Ich habe ein Auto geerbt das einen Wert von 7500 Euro hat. Nun kommt mein Bruder ins Spiel und möchte das Auto bzw. Geld haben. Wieviel steht meinem Bruder zu? 7500 Euro oder die Hälfte davon ? Gestzliche Erbfolge jeder erbt zu 50 %. Danke für eure Antworten
jeder bekommt 50% , wenn keine weiteren Erben, wenn er das Auto haben will, muß er Dir die Hälfte auszahlen

Die Hälfte.
Guppy194 am 10. Dezember 2008 23:18 warum? seine Aussage, dass ER das Auto geerbt hat ist schon nicht richtig; wenn er es als gesonderte Zuwendung bekommen hat, braucht er überhaupt nichts zu zahlen;

die frage sollte doch eher lauten wieviel du deinem bruder geben DARFST. die biblische geschichte von kain und abel sollten dir eine lehre sein. stelle den materialismus nicht über die brüderliche liebe. du kannst immer rat bei mir suchen, ich werde dich unterstützen auf den weg der weisen zu kommen. für nur 2euro50 im monat. hast du paypal?
ihabnefrage am 10. Dezember 2008 23:08 war ja mal wieber klar, dass die materialisten alle ein dh bekommen. nur ich, der an die liebe appeliert, werde nicht mit einem dh belohnt. willkommen in der neuen kapitalistischen welt. heute schon gefrühstückt?
Guppy194 am 10. Dezember 2008 23:21 Du hast es gerade nötig von Materialismus zu reden; jemand will eine Frage beantwortet wissen und Du bist der Einzige der dafür GELD haben willst; Du bist unerträglich
ihabnefrage am 11. Dezember 2008 11:31 lach mal. das war nur spaß von mir :-) "2euro50. hast du paypal?" ist ein standardspruch von mir.
das liegt dran wer dir das auto vermacht hat und ob ein testament vorliegt. u. U. musst du ihm den pflichtanteil geben. bin nicht sicher wie viel prozent das das sind
Guppy194 am 10. Dezember 2008 23:27 Er/Sie schreibt, dass angeblich gesetzliche Erbfolge vorliegt; dann gehört das Fahrzeug beiden; der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils; sind also zwei Erben da wie er schreibt, dann ist der Pflichtteil die Hälfte der Hälfte; lg Guppy
jepp
Geerbt aufgrund einer entsprechenden Familienbeziehung? Die Annahme, dass du das Auto geerbt hast, ist dann schon nicht ganz richtig. Ihr habt das Auto geerbt.
warum sollte er ihm 50 % zahlen; der Wert des Gesamten Erbes wir zusammengezählt; jeder erhält die Hälfte; seine Aussage, dass ER ein Auto geerbt hat ist so nicht richtig; sein Bruder hat genauso mitgeerbt; das Auto fällt in die Erbmasse; wenn er das Auto als besondere Zuwendung bekommen hat, braucht er gar nichts dafür auszugleichen;
@wilde13: gestatte mir eine ganz wilde Antwort: :-)
wenn wie er schreibt gesetzliche Erbfolge vorliegt dann kann er nicht das Auto allein geerbt haben sondern nur zusammen mit seinem Miterben; das Fahrzeug fällt in die Erbmasse und die Erben sollten sich vernünftig auseinandersetzen, Erbe zusammenzählen und auseinandersetzen;
eigentlich habe ich es auch so verstanden, daß er das Auto gar nicht allein geerbt hat, sondern mit seinem Miterben (Bruder) teilen muß