
Lieber altan,
bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Viele Grüße
Verena vom gutefrage.net-Support

Und wirst es auch bezahlen müssen, denn dort ist Halten und Parken verboten.
Ganz einfach.

Na so ein Mist, warum tust Du auch so etwas. Ab in die Ecke zum Schämen.
Nein Mal ehrlich was ist dein Problem?

Das ist ein Frage Forum. Wo ist Deine Frage? Bitte halte Dich an die Regeln.

An abgesenkten Bordsteinkanten ist das Parken verboten. Somit ist das Bußgeld-leider-rechtens!
Wahrscheinlich war dort eine Ausfahrt oder eine Auffahrt z.B. für Fahrradfahrer, die Du möglicherweise behindert hast, somit ist das Bußgeld leider rechtens.

§12 STVO:
(3) Das Parken ist unzulässig...
... 9. vor Bordsteinabsenkungen...

Hast wahrscheinlich das strikte Halteverbot, die Ausfahrt, die Parkuhr übersehen.
Aber was willst du eigentlich wissen???