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Habe die Adresse eines Spamers herausbekommen, was soll ich tun?

gefragt von VollstreckerVollstrecker am 04.04.2007 um 8:22 Uhr

Hallo, ich habe über die Bundesnetzargentur und einem Mehrwertnummerndienstleister die Adresse eines Spamers herausbekommen. Wie soll ich mich verhalten, kann ich rechtliche Schritte gegen diesen einleiten?
Es geht um folgendes: Habe eine Spammail bekommen das ich illegal filesharing betreibe und eine teure 0900-5 nummer (1,99 €) anrufen soll. Über die Bundesnetzargentur habe ich erfahren wer die nummer vergeben hat und über diesen nun die Anschrift des Spamers. Die Nummer wurde übrigens auf mein Zutun von dem Mehrwertnummerdienstleister bereits gesperrt. :) Würde gerne den Email verkehr hier schreiben, aber dafür ist zuwenig Platz.

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Datenschutz x 466 Spam x 436 Mehrwertnummer x 4 0900 x 3

Kolibri
beantwortet von Kolibri am 4. April 2007 09:51
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Das ganze den Medien (Bild, SternTv, usw) mitteilen halte ich auch für das Sinnvollste - denn so werden viele andere gewarnt und das ist sehr gut!

Einen Rechtsanwalt fragen, welche Aussichten eine Anzeige hat und seinem Rat folgen!

Und zum Schluß noch im Namen von vielen, die Du mit Deinem Vorgehen vor Schaden bewahrt hast ein DICKES DANKESCHÖN!!! für Deine Mühe und Deinen Einsatz!!!

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 4. April 2007 09:52

genau! Dem Dank kann ich mich nur anschließen.

Kommentar von 7ba782d12378920511c353fac477a9d1smallDidi200905 am 4. April 2007 10:35

Ich denke auch so.Nur leider kann ich keinen Rat geben. Ich freu mich, dass endlich mal einem von der Bande vor den Bug geschossen wird. Man müßte diese Leute echt irgendwie an den Pranger oder ans schwarze Brett hängen können. Bin schon lange am Überlegen, wie ich das drehen könnte. Aber gott sei dank, hast du ja was bewegen können. Ich wünsche Dir viel Kraft. Vielleicht hab ich ja auch mal Gelegenheit für derartige Schritte.


MMCKueken
beantwortet von MMCKueken am 4. April 2007 08:35
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Ja, bitte mehr berichten - ich denke immer, denen müsste man doch das Handwerk legen aber wenn es dann mal so weit wäre dass ich die entsprechenden Infos an der Hand hätte, wüsste ich auch nicht weiter. DAher bitte über den weiteren Verlauf berichten!! Was ich neben den Verbraucherschutzzentralen noch anraten kann: die Zeitschrift Computerbild ist auch immer interessiert an solchen Fällen und hat auch eigene Rechtsanwälte, die geeignete Fälle von großem Interesse (und das ist bei diesem Fall ja sicherlich da) vertreten. Einfach mal bei Axel Springer nachfragen!!

Kommentar von Simple_avatar5smallVollstrecker am 4. April 2007 08:56

Gute Idee mit der Bildzeitung. Ich werde denen mal ne mail schreiben und fragen was sie davon denken.

Kommentar von D721e8b4e7937b2e84ce06b5e042a67asmallSchuggi5599 am 4. April 2007 13:24

Dann berichte doch mal bitte, ob und wie die reagiert haben, das würde mich (und mit Sicherheit auch andere) sehr interessieren.


gri1su
beantwortet von gri1su am 4. April 2007 08:30
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Ich denke schon, dass Du da rechtliche Schritte einleiten kannst. Aber ich würde mich da auf jeden Fall mal schlau machen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier z. B. Verbraucherschutzzentralen Hilfestellung geben können. Und Auskünfte bekommst Du auch über Rechtsberatungen. Das Thema interessiert mich sehr, da würde ich gerne mehr erfahren.


Computermagic
beantwortet von Computermagic am 4. April 2007 10:15
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.. ich würde erst mal eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Entweder schriftlich bei der Polizei oder gleich bei der Staatsanwaltschaft - und damit der Spammer schon mal schwitzt, dem vielleicht einen kleinen Hinweis auf die Anzeige geben. Kosten hast Du nicht zu erwarten, da man jedermann anzeigen kann, sofern man denkt, er hätte eine Straftat verursacht. Und jetzt kommts: Selbst wenn der Typ eine Rechtsschutzversicherung hat, wird er die knapp 1000 Euro für den Anwalt schon mal selbst zahlen dürfen, da die Rechtsschutzversicherung keine Vorsatzdelikte abdeckt, und Spammen fällt nach neuster Rechtssprechung darunter. Zum Anwalt würde ich hingegen nicht rennen, denn wenn der Typ seinen Finger hebt (und das wird er über kurz oder lang), bleibst du auf deinen und den Gerichtskosten sitzen .. Herzlichst Arthur

Kommentar von 45b54a18f2f3b57a3d5b58a6ec9c02basmallKolibri am 4. April 2007 10:23

O.K. - da stimme ich Dir zu - Anwalt ist vielleicht doch nicht das Schlaueste!

Sei vielleicht noch hinzuzufügen, dass Du mit "Finger heben" meinst, dass der Spammer seinen Vollstreckungseid leistet - falls das nicht jedem klar sein sollte!

Ich musste Deine Antwort jedenfalls zweimal lesen, bis mir 1. klar war, WAS gemeint ist und 2. dass nicht der Anwalt sondern der Spammer gemeint ist! ;)


anonym
beantwortet von AZVFuhne am 7. April 2007 16:54
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Wenden Sie such an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich. Dort man nicht nur die Datenspur verfolgen, sondern auch gegen den Verursacher ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das BDSG verhängen.


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