Hallo ich wollte mit meiner tochter die 6Jahre ist Auswandern! Bin 37 Und habe seit 4Jahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht! Hatte da auch kleich Arbeit! Und die kleine Auch schule!!Meine EX will nich das ich gehe Kommte aber nur Alle drei Wochen wenn die kleine mit Will sonst hör ich von ihr nichts!! Das greicht sagt das es nicht des woll des kinders entspricht wenn ich gehe sie sage ich kann gehen das kind müß dann zur Ex wo bitte ist es dann des woll des kindes???? Bin doch Verflichtet das es dem kind Finaziel Gut geht!!! das Darf ich aber nicht!!!!!!
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Lieber papar71, dein Problem klingt sehr schwierig, außerdem scheint das Gericht ja schon entschieden zu haben?
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Ja finanziell! Das kann so gehen das du jeden Monat einen Scheck schickst! Das wohl des Kindes ist nicht immer da wo das meiste Geld ist! Was könntest du deiner Tochter denn bieten? Du arbeitest ja! Oder? Hast du eine neue Freundin die für sie sorgen könnte? Du denkst wohl nur bis vor die Nase aber nicht weiter!

Es geht nicht alleine um finanzielle Aspekte! Es gehört auch das Umfeld dazu und die Lebensbedingungen! Die Aussicht, dass das Kind in einem vollkommen fremden Land, wahrscheinlich bei fremden Menschen, deren Sprache sie nicht oder nicht sehr gut versteht, aufwachsen muss, sieht das Gericht wohl als große Zumutung für das Kind! Und vielleicht auch nicht zu Unrecht. Denn um dem Kind auch im Ausland finanziell was zu bieten, mußt Du ja wohl arbeiten! Wie und wo ist da das Kind versorgt? Ich würde an Deiner Stelle das ganze Szenario detailliert schildern um dem Gericht so begreiflich zu machen, dass es dem Kind an nichts mangeln wird - wenn es denn so ist!