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Habe das Gefühl unser Vermieter geht heimlich in unsere Wohnung!

gefragt von Lola25Lola25 am 19.12.2008 um 20:26 Uhr

Habe das Gefühl unser Vermieter betritt immer wieder (während wir bei der Arbeit sind) unsere Wohnung. Ich weiß, dass das gesetzlich nicht erlaubt ist aber ich kann ihm das nicht nachweisen. Was kann ich tun, um stichfeste Beweiße zu kriegen? Ich denke er macht das nicht regelmäßig sondern in größeren Abständen! Was kann ich tun?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. Dezember 2008 20:27
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Tausch das Schloß aus oder bring ein zusätzliches an.


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Jan500
beantwortet von Jan500 am 19. Dezember 2008 20:27
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kamera

Kommentar von 40ccc09cb310de894a7e6dd87bc6ee03smallstreberin am 19. Dezember 2008 20:28

denke ich auch DH!

Kommentar von 97f42c4b21ce118fd0a33955e9276224smallBiersoeldner am 19. Dezember 2008 20:30

Denke ich auch. Eine kleine Webcam kann man gut verstecken. Das ganze mit den Schlößern austauschen ist schwachfug. Da der Vermieter ja der Eigentümer der Wohnung ist.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 19. Dezember 2008 20:43

Wieso? Mit der Webcam machst Du Dich unter Umständen strafbar. Ein Türschloß kannst Du ohne Probleme wieder austauschen. Wenn er nicht unbefugt in die Wohnung geht, bemerkt er es ja nicht mal.

Kommentar von Saarland60 am 19. Dezember 2008 23:48

Mit einer Webcam, die das Wohnungsinnere überwacht, macht man sich unter keinen Umständen strafbar.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 19. Dezember 2008 20:27
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Schlösser austauschen.

Kommentar von clausrutan am 19. Dezember 2008 20:29

das ist nicht zulässig. Der Vermieter muss bei Notfällen Zugang zur Wohnung haben!

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 19. Dezember 2008 20:30

Das ist nicht wahr, clausrutan.

Kommentar von clausrutan am 19. Dezember 2008 20:46

An Nachtflug:
in diesem Falle müsstest du bei einer Gefahrensituation (z.B. Wasserschaden oder zerbrochene Scheibe) die Kosten für den gewaltsamen Aufbruch der Wohnungs- bzw. Haustüre tragen. Entsprechende Gerichtsurteile liegen vor.

Kommentar von Saarland60 am 19. Dezember 2008 23:49

Das ist falsch.

Kommentar von A5d3f19d23e903f581d46c72d36da275smallLadyJeanny am 16. Juni 2009 19:20

muss er nicht! du bist nur verpflichtet das schloss wieder austauschen wenn du ausziehst. übrigens darf der vermieter gar keinen schlüssel deiner wohnung haben während du dadrin wohnst!!!

Kommentar von 542ac6f2ca015965241e3e9af6d8fc79smallLola25 am 19. Dezember 2008 20:30

könnte ich da nicht Ärger kriegen?? Meine Kollegen bei der Arbeit meinten das wäre noch schlimmer als wenn jemand unerlaubt die Wohnung betritt. Im Mietrecht hab ich nicht wirklich was darüber gefunden. Also du denkst Schloss wechseln geht in Ordnung?

Kommentar von MrsUnbekannt am 19. Dezember 2008 20:32

Ich denke schon dass es in Ordnung geht wenn du das Schloss austauschst, weil dein Vermieter solange du die Wohnung noch bewohnst und nicht zur Debatte stehen würde das du Ausziehst und er einen Grund hätte neue Mieter durch die Wohnung zu führen nichts in "deinen" 4 Wänden zu suchen hat. Wie kommst du denn drauf das er so etwas tut?

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 19. Dezember 2008 20:33

Schloss wechseln mache ich grundsätzlich. Bei Auszug muss allerdings das alte Schloss wieder eingebaut werden. Der Vermieter muss nicht in die Wohnung können.

Kommentar von 542ac6f2ca015965241e3e9af6d8fc79smallLola25 am 19. Dezember 2008 20:38

gut zu wissen, Dankeschön

Kommentar von 542ac6f2ca015965241e3e9af6d8fc79smallLola25 am 19. Dezember 2008 20:41

@MrsUnbekannt: Ich habe deshalb das Gefühl weil ich mal das Dachfenster offen gelassen habe, einkaufen war und als ich zurück kam war es zu. Meine Schwester hat, als wir im Urlaub waren, Blumen gegossen und sie sagte auch sie habe nicht abgeschlossen, beim nächsten Besuch musste sie "zweimal" aufschliessen... So Dinge halt

Kommentar von Paradigma am 19. Dezember 2008 20:46

Häufig ist es Bestandteil des Mietvertrages, dass der Vermieter im Notfall Zugang zu der Wohnung haben muss. Ich halte das auch für wichtig und richtig z.B. wenn es nach Gas oder Feuer riecht oder wenn irgendwie Wasser herausläuft. Entscheidend ist, dass der Mieter das anschließend erfahren muss. Der Schlüssel des Vermieters muss in einem Schlüsselkästchen untergebrachts ein, das deutlich zeigt, wenn der Schlüssel entnommen wurde. Ich glaube ABUS liefert so was. Die andere Möglichkeit ist, den Wohnungsschlüssel bei einem Nachbarn oder Freund zu deponieren, wo der Vermieter diesen bei Bedarf abholen kann und dann die Wohnung am besten zusammen mit dem Nachbarn oder Freund betritt. Kein Vermieter kann sich dem verschliessen.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 21. Dezember 2008 00:02

Das ist nicht wahr. Kein Vermieter darf einen Schlüssel einer vermieteten Wohnung haben. Im Notfall wird die Tür durch einen Schlüsseldienst etc. geöffnet. Aber es gibt keine Pflicht, dem Vermieter einen Schlüssel zu überlassen.

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 11. Januar 2009 22:54

Doch, der Vermieter darf für Notfälle einen Schlüssel haben. In der Regel handelt es sich um einen Generalschlüssel eines ganzen Schliesssystemes. Wenn Not am Mann ist, dann kommt ein Schlüsseldienst zu spät, was wiederum heisst, dass alle Folgekosten durch den Mieter zu bezahlen wären.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 11. Januar 2009 23:04

Darf ein Vermieter einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten und die Mietwohnung betreten?

Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel „für alle Fälle“ zurück­behalten, es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet (z.B. durch Vereinbarung in dem geschlossenen Mietvertrag). Dasselbe gilt im übrigen für den Schlüssel zum Tor eines eventuell mitvermieteten Gartens.http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=15218&ccheck=1


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 19. Dezember 2008 20:28
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Kleb ein Haar an zwei Tesastreifen an Tür und Türrahmen. Ist es am abend gerissen, wurde die Tür geöffnet. Dann kannst du weiter überlegen...


isedinger
beantwortet von isedinger am 19. Dezember 2008 20:27
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Tausche das Schloss aus, wenn er Dich irgendwann darauf anspricht, hast Du den Beweis.



raubkatze
beantwortet von raubkatze am 19. Dezember 2008 20:29
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Du hast das Recht, ein eigenes Schloss einzubauen. Der V. wäre schön blöd, wenn er darüber meckern würde... ;)

Kommentar von 542ac6f2ca015965241e3e9af6d8fc79smallLola25 am 19. Dezember 2008 20:32

Ist das wirklich so? Könnte der Vermieter mich da nicht anzeigen oder sowas? Ist ja schließlich sein Eigentum... Bin unentschlossen, daher meine Frage (hab mir das mit dem Schloss auch schon überlegt)

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 19. Dezember 2008 20:33

Das Recht steht auf Deiner Seite. Du darfst ein Schloss ohne Wissen des V. selbst austauschen. Wechsele es gegen das Alte beim Auszug wieder aus!

Kommentar von 542ac6f2ca015965241e3e9af6d8fc79smallLola25 am 19. Dezember 2008 20:37

Ok, wenn mir da tatsächlich nix passieren kann, werd ich vermutlich machen. Habe sogar schon ein Schloss mit 2 Schlüsseln da :-). Danke für deine Antwort!

Kommentar von tucan am 19. Dezember 2008 20:39

Der Vermieter kann gar nichts. Du hast die Wohnung gemietet und da hat er während Deiner Abwesenheit nichts drin zu suchen. Du kannst z. B. den dritten Schlüssel bei Leuten Deines Vertrauens deponieren, an die sich der Vermieter in einem Notfall wenden kann. Also z. B. bei einem Rohrbruch, Feuer etc. Tausche das Schloss aus und teile Deinem Vermieter mit wo er im Notfall den Schlüssel herbekommt.


anonym
beantwortet von heikephs am 19. Dezember 2008 20:29
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Mach es wie in "Der Clou": winziges Zettelchen zwischen die Tür klemmen. Das ist wenigstens für Dich ein Beweis.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 19. Dezember 2008 20:29
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Wenn Du rausgehst stellst Du ein Streichholz unten rechts in die Türecke das er nicht sieht...falls er in die Wohnung geht wird es umfallen und in der Wohnung liegen !!!

Kommentar von 542ac6f2ca015965241e3e9af6d8fc79smallLola25 am 19. Dezember 2008 20:36

Das ist auch eine gute Idee! Danke für deine Antwort


schimmi
beantwortet von schimmi am 19. Dezember 2008 20:31
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Hänge einen Zettel mit folgendem Text direkt neben die Tür:

Sie werden gerade fotografiert/gefilmt, die Bilder werden direkt ins Internet übertragen und auf einer Website für polizeilich bekannte Straftäter angezeigt. ...

Das wird ihm peinlich genug sein, besonders, wenn er gleich eine Kamera sehen kann...

Kommentar von 542ac6f2ca015965241e3e9af6d8fc79smallLola25 am 19. Dezember 2008 20:37

witzige Idee :-) danke


anonym
beantwortet von Saarland60 am 19. Dezember 2008 20:28
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Wozu irgend etwas beweisen wollen? Quatsch! Schloss austauschen, fertig! Dann ist auch jeder Irrtum deinerseits ausgeschlossen. Glauben heisst schließlich nicht wissen.


Malkia
beantwortet von Malkia am 24. Dezember 2008 06:22
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Da muss ich Gerda vollkommen recht geben. Man kann den Schlüssel bei längerer Abwesenheit bei jemanden seines Vertrauens hinterlegen und dem Vermieter davon unterrichten, wo er ihn im Notfall bekommen kann. Auch wenn der Vermieter mit Einverständnis des Mieters einen Schlüssel zurüchbehält, darf er niemals Grundlos die Wohnung betreten. Wenn man sich nicht sicher ist, ob der Vermieter in Abwesenheit des Mieters die Wohnung betritt, kann man das Schloss auswechseln.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 19. Dezember 2008 20:28
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Ihr könntet unauffällig das Türschloß austauschen. Wenn er Euch drauf anspricht, wisst Ihr Bescheid.

Kommentar von 20fe4160b2d32c8b7e98db609f2073acsmallisedinger am 19. Dezember 2008 20:29

Zwei Dumme, ein Gedanke! :-))

Kommentar von 542ac6f2ca015965241e3e9af6d8fc79smallLola25 am 19. Dezember 2008 20:35

ja, genau so haben meine Eltern auch argumentiert.. Danke für Eure Antworten :-)


holsch
beantwortet von holsch am 19. Dezember 2008 20:28
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schloß wechseln...


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 19. Dezember 2008 20:28
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Dann baue schnellstens ein neues Schloss ein


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 19. Dezember 2008 20:29
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Pitbull anschaffen. Nee getz ma im Ernst. Anderes Schloss rein und gut is!



schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 19. Dezember 2008 20:48
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Das Gefühl hatte ich auch mal bei meiner Vermieterin. Daraufhin habe ich den Schließzylinder an der Wohnungstür ausgetauscht.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 20. Dezember 2008 05:31
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Schließzylinder auswechseln. Mein letzter Vermieter machte das auch. Er hat sich selbst verraten. Ich habe den Zylinder gegen einen anderen vom gleichen Hersteller ausgetauscht. Schon am nächsten Tag, als ich von der Arbeit nach Hause kam, fragte er, warum ich den Zylinder getauscht hätte. Also hatter er doch versucht, die Türe mit seinem Schlüssel zu öffnen.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 20. Dezember 2008 22:08
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Tausche das Schloss.

Oder überliste den Vermieter, in dem Du einen dünnen Zwirn spannst oder einen Papierschnipsel oben auf die Tür legst. Wenn Du nach Hause kommst und der Zwirn ist zerrissen bzw. das Papier heruntergefallen, dann weißt Du, dass jemand in der Wohnung war.

Es gibt auch prima Telefone mit Bewegungssensor. Wenn jemand den Raum betritt, wird sofort die eingespeicherte Nummer angerufen und benachrichtigt.

Kommentar von 542ac6f2ca015965241e3e9af6d8fc79smallLola25 am 20. Dezember 2008 22:39

Ah Ok, das mit den Telefonen wusste ich nicht. Wo kann ich mich da schlau machen? LG

Kommentar von 19ad33659b72ead7a73d2bf47cb3ee18smallKlausNeumann am 23. Dezember 2008 06:25

Ich hatte meins damals bei eBay ersteigert. "Alarmtelefon" habe ich eingegeben, hier ist ins:

http://cgi.ebay.de/ALARMTELEFON-FUNK-TUR-FENSTERKONTAKTW0QQitemZ130273503529QQcmdZViewItemQQptZTelefone?hash=item130273503529&trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=72%3A1229|66%3A2|65%3A12|39%3A1|240%3A1318

Ich hatte damals allerdings nur knapp unter 40,- Euro ausgegeben.


Igitta
beantwortet von Igitta am 19. Dezember 2008 20:35
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Dieses Gefühl habe ich nicht.

Ich habe nichts zu verheimlichen!!!

Mein Hauswart besitzt einen Wohnungsschlüssel von mir.

LG Brigitta

Kommentar von 542ac6f2ca015965241e3e9af6d8fc79smallLola25 am 19. Dezember 2008 20:42

Ich habe auch nichts zu verheimlichen aber es geht hier ums Prinzip! Er darf einen Schlüssel haben und auch in unsere Wohnung, aber nur nach Absprache, er hat ohne unser Wissen nichts in unserer Wohnung verlohren!


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 26. Februar 2009 00:06
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Falle stellen, anzeigen ...


dl4he
beantwortet von dl4he am 26. März 2009 01:26
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Das geht gar nicht und ist auch nicht erlaubt. Klar kann man nichts nachweisen, wenn er vorsichtig ist, aber es gibt ein ganz einfaches Mittel: Schloss austauschen (ist allein deine Sache, da hat kein Vermieter was zu sagen!).

Und die Sache mit dem Betreten im Falle einer Gefahr: Der Vermieter hat kein Recht darauf, einen Schlüssel zu haben. Bei Gefahr im Verzug ist er zwar berechtigt (und auch verpflichtet), diese abzuwenden und dazu notfalls die Wohnung auch in eurer Abwesenheit zu betreten, aber dazu muss er trotzdem keinen Schlüssel behalten; im Notfall darf er die Tür aufbrechen (und die Kosten tragt ihr dann), und auch das kann man ganz einfach verhindern, und zwar so:

  1. Schloss bzw. Zylinder austauschen (du brauchst niemanden zu fragen, das ist dein Recht!)

  2. einen Schlüssel in einen Briefumschlag legen, den dann zukleben. Den Umschlag signieren.

  3. Diesen Umschlag bei einem Nachbarn mit der Maßgabe deponieren, dass er ihn nur an den Vermieter herausgibt und das auch nur bei Gefahr. Dies dem Vermieter mitteilen.

Damit ist alles erfüllt: Der Vermieter darf die Tür nicht eintreten, der Nachbar kann nicht in die Wohnung, ohne sich durch den zerstörten Briefumschlag selbst zu verraten, andererseits ist er bei unversehrtem Umschlag vor einem solchen Verdacht sicher.

Das Risiko, dass der Nachbar bei einer Gefahrensituation auch nicht zu Hause ist, kann man wohl vernachlässigen.


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