Ich habe bei Ebay einen Artikel eingestellt und dabei das Bild von einem anderen Ebayer benutzt. Dieses war ein ganz einfaches Bild was nicht aussah das es von einem Profi ist. Nun bekam ich einen Brief von einem Anwalt der mich auffordert 450 € + 100 € Schadensersatz und Anwaltsgebühren an ihn zu bezahlen. Muss ich das bezahlen ? Er droht mir mit gerichtliche Schritte. Ich könnte das verstehen wenn ich ein Profiverkäufer wäre und das Bild etwas besonderes Ist. Das Bild war ein einfaches Bild von einer Parfümflasche. Kann mir jemand sagen was ich jetzt machen soll. Danke

da kannst Du nicht viel machen. Du hast eindeutig gegen die Urheberrechte verstoßen.

Schmeiß wech
stef1601 am 2. Januar 2009 20:05 nene, das ist ernst zu nehmen, wenn du es weg wirfst, wird es dich teuer zu stehen kommen.
KBB0815 am 2. Januar 2009 20:06 so isses, Urheberrechte hat jeder nicht nur ein Profifotograf.
Das ist ein mehr als schlechter Ratschlag!
hagebe am 5. Januar 2009 13:40 Schlaumeier, schon mal was von Urheberechtsverletzung gehört? Mit wegschmeißen ist die Sache nicht aus der Welt!

Das musst du leider zahlen, tut mir leid! Ansonsten wird es noch teurer! Dummgelaufen, sei es dir eine Leere!
Raimund1 am 2. Januar 2009 20:06 woher weisst du, dass der andere die Urheberrrechte hat?

Zahl es und laß es in Zukunft bleiben. Du hast keine Chance

Wenn du gegen das Urheberrecht vertoßen hast, indem du das Bild von dem anderen Nutzer kopiert hast, wirst du wohl zahlen müssen!

Damit hast Du die Regeln nicht eingehalten, und es gibt genug Anwälte die nur darauf lauern, das Leute aus unwissenheit einfach Bilder anderer ins Netz stellen. Wende Dich an die Verbraucherzentrale, bin mir nicht sicher ob Du dagegen etwas machen kannst, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. LG

tja... ein verstoß gegen das urheberrecht wird halt mal geahndet... wird das ganze gerichtlich ... wirds teurer...
Hier nochmal der Hinweis für alle, die das noch nicht begriffen haben. Ihr dürft grundsätzlich niemals einfach ein Foto verwenden, das ihr nicht selbst geschossen habt! Dabei ist völlig gleichgültig, was darauf zu sehen oder nicht zu sehen ist oder ob das Foto von einem Profi oder von Herrn Müller von nebenan geschossen wurde. So ist nun mal das Gesetz und das kann richtig teuer für Euch werden (s.o.)! Problem dabei sind die Anwälte, die ihr Geld scheinbar ausschließlich mit Abmahnungen verdienen und den ganzen Tag wohl nichts anderes tun, als im Netz nach irgendwelchen abmahnfähigen Sachen zu suchen. Im obigen Fäll könnte das so gelaufen sein, dass der Anwalt sich an Verkäufer xy gewandt und ihn darauf aufmerksam gemacht hat, dass da scheinbar jemand sein Foto verwendet. Dieser Anwalt bietet diesem Verkäufer z.B. an, in seinem Namen eine Schadensersatzforderung einzureichen, die Kohle wird dann z.B. 50/50 geteilt.

Da wurdest Du bei einer Urheberechtsverletzung ertappt. Selbst wenn Du von einem Artikel das Foto des Herstellers nimmst, kannst Du dafür kostenpflichtig abgemahnt werden.

Such Dir selber einen Anwalt. Was Du gemacht hast war einfach dumm und kann Dich richtig teuer kommen!
Ich halte die Forderung für überzogen.
stef1601 am 2. Januar 2009 20:06 Wenn du dir nen anwalt nimmst, musst du den auch noch zahlen, denn dieser wird nix anderes sagen, als das du es zahlen musst. Rechtsschutz zahlt solche Fälle nicht!!!
regideur am 2. Januar 2009 20:09 Du hast sicher Recht das auch der eigene Anwalt gezahlt werden muss. Aber eine Forderung in dieser Höhe kann auch nicht rechtens sein.
Eine Forderung in dieser Höhe kann sehr wohl rechtens sein. Wenn der Urheber des Fotos ein professioneller Industriefotograf ist, sind 450 Eur ein durchaus übliches Salär.
regideur am 2. Januar 2009 20:37 Aber nicht im Verhältnis zum entstandenen "Schaden".
Berechnung nach Lizenzanalogie, und rechtlich absolut zulässig: Was hätte der Urheberrechtsverletzer zahlen müssen, wenn er den Urheber gleich gefragt hätte? Hier muss keine konkrete Schadenssumme vorliegen. Unser Freund hat hier absolut schlechte Karten. Ich würde dem Anwalt ein niedrigeres Gegenangebot machen und beten.
regideur am 2. Januar 2009 20:54 Warum sollte er darauf eingehen ohne entsprechenden rechtlichen Druck? Es geht ja gar nicht um eine Schuldfrage die ist ja offensichtlich und wird ja auch nicht bestritten. Es geht ja "nur" um eine vernünftige Einigung.
Da stimme ich dir völlig zu. Nur kostet der "rechtliche Druck" wohl zusätzlich Geld, das er im Fall der Fälle wird zahlen müssen, wenn dieser Druck in Form eines eigenen Anwalts auftaucht. Rechnet sich das? Der Anwalt des Fotografen fordert ja auch nur, was sein Mandant gerne hätte. Der gibt sich vielleicht aber auch mit der Hälfte zufrieden, wenn man vernünftig und zu Tränen zerknirscht mit ihm redet.
regideur am 2. Januar 2009 21:11 Ob sich das rechnet ist eine spannende Frage und wird man wohl erst hinterher beantworten können...

Lass dir von dem Anwalt nachweisen, dass die Parfümflasche geschützt ist.
M.E. professioneller Abmahner!
regideur am 2. Januar 2009 20:06 Es geht nicht um die Flasche es geht um das eingestellte Bild!
Als erstes. Egal ob das Bild wichtig oder besonders oder sinnvolle erscheint, wer es macht, hat auch die Rechte daran. Zweitens würde ich mir einen Anwalt konsultieren der sich mit Besitzrechten auskennt. Dann worst Du sehen, was dabei herum kommt.
Ganz, ganz schlecht! Die 100 Eur Schadenersatz kann ich nachvollziehen, vermutlich nach der Lizenzanalogie berechnet. Aber wofür werden die 450 Eur verlangt?
450 Euro Schadensersatz + 100 Euro für den Anwalt
Ah, anders herum! Ich würde erst einmal bei diesem Anwalt nachfragen, wie er auf die Summe von 450 Eur Schadenersatz kommt. Es gibt 2 Möglichkeiten, Schadenersatz zu berechnen. Ist der Fotograf, der das Foto gemacht hat, ein hauptberuflicher Profi? Grundsätzlich hast du hier schlechte Karten. Feilschen würde ich allerdings um die Höhe des Betrags, den du zahlen sollst.
Ach ja, den Nachweis, dass der Mandant des Rechtsanwalts auch wirklich der Rechteinhaber ist, könnte man vielleicht mal höflichst erbitten.

Warum soll sie Zahlen? Für ein Foto von einer Flasche die man überall kaufen kann!? Wen das Foto nur das zeigt und nichts anderes,wird es für den anderen schwer was zu holen
Was hat die Flasche, die man überall kaufen kann, mit dem Foto de Flasche zu tun? Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Gezahlt werden soll wegen der Verletzung des Urheberrechts.
lasim am 2. Januar 2009 20:17 Ja schon klar! Aber er hat ein Foto gemacht,auch ohne die Firma des Parfum zu fragenund es öffentlich gemacht. Ist es dann nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen?
Mann, Mann! Das Foto hat NICHTS mit dem Parfüm oder der Flasche zu tun. Es geht hier um die Rechte des FOTOGRAFEN. Das ist etwas völlig anderes.
lasim am 2. Januar 2009 20:25 Ja dann,hat er wohl Pech gehabt! Nur ob ein solches Foto eine solche Amtslawine auslöst finde ich übertrieben...aber ich denke das du da besser draus kommst,wie ich...Danke trotzdem
lasim am 2. Januar 2009 20:25 Ja dann,hat er wohl Pech gehabt! Nur ob ein solches Foto eine solche Amtslawine auslöst finde ich übertrieben...aber ich denke das du da besser draus kommst,wie ich...Danke trotzdem

Habe erst letztens einen Beitrag darüber im Fernehen gesehen. Und da wurde ganua das Thema Behandelt! Es geht hierbei um Urheberrechtsverletzungen. Wem das bild gehört der hat auch die rechte daran! und du must erst fragen ob du es für öffentliche zwecke verwenden darfst! Die im TV haben gesagt das es eine neue art der Abzocke ist!!! Und habe geraten sich mit dem Anwalt in verbindung zu setzen und einen Vergleich auszuhandeln!!! Da ich selbst Hobbyfotograf bin würde es auchnicht gefallen wenn jemand meine Fotos nimmt und eifach weiter verwendet und damit Gewinn macht!

Also, für mich sieht das eher aus wie ein mieser Abzocktrick. Geh doch mal zu einer Verbraucherberatung.
hagebe am 5. Januar 2009 13:43 Kann man empfehlen, aber es bleibt bei der Urheberechtsverletzung und die wird gerechtfertigt abgemahnt.

Es gibt viele Anwälte, die sonst nichts können und sich so eine Einnahmequelle verschaffen, indem sie das Web durchsuchen nach solchen Möglichkeiten. Aber eine Abmahnung ist ja noch kein Richterspruch. Ich würde das erst Mal nicht beachten. Meist passiert dann außer ein Paar Mahnungen nichts weiter, denn ein Gerichtsprozess kostet denen ja auch Geld und ist noch lange nicht gewonnen. Aber die Lehr aus der Geschicht: Nimm andere Leute Bilder nicht.
"Meist passiert dann außer ein Paar Mahnungen nichts weiter."
Das ist ein fataler Irrtum, der den Fragesteller sehr teuer zu stehen kommen kann.
Smash am 2. Januar 2009 21:50 Ja ich würde es drauf ankommen lassen. Wie gesagt, wenn es wirklich zum Prozeß kommen sollte, wird das wegen Geringfügigkeit eingestellt, wenn man einen einigermaßen vernünftigen Richter hat. So etwas ist ja wirklich belanglos und eine Abmahnung weit übertrieben. Sicher hat er Unrecht, aber es wird höchsten eine kleine Geldbuße herauskommen. Wenn dieser dubiose Anwalt überhaupt eine Klage wagt.
Es geht hier nicht um's Strafrecht, sondern um's Zivilrecht... da sieht das etwas anders aus.
Dies ist keine Rechtsberatung!!
völlig falsch, denn gerichtskosten werden in diesem fall von der META übernommen, einer Prozesskostenbeihilfe zur deckung von Abmahnkosten. Diese META wird von einem suspendierten Richter geführt. Tolles deutsches Recht

Wenn Du die Parfümflasche noch hast, dann mache ein eigenes Bild davon, möglichst identisch mit dem anderen und schicke dem Anwalt einen Abzug.
Dann fragst Du ihn, ob er immer noch auf dem Urheberrecht besteht.
Dann kann ein Sachverständiger beauftragt werden, der die Bilder Pixel für Pixel vergleicht. Das ist in solchen Fällen durchaus üblich. Bringt also gar nichts.
Und die Kosten des Pixelvergleichers werden natürlich auch gleich noch mit eingeklagt.
hagebe am 5. Januar 2009 13:38 Du Schlaumeier gibst hier 'ne Anleitung zur Urkundenfälschung, welche nach StGB auch noch bestraft werden kann!
leider wird jedes doofe gericht in deutschland dem anwalt recht geben, und der wird sich nun die tasche vollstopfen. erlaubt sind nur fotos die aus der ebay datenbank stammen bzw. fotos die mit der eigenen kamera geschossen worden sind. allerdings kannst du einen anwalt einschalten, der dich vertritt, denn trotz recht des anwalts ist dies abzocke, denn du hast ja niemandem einen reellen schaden zugefügt
woher weisst du, dass der andere die Urheberrrechte hat?
Wenn der andere es geschossen hat!!!
wenn er die nicht hätte, könnte er nicht klagen
Ganz genau so ist es, DH!