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Habe bei Ebay ein Bild eines anderen benutzt. Nun bekam ich einen Brief von einem Anwalt !

gefragt von Schalkestom am 02.01.2009 um 20:03 Uhr

Ich habe bei Ebay einen Artikel eingestellt und dabei das Bild von einem anderen Ebayer benutzt. Dieses war ein ganz einfaches Bild was nicht aussah das es von einem Profi ist. Nun bekam ich einen Brief von einem Anwalt der mich auffordert 450 € + 100 € Schadensersatz und Anwaltsgebühren an ihn zu bezahlen. Muss ich das bezahlen ? Er droht mir mit gerichtliche Schritte. Ich könnte das verstehen wenn ich ein Profiverkäufer wäre und das Bild etwas besonderes Ist. Das Bild war ein einfaches Bild von einer Parfümflasche. Kann mir jemand sagen was ich jetzt machen soll. Danke


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danielrd82
beantwortet von danielrd82 am 2. Januar 2009 20:04
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da kannst Du nicht viel machen. Du hast eindeutig gegen die Urheberrechte verstoßen.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 2. Januar 2009 20:05

woher weisst du, dass der andere die Urheberrrechte hat?

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 2. Januar 2009 20:06

Wenn der andere es geschossen hat!!!

Kommentar von C6e5b51dec521de92dae3b1aabccbf0bsmalldanielrd82 am 2. Januar 2009 20:07

wenn er die nicht hätte, könnte er nicht klagen

Kommentar von Wannahavefun am 2. Januar 2009 20:05

Ganz genau so ist es, DH!


Komane
beantwortet von Komane am 2. Januar 2009 20:03
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Schmeiß wech

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 2. Januar 2009 20:05

nene, das ist ernst zu nehmen, wenn du es weg wirfst, wird es dich teuer zu stehen kommen.

Kommentar von 9b32991c684c5f8e2437285f11a02fb9smallKBB0815 am 2. Januar 2009 20:06

so isses, Urheberrechte hat jeder nicht nur ein Profifotograf.

Kommentar von Saarland60 am 2. Januar 2009 20:08

Das ist ein mehr als schlechter Ratschlag!

Kommentar von E7cb9ed3efe9d6e4a4bd8a8181ba19a7smallhagebe am 5. Januar 2009 13:40

Schlaumeier, schon mal was von Urheberechtsverletzung gehört? Mit wegschmeißen ist die Sache nicht aus der Welt!


stef1601
beantwortet von stef1601 am 2. Januar 2009 20:04
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Das musst du leider zahlen, tut mir leid! Ansonsten wird es noch teurer! Dummgelaufen, sei es dir eine Leere!

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 2. Januar 2009 20:06

woher weisst du, dass der andere die Urheberrrechte hat?


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 2. Januar 2009 20:05
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Zahl es und laß es in Zukunft bleiben. Du hast keine Chance


cats4life
beantwortet von cats4life am 2. Januar 2009 20:05
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Wenn du gegen das Urheberrecht vertoßen hast, indem du das Bild von dem anderen Nutzer kopiert hast, wirst du wohl zahlen müssen!



engelhaar
beantwortet von engelhaar am 2. Januar 2009 20:09
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Damit hast Du die Regeln nicht eingehalten, und es gibt genug Anwälte die nur darauf lauern, das Leute aus unwissenheit einfach Bilder anderer ins Netz stellen. Wende Dich an die Verbraucherzentrale, bin mir nicht sicher ob Du dagegen etwas machen kannst, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. LG


Monaco1
beantwortet von Monaco1 am 2. Januar 2009 20:14
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tja... ein verstoß gegen das urheberrecht wird halt mal geahndet... wird das ganze gerichtlich ... wirds teurer...


anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 3. Januar 2009 13:31
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Hier nochmal der Hinweis für alle, die das noch nicht begriffen haben. Ihr dürft grundsätzlich niemals einfach ein Foto verwenden, das ihr nicht selbst geschossen habt! Dabei ist völlig gleichgültig, was darauf zu sehen oder nicht zu sehen ist oder ob das Foto von einem Profi oder von Herrn Müller von nebenan geschossen wurde. So ist nun mal das Gesetz und das kann richtig teuer für Euch werden (s.o.)! Problem dabei sind die Anwälte, die ihr Geld scheinbar ausschließlich mit Abmahnungen verdienen und den ganzen Tag wohl nichts anderes tun, als im Netz nach irgendwelchen abmahnfähigen Sachen zu suchen. Im obigen Fäll könnte das so gelaufen sein, dass der Anwalt sich an Verkäufer xy gewandt und ihn darauf aufmerksam gemacht hat, dass da scheinbar jemand sein Foto verwendet. Dieser Anwalt bietet diesem Verkäufer z.B. an, in seinem Namen eine Schadensersatzforderung einzureichen, die Kohle wird dann z.B. 50/50 geteilt.

Kommentar von E7cb9ed3efe9d6e4a4bd8a8181ba19a7smallhagebe am 5. Januar 2009 13:45

Genau so isses !!

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 4. Februar 2009 18:17

Ganz genau. DH!


hagebe
beantwortet von hagebe am 5. Januar 2009 13:39
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Da wurdest Du bei einer Urheberechtsverletzung ertappt. Selbst wenn Du von einem Artikel das Foto des Herstellers nimmst, kannst Du dafür kostenpflichtig abgemahnt werden.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 2. Januar 2009 20:04
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zahlen oder Anwalt nehmen


regideur
beantwortet von regideur am 2. Januar 2009 20:04
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Such Dir selber einen Anwalt. Was Du gemacht hast war einfach dumm und kann Dich richtig teuer kommen!

Ich halte die Forderung für überzogen.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 2. Januar 2009 20:06

Wenn du dir nen anwalt nimmst, musst du den auch noch zahlen, denn dieser wird nix anderes sagen, als das du es zahlen musst. Rechtsschutz zahlt solche Fälle nicht!!!

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 2. Januar 2009 20:09

Du hast sicher Recht das auch der eigene Anwalt gezahlt werden muss. Aber eine Forderung in dieser Höhe kann auch nicht rechtens sein.

Kommentar von Saarland60 am 2. Januar 2009 20:32

Eine Forderung in dieser Höhe kann sehr wohl rechtens sein. Wenn der Urheber des Fotos ein professioneller Industriefotograf ist, sind 450 Eur ein durchaus übliches Salär.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 2. Januar 2009 20:37

Aber nicht im Verhältnis zum entstandenen "Schaden".

Kommentar von Saarland60 am 2. Januar 2009 20:46

Berechnung nach Lizenzanalogie, und rechtlich absolut zulässig: Was hätte der Urheberrechtsverletzer zahlen müssen, wenn er den Urheber gleich gefragt hätte? Hier muss keine konkrete Schadenssumme vorliegen. Unser Freund hat hier absolut schlechte Karten. Ich würde dem Anwalt ein niedrigeres Gegenangebot machen und beten.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 2. Januar 2009 20:54

Warum sollte er darauf eingehen ohne entsprechenden rechtlichen Druck? Es geht ja gar nicht um eine Schuldfrage die ist ja offensichtlich und wird ja auch nicht bestritten. Es geht ja "nur" um eine vernünftige Einigung.

Kommentar von Saarland60 am 2. Januar 2009 21:05

Da stimme ich dir völlig zu. Nur kostet der "rechtliche Druck" wohl zusätzlich Geld, das er im Fall der Fälle wird zahlen müssen, wenn dieser Druck in Form eines eigenen Anwalts auftaucht. Rechnet sich das? Der Anwalt des Fotografen fordert ja auch nur, was sein Mandant gerne hätte. Der gibt sich vielleicht aber auch mit der Hälfte zufrieden, wenn man vernünftig und zu Tränen zerknirscht mit ihm redet.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 2. Januar 2009 21:11

Ob sich das rechnet ist eine spannende Frage und wird man wohl erst hinterher beantworten können...


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. Januar 2009 20:05
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Lass dir von dem Anwalt nachweisen, dass die Parfümflasche geschützt ist.

M.E. professioneller Abmahner!

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 2. Januar 2009 20:06

Es geht nicht um die Flasche es geht um das eingestellte Bild!


anonym
beantwortet von annihilation am 2. Januar 2009 20:06
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Als erstes. Egal ob das Bild wichtig oder besonders oder sinnvolle erscheint, wer es macht, hat auch die Rechte daran. Zweitens würde ich mir einen Anwalt konsultieren der sich mit Besitzrechten auskennt. Dann worst Du sehen, was dabei herum kommt.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 2. Januar 2009 20:08
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Ganz, ganz schlecht! Die 100 Eur Schadenersatz kann ich nachvollziehen, vermutlich nach der Lizenzanalogie berechnet. Aber wofür werden die 450 Eur verlangt?

Kommentar von Schalkestom am 2. Januar 2009 20:10

450 Euro Schadensersatz + 100 Euro für den Anwalt

Kommentar von Saarland60 am 2. Januar 2009 20:17

Ah, anders herum! Ich würde erst einmal bei diesem Anwalt nachfragen, wie er auf die Summe von 450 Eur Schadenersatz kommt. Es gibt 2 Möglichkeiten, Schadenersatz zu berechnen. Ist der Fotograf, der das Foto gemacht hat, ein hauptberuflicher Profi? Grundsätzlich hast du hier schlechte Karten. Feilschen würde ich allerdings um die Höhe des Betrags, den du zahlen sollst.

Kommentar von Saarland60 am 2. Januar 2009 20:20

Ach ja, den Nachweis, dass der Mandant des Rechtsanwalts auch wirklich der Rechteinhaber ist, könnte man vielleicht mal höflichst erbitten.


lasim
beantwortet von lasim am 2. Januar 2009 20:09
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Warum soll sie Zahlen? Für ein Foto von einer Flasche die man überall kaufen kann!? Wen das Foto nur das zeigt und nichts anderes,wird es für den anderen schwer was zu holen


Kommentar von Saarland60 am 2. Januar 2009 20:13

Was hat die Flasche, die man überall kaufen kann, mit dem Foto de Flasche zu tun? Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Gezahlt werden soll wegen der Verletzung des Urheberrechts.

Kommentar von E33580535dcce6abd9a9462a1d279bb0smalllasim am 2. Januar 2009 20:17

Ja schon klar! Aber er hat ein Foto gemacht,auch ohne die Firma des Parfum zu fragenund es öffentlich gemacht. Ist es dann nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen?

Kommentar von Saarland60 am 2. Januar 2009 20:21

Mann, Mann! Das Foto hat NICHTS mit dem Parfüm oder der Flasche zu tun. Es geht hier um die Rechte des FOTOGRAFEN. Das ist etwas völlig anderes.

Kommentar von E33580535dcce6abd9a9462a1d279bb0smalllasim am 2. Januar 2009 20:25

Ja dann,hat er wohl Pech gehabt! Nur ob ein solches Foto eine solche Amtslawine auslöst finde ich übertrieben...aber ich denke das du da besser draus kommst,wie ich...Danke trotzdem

Kommentar von E33580535dcce6abd9a9462a1d279bb0smalllasim am 2. Januar 2009 20:25

Ja dann,hat er wohl Pech gehabt! Nur ob ein solches Foto eine solche Amtslawine auslöst finde ich übertrieben...aber ich denke das du da besser draus kommst,wie ich...Danke trotzdem


MrPropper1982
beantwortet von MrPropper1982 am 2. Januar 2009 20:10
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Habe erst letztens einen Beitrag darüber im Fernehen gesehen. Und da wurde ganua das Thema Behandelt! Es geht hierbei um Urheberrechtsverletzungen. Wem das bild gehört der hat auch die rechte daran! und du must erst fragen ob du es für öffentliche zwecke verwenden darfst! Die im TV haben gesagt das es eine neue art der Abzocke ist!!! Und habe geraten sich mit dem Anwalt in verbindung zu setzen und einen Vergleich auszuhandeln!!! Da ich selbst Hobbyfotograf bin würde es auchnicht gefallen wenn jemand meine Fotos nimmt und eifach weiter verwendet und damit Gewinn macht!


Dummy60
beantwortet von Dummy60 am 2. Januar 2009 20:10
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Also, für mich sieht das eher aus wie ein mieser Abzocktrick. Geh doch mal zu einer Verbraucherberatung.

Kommentar von E7cb9ed3efe9d6e4a4bd8a8181ba19a7smallhagebe am 5. Januar 2009 13:43

Kann man empfehlen, aber es bleibt bei der Urheberechtsverletzung und die wird gerechtfertigt abgemahnt.


Smash
beantwortet von Smash am 2. Januar 2009 20:11
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Es gibt viele Anwälte, die sonst nichts können und sich so eine Einnahmequelle verschaffen, indem sie das Web durchsuchen nach solchen Möglichkeiten. Aber eine Abmahnung ist ja noch kein Richterspruch. Ich würde das erst Mal nicht beachten. Meist passiert dann außer ein Paar Mahnungen nichts weiter, denn ein Gerichtsprozess kostet denen ja auch Geld und ist noch lange nicht gewonnen. Aber die Lehr aus der Geschicht: Nimm andere Leute Bilder nicht.

Kommentar von Saarland60 am 2. Januar 2009 20:18

"Meist passiert dann außer ein Paar Mahnungen nichts weiter."

Das ist ein fataler Irrtum, der den Fragesteller sehr teuer zu stehen kommen kann.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 2. Januar 2009 21:50

Ja ich würde es drauf ankommen lassen. Wie gesagt, wenn es wirklich zum Prozeß kommen sollte, wird das wegen Geringfügigkeit eingestellt, wenn man einen einigermaßen vernünftigen Richter hat. So etwas ist ja wirklich belanglos und eine Abmahnung weit übertrieben. Sicher hat er Unrecht, aber es wird höchsten eine kleine Geldbuße herauskommen. Wenn dieser dubiose Anwalt überhaupt eine Klage wagt.

Kommentar von Simple_avatar7smallSkynoby am 4. Januar 2009 17:26

Es geht hier nicht um's Strafrecht, sondern um's Zivilrecht... da sieht das etwas anders aus.
Dies ist keine Rechtsberatung!!

Kommentar von parryhotter am 5. März 2009 13:15

völlig falsch, denn gerichtskosten werden in diesem fall von der META übernommen, einer Prozesskostenbeihilfe zur deckung von Abmahnkosten. Diese META wird von einem suspendierten Richter geführt. Tolles deutsches Recht


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 2. Januar 2009 20:29
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Wenn Du die Parfümflasche noch hast, dann mache ein eigenes Bild davon, möglichst identisch mit dem anderen und schicke dem Anwalt einen Abzug.

Dann fragst Du ihn, ob er immer noch auf dem Urheberrecht besteht.

Kommentar von Saarland60 am 2. Januar 2009 20:49

Dann kann ein Sachverständiger beauftragt werden, der die Bilder Pixel für Pixel vergleicht. Das ist in solchen Fällen durchaus üblich. Bringt also gar nichts.

Kommentar von Simple_avatar7smallSkynoby am 4. Januar 2009 17:27

Und die Kosten des Pixelvergleichers werden natürlich auch gleich noch mit eingeklagt.

Kommentar von E7cb9ed3efe9d6e4a4bd8a8181ba19a7smallhagebe am 5. Januar 2009 13:38

Du Schlaumeier gibst hier 'ne Anleitung zur Urkundenfälschung, welche nach StGB auch noch bestraft werden kann!

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 5. Januar 2009 13:55

Wer davon einen Tipp zurUrkundenfälschung ableitet, sollte erst mal den Sinn hinterfragen.

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 5. Januar 2009 14:23

Und wer schon diese Ausdrücke verwendet, sollte auch die strafrechtliche Relevanz kennen oder schweigen.


anonym
beantwortet von parryhotter am 5. März 2009 13:10
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leider wird jedes doofe gericht in deutschland dem anwalt recht geben, und der wird sich nun die tasche vollstopfen. erlaubt sind nur fotos die aus der ebay datenbank stammen bzw. fotos die mit der eigenen kamera geschossen worden sind. allerdings kannst du einen anwalt einschalten, der dich vertritt, denn trotz recht des anwalts ist dies abzocke, denn du hast ja niemandem einen reellen schaden zugefügt


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