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Habe durch den Hermesversand über Ebay ZERSCHLAGENES Geschirr erhalten. Wer muß Schadenersatz bean

gefragt von Paulablume am 11.05.2007 um 9:30 Uhr

Hutschenreuther Kaffeeservice bestehend aus Kaffee-u. Milchkanne, 5 Tassen, 6 Untertassen. ZERSCHLAGEN oder angestoßen: Kannen, 4 Tassen, 5 Untertassen. Ausserdem sind 7 Dessertteller (Rosenthal) ganz zerschlagen. Gesamteinkaufswert: EURO 42,49. Die Kannen und Tassen waren GUT in Zeitung oder Folie gewickelt und noch einmal in einem extra - KARTON gepackt. Die Rosenthalteller lagen GUT verpackt daneben. Ausserdem hatte ich Bestecke (3,2kg) ersteigert, die lagen im EXTRA-Karton daneben. Der Verkäufer ist der Meinung: ich muß Schadenersatz beim Hermesversand beantragen. ???

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pooky
beantwortet von pooky am 11. Mai 2007 09:50
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Sollte es sich tatsächlich um einen Transportschaden handeln, dass muss Hermes dafür geradestehen. Allerdings hat auch der Versender eine gewisse Sorgfaltspflicht und muss Kartons mit empfindlichen Inhalten entsprechend kennzeichnen, z. B. "Vorsicht Glas!", auch wenn der Inhalt selbst gut verpackt ist. Allerdings erfolgt der Gefahrenübergang laut BGB bei PRIVATEN Verkäufen mit dem Absenden an den Empfänger, so dass ich mich zunächst an den Transporteur wenden würde. Anders dagegen bei gewerblichen Händlern, dann erfolgt der Gefahrenübergang erst mit der rechtmäßigen Annahme durch den Empfänger.

Auf jeden Fall alles aufbewahren und dokumentieren (Kartons, inneres Verpackungsmaterial usw.)


netztoury
beantwortet von netztoury am 11. Mai 2007 09:52
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Pooky hat recht. Alles aufbewahren. Am besten noch ein paar Beweisfotos von der Verpackung machen - auch wie das Geschirr verpackt war.

Und dann an Hermes wenden.


jacobi06
beantwortet von jacobi06 am 11. Mai 2007 09:48
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Auszug aus FAQ:

Was passiert bei Schaden oder Verlust? Entweder bestätigt schon der ausliefernde Kundenbetreuer den Schaden, und händigt Ihnen eine Schadensmeldung aus, sonst ist eine taggleiche Meldung per Mail erforderlich. Dann erhalten Sie eine Nachricht mit weiteren Hinweisen zur Bearbeitung, damit eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung erfolgen kann.

http://privatpaketservice.hlg.de/wps/portal/!ut/p/.cmd/cs/.ce/70A/.s/70BQQ/s.70A/70_BQQ?refresh=true&content=FAQ#a11

Mein Daddy hatte sowas auch mal und hat es anstandslos ersetzt bekommen.


dock69
beantwortet von dock69 am 11. Mai 2007 12:52
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Wenn der Karton äußerlich unbeschädigt ist, wird die Schuld im Regelfall dem Absender zugeordnet. Man geht davon aus, dass die Ware dann im Karton nicht sachgerecht verpackt wurde. Würde der Transporteur hier schon haften, wäre Betrugsversuchen vorprogrammiert.
Ist der Karton beschädigt, stehen die Chancen auf Schadenersatz schon besser, jedoch sollte man solche Schäden schon beim Paketboten reklamieren. Falls ein Anspruch besteht, muss üblicherweise der Verkäufer reklamieren, da er Vertragspartner von Hermes ist.


anonym
beantwortet von siefra2005 am 16. September 2008 19:26
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Habe schon sehr viel Geschirr bei Ebay gekauft und von Hermes erhalten. War fast immer etwas beschädigt. Reklamieren bringt nichts, Hermes ist nie schuld


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