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habe das erste mal in der kaufhalle geklaut gesamtsumme 5 euro welche strafe hat mich zu erwarten

gefragt von fussballfan73 am 26.03.2008 um 18:44 Uhr

habe in der kaufhalle das erste mal was geklaut klausumme hat 5 euro ergeben welche strafe hat mich zu erwarten und muss ich vor gericht das ist mir total peinlich hab so was noch nie gemacht

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ladendiebstahl x 64 26.03 2008 x 1

schurke
beantwortet von schurke am 26. März 2008 18:47
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Vor Gericht musst Du nicht. Leider schreibst Du nicht wie alt Du bist.

Der Sohn von Bekanntschaft war 16 als er das erste Mal erwischt wurde, Wert 1,69. Er wurde von der Polizei geladen, sie nahmen Fingerabdrücke und machten Fotos. Ich fand das ja übertrieben, aber es hatte gewirkt. Auf jeden Fall bekommen Deine Eltern Post.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 26. März 2008 18:51

Nachtrag. Danach kam nie wieder was, auch keine Geldstrafe oder so. Lass es Dir eine Lehre sein, dann ist gut.

Kommentar von fussballfan73 am 26. März 2008 19:17

bin 33 und mache sowas nie wieder versprochen

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 26. März 2008 19:57

Ich wünsche Dir alles Gute, wenn Du es ernst meinst.

Kommentar von fussballfan73 am 26. März 2008 20:37

na klar hab so was noch nie gemacht hatte bloss kein geld mehr bei und hatte riesen hunger hab sie aber dann per karte bezahlt nach dem sie mich erwischt haben total peinlich kamm mir vor wie ein assi hab mich heute auch entschuldigt in der halle


Qetan
beantwortet von Qetan am 26. März 2008 18:49
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Hoffentlich ist die Strafe so hoch, dass Dir die Lust am Klauen für alle Zeiten vergeht.

Kommentar von Fcb0394a1ff1f3997b695f07734ea57csmallkatermurphy am 26. März 2008 18:51

SEHR GUT !!!!


anonym
beantwortet von Micha01 am 26. März 2008 18:54
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Auf jeden Fall erhältst Du ein Hausverbot, außerdem sind c.a.50,- € Strafe sofort fällig ( Aufwandsentschädigung und "Fangprämie" für den Detektiv ). Ob es zu einer Anklage wegen Diebstahls kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft, wenn Du Ersttäter bist, ist es möglich, daß das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 26. März 2008 19:59

Da er nicht mehr minderjährig ist, wird Deine Antwort wohl zutreffen.


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 26. März 2008 18:47
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Auf jeden Fall eine Geldstrafe, Hausverbot und vieleicht Sozialstunden. Klauen sollte man nicht. Spar lieber und kaufs dir dann.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 26. März 2008 18:50

Aber nicht bei der Summe und auch nicht, wenn es das erste Mal war.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 26. März 2008 18:47
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Geklaut ist geklaut egal wie teuer es war. Schau ins Strafgesetzbuch nach, da steht alles drin.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 26. März 2008 18:50

Mensch Wolfi eh, Du warst auch schon mal mitteilsamer.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 26. März 2008 18:58
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Auf jeden Fall 50,- bis 75,- Euro Bearbeitungsgebühr von der Kaufhalle und Hausverbot! Ansonsten vielleicht eine kleine Auflage im sozialen Bereich! Ein Verfahren wird die Staatsanwaltschaft wegen 5,- Euro nicht eröffnen und öffentliches Interesse besteht eh nicht! Hoffentlich hast Du erkannt, dass sich sowas "richtig rentiert"!
(Für alle, die es wieder nicht kapieren: Der letzte Satz birgt Ironie sich!)


katermurphy
beantwortet von katermurphy am 26. März 2008 18:49
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vermutlich "Todesstrafe" oder wenn es gnädige Richter sind: Hand ab..........

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 26. März 2008 19:06

...äh...zeig mal deine Hände!!! Nix da BEIDE bitte....;-)


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 26. März 2008 18:48
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Wenn du bist jetzt nichts gemacht hast und dich reumütig zeigst kann es bei einer Verwarnung bleiben es kommt auch darauf an ob nach Jugend oder erwachsenen Recht entschieden wird.Bei Jugendrecht bvielleicht ein paar Sozialstunden,bei Erwachsenen Geldstrafe!


Moona54
beantwortet von Moona54 am 26. März 2008 18:47
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Eine Anzeige oder Hausverbot!! Mach dass nie wieder,lohnt sich nicht!!!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 26. März 2008 18:54
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Die Summe ist egal. Es folgen: Kosten für den Aufwand, und eventuell Strafe, und natürlich 1 Jahr Hausverbot.


anonym
beantwortet von erstguterjunge am 26. Dezember 2008 09:39
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also die strafe ist die ca.50€ zahlen(vllt.),dann auch ca 2 jahre hausverbot also lass das klauen weil sowas ist blöde und nicht schön


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 13. September 2008 21:18
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Wahrscheinliche Strafe: Hand ab, bei Rechtshändler die rechte, bei Linkshändler die linke Hand. Spass beiseite: Du solltest das sein lassen mit dem Klauen - das lohnt sich nicht! Die Kaufhäuser schlagen die hochgerechnete Diebstahlquote auf ihr Sortiment drauf, und der ehrliche Käufer zahlt die Rechnung. Macht doch auch viel mehr Spass, wenn man auf etwas spart und es sich dann leisten kann.


Jaschin
beantwortet von Jaschin am 26. März 2008 23:44
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Wegen 5 Euro und dann noch erwischen lassen, das müßte lebenslänglich geben !


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