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Habe ein Auto mit einem Wert von 7500 Euro geerbt.Wieviel muß ich meinem Bruder geben

gefragt von Pumuckel1002000 am 10.12.2008 um 23:00 Uhr

Ich habe ein Auto geerbt das einen Wert von 7500 Euro hat. Nun kommt mein Bruder ins Spiel und möchte das Auto bzw. Geld haben. Wieviel steht meinem Bruder zu? 7500 Euro oder die Hälfte davon ? Gestzliche Erbfolge jeder erbt zu 50 %. Danke für eure Antworten


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wilde13
beantwortet von wilde13 am 10. Dezember 2008 23:01
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Du mußt ihm 50 % des Wertes zahlen

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 10. Dezember 2008 23:02

jepp

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 10. Dezember 2008 23:08

Geerbt aufgrund einer entsprechenden Familienbeziehung? Die Annahme, dass du das Auto geerbt hast, ist dann schon nicht ganz richtig. Ihr habt das Auto geerbt.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 10. Dezember 2008 23:17

warum sollte er ihm 50 % zahlen; der Wert des Gesamten Erbes wir zusammengezählt; jeder erhält die Hälfte; seine Aussage, dass ER ein Auto geerbt hat ist so nicht richtig; sein Bruder hat genauso mitgeerbt; das Auto fällt in die Erbmasse; wenn er das Auto als besondere Zuwendung bekommen hat, braucht er gar nichts dafür auszugleichen;

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 10. Dezember 2008 23:25

@wilde13: gestatte mir eine ganz wilde Antwort: :-)

wenn wie er schreibt gesetzliche Erbfolge vorliegt dann kann er nicht das Auto allein geerbt haben sondern nur zusammen mit seinem Miterben; das Fahrzeug fällt in die Erbmasse und die Erben sollten sich vernünftig auseinandersetzen, Erbe zusammenzählen und auseinandersetzen;

Kommentar von Simple_avatar10smallwilde13 am 10. Dezember 2008 23:47

eigentlich habe ich es auch so verstanden, daß er das Auto gar nicht allein geerbt hat, sondern mit seinem Miterben (Bruder) teilen muß


frischling
beantwortet von frischling am 10. Dezember 2008 23:01
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Auto verkaufen und das Geld teilen!


Zahncordi
beantwortet von Zahncordi am 10. Dezember 2008 23:03
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jeder bekommt 50% , wenn keine weiteren Erben, wenn er das Auto haben will, muß er Dir die Hälfte auszahlen


Qetan
beantwortet von Qetan am 10. Dezember 2008 23:02
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Die Hälfte.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 10. Dezember 2008 23:18

warum? seine Aussage, dass ER das Auto geerbt hat ist schon nicht richtig; wenn er es als gesonderte Zuwendung bekommen hat, braucht er überhaupt nichts zu zahlen;


Lala13
beantwortet von Lala13 am 10. Dezember 2008 23:03
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einfache Prozentrechnung: 50 % ist die Hälfte


ihabnefrage
beantwortet von ihabnefrage am 10. Dezember 2008 23:03
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die frage sollte doch eher lauten wieviel du deinem bruder geben DARFST. die biblische geschichte von kain und abel sollten dir eine lehre sein. stelle den materialismus nicht über die brüderliche liebe. du kannst immer rat bei mir suchen, ich werde dich unterstützen auf den weg der weisen zu kommen. für nur 2euro50 im monat. hast du paypal?

Kommentar von 97594e974dadd6a7471ca82d754ea8ffsmallihabnefrage am 10. Dezember 2008 23:08

war ja mal wieber klar, dass die materialisten alle ein dh bekommen. nur ich, der an die liebe appeliert, werde nicht mit einem dh belohnt. willkommen in der neuen kapitalistischen welt. heute schon gefrühstückt?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 10. Dezember 2008 23:21

Du hast es gerade nötig von Materialismus zu reden; jemand will eine Frage beantwortet wissen und Du bist der Einzige der dafür GELD haben willst; Du bist unerträglich

Kommentar von 97594e974dadd6a7471ca82d754ea8ffsmallihabnefrage am 11. Dezember 2008 11:31

lach mal. das war nur spaß von mir :-) "2euro50. hast du paypal?" ist ein standardspruch von mir.


anonym
beantwortet von sylvie82 am 10. Dezember 2008 23:08
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das liegt dran wer dir das auto vermacht hat und ob ein testament vorliegt. u. U. musst du ihm den pflichtanteil geben. bin nicht sicher wie viel prozent das das sind

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 10. Dezember 2008 23:27

Er/Sie schreibt, dass angeblich gesetzliche Erbfolge vorliegt; dann gehört das Fahrzeug beiden; der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils; sind also zwei Erben da wie er schreibt, dann ist der Pflichtteil die Hälfte der Hälfte; lg Guppy


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 10. Dezember 2008 23:39
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