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Habe ein Fahrzeug verkauft und die wollen mir mein Kennzeichen nicht mehr geben, obwohl vereinbart!

gefragt von Penki am 15.04.2008 um 13:30 Uhr

Ich habe mein Fahrzeug verkauft, das Kennzeichen habe ich den Leuten mitgegeben, da sie es überführen wollten. Auf dem Kaufvertrag wurde vereinbart, dass das Fahrzeug am darauffolgenden Werktag ABGEMELDET wird. Die Leute haben es allerings umgemeldet, da ihnen ein Ab- und anmelden, sowie ein neues Kennzeichen zu teuer war. Die haben einfach meines genommen Mein Kennzeichen war ein Wunschkennzeichen und die Leute haben mir versichert, dass sie mir das Kennzeichen nach der Abmeldung vorbeibringen. Nach einer Woche hab ich immer noch kein Kennzeichen bekommen, also hab ich angerufen.

Wie kann ich hier mein Recht durchsetzen? Ein neues Kennzeichen wollen sie mir auch nicht bezahlen


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Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 15. April 2008 13:33
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wenn diese Abmachung im Kaufvertrag steht, erstatte Strafantrag, etwas anderes scheinen die wohl nicht zu verstehen, es handelt sich hierbei um Dein Eigentum.......

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 15. April 2008 13:34

Sehe ich auch so.LG

Kommentar von Fff8980325da1bf492818b324613ee91smallGeisterfahrer am 15. April 2008 13:35

...somit ist es diebstahl, ich würde mich auch mit dem kaufvertrag zur polizei machen und strafantrag stellen.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 15. April 2008 13:32
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Wenn es schriftlich vereinbart wurde,kannst Du darauf bestehen.Droh mit einem Rechtsanwalt.Viel Erfolg.


wauwie
beantwortet von wauwie am 15. April 2008 13:40
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Wenn das Fahrzeug im selben Ort oder mit dem selben Kreiskennzeichen wieder angemeldet wird, verbleibt das ausgegebene Kennzeichen sowieso beim Fahrzeug und nicht beim Halter. Wenn es anderweitig umgemeldet wird, brauchen die neuen Besitzer sowieso neue Kennzeichen und könnten Dir die alten entstempelt zurückgeben. Dein altes Wunschkennzeichen wirst Du aber wahrscheinlich nicht wieder bekommen.

Kommentar von Simple_avatar1smallwauwie am 15. April 2008 13:43

Nachsatz: auch wenn es nur abgemeldet wird, bleibt das alte Kennzeichen beim Fahrzeug für mindestens ein halbes Jahr. Du kannst also ein neues Auto mit dem alten Wunschkennzeichen nicht anmelden, da es gesperrt ist. Der gesamte Vorgang ist also rechtlich korrekt.


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 15. April 2008 13:32
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Kannst Du gar nix machen! Dumm gelaufen!


Haaza
beantwortet von Haaza am 15. April 2008 13:34
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sieht schlecht aus, hättest Du bloß Dein Kennzeichen nicht aus den Händen gegeben...

sorry, finde das echt traurig, weiß aber keinen Rat...


Quandt
beantwortet von Quandt am 15. April 2008 13:41
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Da kannst Du erst mal gar nichts machen, das Kennzeichen ist dem Fahrzeug zugeordnet und nicht einer Person. Bei einer Abmeldung würde dieses Kennzeichen für 6 Monate gesperrt und danach könnte jeder daraufzugreifen. Da das Fahrzeug umgemeldet wurde, bleibt es dem alten Fahrzeug bis zur Verschrottung (oder Umzug in eine andere/n Stadt/Kreis) zugeordnet. Die Schilder selber kann man nach einer Abmeldung und Entwertung selbstverständlich ins Wohnzimmer hängen; wenn die Herausgabe vertraglich vereinbart ist besteht ein wenig Hoffnung die Herausgabe rechtlich durchzusetzen. Dann mal ab zum Anwalt! Lieben Gruß ;-)

Kommentar von Fff8980325da1bf492818b324613ee91smallGeisterfahrer am 15. April 2008 13:59

KfZ-Kennzeichen werden nicht mehr gesperrt, habe vor 3monaten nen auto abgemeldet und letzte woche wieder zugelassen und habe ein neues kennzeichen bekommen. bei der abmeldung hätte ich das alte kennzeichen auf mich (gegen gebühr) reservieren lassen können...

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 15. April 2008 14:12

Dann scheinen die Bundesländer dies unterschiedlich handzuhaben, das mit dem Reservieren funktioniert in Berlin aber auch.


anonym
beantwortet von Penki am 15. April 2008 13:44
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Also mir gehts gar nicht mehr ums kennzeichen, sondern darum, dass sie mir ein neues zahlen, immerhin haben die meines ja nicht gekauft.

Das Fahrzeug wurde im gleichen kreis umgemeldet.

Kommentar von Simple_avatar1smallwauwie am 15. April 2008 13:50

nochmal: wenn ein Fahrzeug sofort vom neuen Besitzer weitergefahren wird, wird das Fahrzeug UMGEMELDET und die Kennzeichen verbleiben am Fahrzeug. Du kannst doch die alten Schilder sowieso nur noch als Erinnerung an die Wand hängen.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 12. Juni 2008 13:59

Ein Kennzeichen gehört zum Fahrzeug, und nicht zum Halter!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. April 2008 13:48
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du kannst gar nichts machen und hättest dir auch so neue Kennzeichen kaufen müssen...und auch eine Ummeldung beinhaltet, dass das alte Kennzeichen für mindest 6 Monate aus dem Rennen ist..


anonym
beantwortet von Penki am 15. April 2008 13:54
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Danke für die Antworten, ich dachte ich kann mein neues Fahrzeug auch mit den Kennzeichen zulassen!

Gruß Penki

Kommentar von Simple_avatar1smallwauwie am 15. April 2008 13:57

Das ist in den USA so.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 12. Juni 2008 13:57

...und in Holland.


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 15. April 2008 14:33
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Strafanzeige wegen Betrugs und Unterschlagung. Da wirst Du wohl aber nur Schadenersatz bekommen können, die Nr. wird nicht wieder freigegeben.


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