Ich habe mein Fahrzeug verkauft, das Kennzeichen habe ich den Leuten mitgegeben, da sie es überführen wollten. Auf dem Kaufvertrag wurde vereinbart, dass das Fahrzeug am darauffolgenden Werktag ABGEMELDET wird. Die Leute haben es allerings umgemeldet, da ihnen ein Ab- und anmelden, sowie ein neues Kennzeichen zu teuer war. Die haben einfach meines genommen Mein Kennzeichen war ein Wunschkennzeichen und die Leute haben mir versichert, dass sie mir das Kennzeichen nach der Abmeldung vorbeibringen. Nach einer Woche hab ich immer noch kein Kennzeichen bekommen, also hab ich angerufen.
Wie kann ich hier mein Recht durchsetzen? Ein neues Kennzeichen wollen sie mir auch nicht bezahlen

wenn diese Abmachung im Kaufvertrag steht, erstatte Strafantrag, etwas anderes scheinen die wohl nicht zu verstehen, es handelt sich hierbei um Dein Eigentum.......

Wenn es schriftlich vereinbart wurde,kannst Du darauf bestehen.Droh mit einem Rechtsanwalt.Viel Erfolg.
Wenn das Fahrzeug im selben Ort oder mit dem selben Kreiskennzeichen wieder angemeldet wird, verbleibt das ausgegebene Kennzeichen sowieso beim Fahrzeug und nicht beim Halter. Wenn es anderweitig umgemeldet wird, brauchen die neuen Besitzer sowieso neue Kennzeichen und könnten Dir die alten entstempelt zurückgeben. Dein altes Wunschkennzeichen wirst Du aber wahrscheinlich nicht wieder bekommen.
Nachsatz: auch wenn es nur abgemeldet wird, bleibt das alte Kennzeichen beim Fahrzeug für mindestens ein halbes Jahr. Du kannst also ein neues Auto mit dem alten Wunschkennzeichen nicht anmelden, da es gesperrt ist. Der gesamte Vorgang ist also rechtlich korrekt.

sieht schlecht aus, hättest Du bloß Dein Kennzeichen nicht aus den Händen gegeben...
sorry, finde das echt traurig, weiß aber keinen Rat...

Da kannst Du erst mal gar nichts machen, das Kennzeichen ist dem Fahrzeug zugeordnet und nicht einer Person. Bei einer Abmeldung würde dieses Kennzeichen für 6 Monate gesperrt und danach könnte jeder daraufzugreifen. Da das Fahrzeug umgemeldet wurde, bleibt es dem alten Fahrzeug bis zur Verschrottung (oder Umzug in eine andere/n Stadt/Kreis) zugeordnet. Die Schilder selber kann man nach einer Abmeldung und Entwertung selbstverständlich ins Wohnzimmer hängen; wenn die Herausgabe vertraglich vereinbart ist besteht ein wenig Hoffnung die Herausgabe rechtlich durchzusetzen. Dann mal ab zum Anwalt! Lieben Gruß ;-)
Geisterfahrer am 15. April 2008 13:59 KfZ-Kennzeichen werden nicht mehr gesperrt, habe vor 3monaten nen auto abgemeldet und letzte woche wieder zugelassen und habe ein neues kennzeichen bekommen. bei der abmeldung hätte ich das alte kennzeichen auf mich (gegen gebühr) reservieren lassen können...
Quandt am 15. April 2008 14:12 Dann scheinen die Bundesländer dies unterschiedlich handzuhaben, das mit dem Reservieren funktioniert in Berlin aber auch.
Also mir gehts gar nicht mehr ums kennzeichen, sondern darum, dass sie mir ein neues zahlen, immerhin haben die meines ja nicht gekauft.
Das Fahrzeug wurde im gleichen kreis umgemeldet.
nochmal: wenn ein Fahrzeug sofort vom neuen Besitzer weitergefahren wird, wird das Fahrzeug UMGEMELDET und die Kennzeichen verbleiben am Fahrzeug. Du kannst doch die alten Schilder sowieso nur noch als Erinnerung an die Wand hängen.
Einzel Kämpfer am 12. Juni 2008 13:59 Ein Kennzeichen gehört zum Fahrzeug, und nicht zum Halter!

du kannst gar nichts machen und hättest dir auch so neue Kennzeichen kaufen müssen...und auch eine Ummeldung beinhaltet, dass das alte Kennzeichen für mindest 6 Monate aus dem Rennen ist..
Danke für die Antworten, ich dachte ich kann mein neues Fahrzeug auch mit den Kennzeichen zulassen!
Gruß Penki
Das ist in den USA so.
Einzel Kämpfer am 12. Juni 2008 13:57 ...und in Holland.

Strafanzeige wegen Betrugs und Unterschlagung. Da wirst Du wohl aber nur Schadenersatz bekommen können, die Nr. wird nicht wieder freigegeben.
Sehe ich auch so.LG
...somit ist es diebstahl, ich würde mich auch mit dem kaufvertrag zur polizei machen und strafantrag stellen.