gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Habe den Verdacht, dass der Chef uns heimlich abhört, was kann ich tun, wie kann ich es nachweisen?

gefragt von Aloise am 27.08.2008 um 13:36 Uhr

Also seit längerem haben wir den Verdacht, dass der Chef uns heimlich abhört, (durch Wanzen?), denn es sind zu viele eigenartige Zufälle gewesen, dass er von Dingen wusste, die nur unter uns Kollegen (2) besprochen wurden. Deshalb habe ich den Verdacht, dass er uns heimlich abhört. Die technischen Möglichkeiten hätte er, denn er hat eine weitere Firma, die Überwachungsanlagen einrichtet. Jetzt weiß ich nicht, wie ich das nachweisen kann, dass im Raum "Wanzen" o.ä. versteckt sind. Meine Kollegin wurde mittlerweile gekündigt. Ich denke er hat Gespräche mitgehört, die wir privat geführt haben. Was kann ich jetzt überhaupt tun. Wen müsste ich informieren, um eine Überprüfung zu veranlassen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Arbeit x 14.556 Überwachung x 126 Abhören x 22

anonym
beantwortet von Joker99 am 8. Februar 2009 16:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die hier angesprochene Webseite, auf der man Aufspürgeräte kaufen kann, sollte höchst skeptisch betrachtet werden, denn man kann mit diesen Billiggeräten meist die wenigsten Wanzen aufspüren. Diese Geräte sind oft nicht in der Lage, selbst die einfachsten Sender aufzuspüren,auch wenn die Bewerbung der Geräte was anderes sagt. Ein entsprechendes Equipment, um Sender verschiedenster Formen aufzuspüren, liegt im 6stelligen Kostenvolumen. Und um damit umgehen zu können bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Profis, die zuvor beispielsweise beim Nachrichtendienst gearbeitet haben, findet man aber nicht an jeder Ecke, wohl aber bei spezialisierten Detekteien. Was die alles an Suchtechnik einsetzen, findet man unter www.detektei-aplus.de/privat-detektei/lauschabwehr.htm Eine solche Prüfung lässt sich aber nicht heimlich durchführen, so dass der Chef es wohl mitbekäme, es sei denn, er ist gerade im Urlaub. Aber eine solche Überprüfung kostet auch einiges, so dass die Frage bleibt, ob es nicht besser ist, den Arbeitgeber zu wechseln.


Kati80
beantwortet von Kati80 am 27. August 2008 13:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zeichensprache lernen, laut schleimen und den Betriebsrat einschalten (falls vorhanden)...

Kommentar von Brandenburg am 27. August 2008 13:57

Zusatzvorschlag:

Bei Verdacht des Abhörens, desöfteren die sinngemässe Bemerkung machen: "An dieser Stelle grüsse ich auch alle Mithörer dieses Gespräches!" Falls gewünscht hier noch eine Steigerung des Ganzen: "Von der Stasi lernen heisst siegen lernen - aber selbst die Stasi war nicht perfekt"

Hierdurch dürfte auch der dümmste Zuhörer zur Kenntnis bekommen, dass seine heimliche Abhöraktionen durchaus bekannt und damit nicht mehr heimlich sind.


anonym
beantwortet von clausrutan am 27. August 2008 13:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier gibt es Geräte mit denen man Wanzen aufspüren kann: "http://www.yatego.com/soltronik-shop/p,4733610693d09,472b4f6d3a4d75_4,wanzenfind..."


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 27. August 2008 13:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du müsstest schon einen begründeten Verdacht haben, um eine Überprüfung veranlassen zu können. Und der wird schwer zu beweisen sein.

Ich empfehle dir, die Firma zu wechseln. So wie ich das verstehe, bist du jetzt eh der einzige verbleibende Kollege zusammen mit deinem Chef, oder? Da kann er dann eh nicht mehr viel abhören, asusser deine Selbstgespräche.


DieAerzte
beantwortet von DieAerzte am 27. August 2008 13:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mach die Wanzen Kaputt wenn du eine Findest


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.