, er wollte einen höheren Preis. Aber wie willst du es nachweisen? Du wirst ja merken, ob du von ebay angeschrieben wirst, denn wenn die Geschichte stimmt, wird er das ebay melden, um die Gebühr nicht zahlen zu müssen. Bringt aber alles nicht, also ärgere dich nicht weiter und ersteigere ein Neues. Viel Glück!

Er soll Dir das Geld wieder zurück schicken. Aber es kann auch sein, dass er sich einen höheren Erlös versprochen hat und nun mit dieser Ausrede kommt. So etwas habe ich auch schon gehört. Und in dieser Woche ist mir fast so etwas ähnliches passiert. Ich wollte vor ca. 3 Wochen auf einen Artikel bieten und habe vorher den Verkäufer kontaktiert. Dann sah ich einen Artikel, der mir besser gefallen hat und habe nicht bei ihm, sondern einem anderen geboten. Der Artikel ging dann bis auf 1.300 €. Nach gut einer Woche bekam ich eine Mail, dass der Meistbietende den Artikel nicht mehr braucht, weil er die Wohnung nicht bekommen hat. Ich könnte ihn für 1.200 € haben. Da hatte ich aber meinen Artikel schon. Und so viel hätte ich auch nicht ausgeben wollen. Für mich klingt es nach einem illegalen Hochbieten.
ghostwriter am 8. August 2008 23:26 Das ist auch so. Ist gängige Praxis bei Ebay.

Naja, die Sache wird wohl so nicht stimmen,aber das Gegenteil beweisen kann man nicht. Vermute mal, er hat dir dies sofort mitgeteilt u. du hast noch kein Geld überwiesen? Wenn ja, dann ist dir kein Schaden entstanden. Dann lass es gut sein. Verbindlicher Kaufvertrag hin oder her, wenn er sagt, es ist kaputt, was willst du da machen.Schau dich nach einem anderen Handy um, es gibt schliesslich genug davon. Solltest du allerdings das Geld schon überwiesen haben, dann setze ihm schriftlich eine Frist, bis zu der er dir das Geld zurücküberweisen muß. Tut er das nicht, kannst du den Fall Ebay melden u. Anzeige bei der Polizei erstatten.

hast du kinder?? falls nein, dann lass dir damit geraten sein, dass du das geld zurückforderst und ein neues bei ebay ersteigerst. punkt.

Wenn Du das Handy bereits bezahlt hast, dann hast Du auch ein Recht darauf, die Ware zu erhalten (oder bei Nicht-Lieferung das Geld zurückzubekommen). Melde das doch einfach ebay - und wenn ebay nicht reagieren kann/will, dann gehe zum Rechtsanwalt.
grasfux am 9. August 2008 10:27 ´lach... gehts noch... typisch deutsch... immer voll drauf... wegen lapalien...
lass dir dein geld zurückschicken, (was wahrscheinlich noch nichtmal überwwiesen wurde) und gut...
LittleGiant am 1. September 2008 04:39 Wieso Lapalien!? Auch bei ebay gibt es Betrug! Natürlich sollte man dem Verkäufer erst mal die Chance geben, die Sache in Ordnung zu bringen (d. h. den Kaufpreis des Handys zurückzuerstatten). Wenn er das aber nicht tut, dann solltest Du vielleicht doch den RA einschalten!?
Schau Dir doch erstmal die Bewertung dieses Verkäufer an und entscheide dann! Natürlich gibt es Verkäufer die solche Ausreden benutzen, weil ihnen der Verkaufspreis zu gering ist. Aber es gibt auch Mütter und Väter mit unternehmungslustigen Kindern; so abwegig ist dieser Fall nun auch nicht! Auch wenn es vielleicht etwas ärgerlich ist, so ist doch entscheidend dass Dir kein Schaden oder Nachteil entstanden ist. Solange der Verkäufer Dein evtl. schon bezahltes Geld anstandslos zügig zurück erstattet.... Meine Güte, C`est la vie! Nicht immer alles so eng und verbissen sehen!
Rechtsanwalt, Polizei.... Habt Ihr eigentlich nichts besseres zu tun?! Schon mal etwas von der Verhätnismässigkeit der Mittel gehört; ich kann es echt kaum glauben! Kein Wunder das Deutschlands Gerichte hoffnungslos überlastet sind, mit Nachbarschaftsstreitereien!
Ich glaube du hast noch gar nicht bezahlt und willst noch was obendrauf. Wenn ja, träum weiter. Wenn nicht, wird er dir dein Geld schon wiedergeben. Denn das Kind fällt wohl eher in seinen Verantwortungsbereich als in deinen, oder? Wenn es nur eine Ausrede ist, damit er das Handy nicht so billig hergeben muß, ist das zwar assi aber für dich nicht zu ändern. Es sei denn du angaschierst eine Privatdetektei, die dann durch 24-Stunden Überwachung herausfinden das das Handy gar nicht im Klo gelandet ist.Haha
so würde ich das auch machen, DH