ich habe im mai ein auto gekauft. und habe es dann bei opel durchchecken lassen. leider hat sich festgestellt dass das getriebe kaputt ist. ein tag später stand das auto still. der verkäufer ein autohändler will das auto nicht zurücknehmen. kann mir auch kein anwalt leisten. was soll ich jetzt tun ? bin total sauer und platze vor wut

Du wirst Dir wohl einen Anwalt leisten müssen, wenn Du nicht auf dem Schaden sitzenbleiben willst.

Wahrscheinlich hast du eine Gebrauchtwagengarantie, die das Getriebe mit abdeckt. Der Händler muss das Auto auch nicht zurück nehmen, sondern nachbessern. Informiere dich bei der garantiegebenen Gesellschaft und/oder beim Verbraucherschutz.
augustkoenigin am 8. Juni 2009 18:02 Ja, nachbessern. Und wenn das nicht geht muss er es zurück nehmen.

den verkäufer, sofern es denn wirklich ein händler und kein vermittler ist, mit fristsetzung zur nachbesserung auffordern und dies nachweisbar. ansonsten die ansprüche gerichtlich geltend machen. dafür brauch man nicht zwingend einen anwalt.

wenn es stand das es kaputt is kannst du nix machen
GerdaG am 7. Juni 2009 14:55 Oh mein Gott!
normalerweise hast du 1 jahr garantie, auch für gebrauchte oder privat gekaufte autos, hast du keine rechtschutz versicherung, bzw deine eltern, versuche eine kostenlose rechtsauskunft, die bekommst du bei jedem anwalt
WhiteAngelmzg am 6. Juni 2009 00:29 man hat normalerweise keine garantie sondern gewährleistung und ist auch nicht ein Jahr, sondern zwei. das mit privat gekauft verstehe ich nicht. wenn du meinst, dass ein privatmann von einem privatmann ein auto kauft, gelte die gewährleistung, muss ich dich leider enttäuschen.
augustkoenigin am 8. Juni 2009 18:03 Nach europäischen Recht schon. Es sei denn, diese wird ausdrücklich ausgeschlossen. Händler können die Gewährleistung NICHT ausschließen.
lese deinen Kaufvertrag ganz genau durch, oder lass es dir von einem seriösen Händler erklären, was es mit der Garantie aufsich hat. Und wenn du beweisen kannst, dass das getriebe beim kauf schon kaputt war, und er dir das verheimlicht hat, kannst du dagegen ohne probleme angehen. Aber wenn im Vertrag steht "gekauft wie gesehen" und der Schaden da schon war und keine garantie oder rücknahme verhandelt wurde, sehe ich da schlechte karten für dich.
Erkundige dich bei der Verbraucherzentrale, ist nicht so teuer, die helfen dir weiter...

Oh, Gott - das tut mir aber leid! Da kannste was machen. Geh zur Kripo - die helfen dir. Mir gings auch so. Das muß aber stimmen...

Falls Du einen Rechtsschutz hast weden die Anwaltskosren übernommen. Immer einen Vertrag machen Ist und Soll zustand darlegen. Ggf. einen Gebrauchtwagenvertrag machen. Gewährleistung bei Reklamation. Auto Probe Fahren. Wenn die Hauptwelle eingelaufen ist macht sich das bemerkbar durch laute geräusche. Dasselbe bei Ausrücklagerschäden.Immer einen sachkundigen zum Kauf mitnehmen.

Wenn Du es bei Opel hast durchchecken lassen wende Dich an die. Schließlich haben sie ja bescheinigt, das alles in Ordnung ist, Und Du hast das doch sicher schriftlich?
WhiteAngelmzg am 6. Juni 2009 00:59 das soll was bringen? er hat das auto gekauft und es dann durchchecken lassen.
augustkoenigin am 6. Juni 2009 20:24 Ja, dafür haften Werkstätten.
WhiteAngelmzg am 7. Juni 2009 13:27 du verstehst es noch immer nicht. er hat das auto gekauft, anschließend zur werkstatt gebracht und die haben festgestellt, dass das getriebe kaputt ist.
Die Werkstatt hat nicht festgestellt, dass alles in Ordnung ist!!!
augustkoenigin am 9. Juni 2009 22:59 Man braucht mich nicht anschreien (3 Ausrufungszeichen!!!) Ich höre gut.
das auto habe ich nicht direkt bei opel gekauft. sonder bei einem gebraucht autohandel. rechtschutz habe ich auch aber leider muß ich 3 monate warten eh ich diese leistung in anspuch nehme hat mir ein mitarbeiter bei der allianz gesagt. und der verkäufer will das auto nicht zurücknehmen. und es stand auch nichts in meinem vertag von mängel oder sonst was. ich habe 200 € füe eine garantie bei pro garant gemacht. aber noch keine bestättigung für die garantie erhalten. sagt euch der name Pro garant was. übernehmen die so einen schaden. ich muß nämlich 2 wochen warten bevor ich einen schaden melden kann so hat es mir der verkäufer des auots gesagt. ich habe die garantie gleich nach abshluß des kaufvertags direkt beim verkäufer gemacht. nur leider habe ich bisher von der versicherung noch keine antwort erhalten ob ich überhaupt bei ihnen gemeldet bin. ich kenn mich wirklcih nicht aus. habe erst seit 5 monaten meinen führerschein und wollte ein auto kaufen. jetzt habe ich den salat.
augustkoenigin am 8. Juni 2009 18:01 Okay, das wird ein teures Lehrgeld. Der Verkäufer als Händler haftet auch für einen Gebrauchwagen. Wofür machst Du eine Versicherung für die Garantie? Da hat dich der Verkäufer über den Tisch gezogen. Das Geld hättest Du sparen können. Geh mit den ganzen Unterlagen sofort zur Verbraucherberatung bzw. einem Rechtsanwalt. Und lass Dir das nicht gefallen. Der legt Dich rein! Und nimm zum nächsten Kauf jemanden mit, der was davon versteht bzw. lass das Auto VORHER von einer Vertragswerkstatt anschauen. Ich hoffe, es war nicht so teuer.
??????? Vom Händler gekauft ist zwangläufig Garantie Pflicht
Du meinst Gewährleistung :-))
Das ist mir schon klar. Aber wer solche Fragen stellt, kommt ohne Anwalt sicher nicht aus.