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Habe bei eBay etwas verkauft und jetzt Ärger mit dem Käufer. Was kann ich machen?

gefragt von Floppy1104Floppy1104 am 24.09.2007 um 18:16 Uhr

Habe bei eBay etwas verkauft und als versichertes Paket mit DPD verschickt. Leider wurde die Ware (obwohl gut verpackt) beim Transport beschädigt. Jetzt will der Käufer sein Geld zurück und droht sogar mit der Polizei. Ich habe ihm schon versucht zu erklären, dass das Versandrisiko der Käufer trägt (gemäß BGB) und er sich im Schadesfall an DPD wenden muss. Er droht weiter... muss ich mir Sorgen machen? Es geht um lächerliche 27 EURO und der Betrag beinhaltet schon die Versandkosten. Ich würde ihm ja sogar das Geld wieder geben, aber wer mir so dreist kommt und gleich droht...


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Reply


Wolfgang Foerster
beantwortet von Wolfgang Foerster am 24. September 2007 18:17
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Lass ihn doch zur Polizei gehen. Das Recht ist auf Deiner Seite und wegen 27 Euro bewegt kein Staatsanwalt einen Finger.


luggy333
beantwortet von luggy333 am 24. September 2007 18:30
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Wenn das Paket versichert verschickt wurde, dann trägt den Transportschaden die Post oder der Paketdienst. Denn Schaden muss, und das ist wichtig, der Empfänger bei dem jeweiligen Paketdienst anzeigen und eine Schadensmeldung ausfüllen. Er bekommt das Geld in Höhe des Schadens, jedoch nur bis zum Maximalwert der Versicherungssumme von der Versicherung erstattet. LG


Hilde Marie
beantwortet von Hilde Marie am 24. September 2007 18:28
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Bin auch ab und zu bei Ebay aktiv, mal so - mal so. Diese Art der Käufer können einem wohl den Ebay-Spaß verderben. Ich würd ruhig bleiben - wie Du schon sagst, wer so dreist ist. Wäre schade, wenn er mit seiner Methode Erfolg hätte.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 24. September 2007 18:44
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Nach BGB trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

ABER: Als Verkäufer hat man jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer zu. Wenn die Verpackung beim Käufer äußerlich beschädigt eintraf, besteht ein Anspruch gegenüber dem Paketdienst (Empfänger muss Schaden bei Übergabe bestätigen lassen!). Ist äußerlich kein Schaden vorhanden, jedoch die Ware beschädigt, geht man üblicherweise davon aus, dass nicht transportsicher verpackt wurde. Dann sehe ich den Verkäufer in der Pflicht.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 24. September 2007 18:20
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Der Drohung folgt nicht immer die Tat. Aber ich würde ihm eine (erste und zweite) Frist setzen und dann einen Mahnbescheid schicken. Weil: Normalerweise kann man alles friedlich regeln - und du bist ja bereit. Wenn der Käufer das nicht ist: auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil




Kommentar von 14687a84dcd14a149f4b28b91078c95asmallFloppy1104 am 24. September 2007 18:23

Ich brauch ihm keinen Mahnbescheid zukommen lassen. Er hat ja bezahlt :-) Er will aber jetzt sein Geld von mir zurück, weil DPD die Ware beschädigt hat.

Kommentar von Caf8a3595bdac965238ca5caba361d24smallcomarel am 24. September 2007 18:25

eben, DPD hat die Ware beschädigt und muß simit auch dafür aufkommen. Dafür ist doch der versicherte Versand.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 24. September 2007 18:26

@Floppy1104: Er soll sich an DPD halten. Den Rest hat Wolfgang Foerster schon erläutert.


juekor
beantwortet von juekor am 24. September 2007 18:36
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ihr habt alle recht das ist eine Sache der DPD


anonym
beantwortet von Rolfe am 24. September 2007 21:47
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Wenn er dir mit der Polizei droht, frag ihn doch mal, weswegen er dich anzeigen will und weise ihn darauf hin, dass du dann eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen ihn erstatten kannst. Was er dir vorwirft, ist weder Betrug (du konntest ja nicht wissen, dass das Teil auf dem Transportweg kaputt geht), noch Unterschlagung des Geldes, weil man Geld nicht unterschlagen kann. Wenn er sein Geld zurückhaben will, muss er dich verklagen - es dürfte ihm schwer fallen, die Klage zu begründen.

Aber:

Da du als Versender mit DPD den versicherten Versand vereinbart hast, musst du - wenn der Adressat den Eingang der Sendung verneint - dich mit DPD in Verbindung setzen - die müssen dir (nicht dem potentiellen Empänger) - nachweisen, wo die Sendung abgeblieben ist. Dem Empfänger gegenüber muss DPD keine Auskunft geben, weil sie mit ihm keinen Vertrag haben und er überhaupt keinen Einsendebeleg hat. Insoweit muss du dem Käufer schon entgegenkommen.


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