Frage von silberboy2 21.11.2010

habe aus notwehr jemanden krankenhausreif geschlagen jetzt was tuen?

  • Antwort von kronenbeate 21.11.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    einfach zu sein fehler eingestehen und hoffentlich auch dafür mal einsitzen. man sollte sich unter kontrolle halten.

  • Antwort von holsch 21.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    recht so, schläger müssen in den knast

  • Antwort von Ermittler 21.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Schwere Körperverletzung. Nimm Dir einen Anwalt. "jemand hatte mich auf der straße von vorne gewirkt" - wie konnte das denn passieren??

  • Antwort von Kazim1994 21.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    geh und mach deine aussage... sag der polizei das du dich nur gewehrt hast!...

    hinterlass einen guten eindruck! sei nett! und dann wirste sehen was passiert!

    ist das das erste mal?

  • Antwort von HektorPedo 21.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Erstmal: Hast Du richtig gemacht!

    Nimm Dir einen Anwalt. Das kann man so darstellen, dass Du die Berechtigung dazu hattest. Bei Notwehr sind die möglichen Folgen für den Angreifer im Grunde egal.

  • Antwort von ragie 21.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    alle zeugen beseitigen

  • Antwort von FabiFabulous 21.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn du gewürgt wurdest wird es auf Notwehr raus laufen wenn er dir körperlich überlegen ist ist es noch wahrscheinlcher

  • Antwort von Chenico 21.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    wenn es wirlich aus notwehr ist, bekommst keine strafe...aber das musst du erstmal beweisen

  • Antwort von diroda 21.11.2010

    Dir einen Anwalt suchen um möglichst billig davon Wegzukommen. Notwehr kannst du nur geltend machen, um einen Angriff, auf dich abzuwehren. Da hast du sicher übertrieben. Im günstigsten Fall ist das Notwehrexzess. Wenn es länger gedauert hat oder du in einem Kampfsport ausgebildet bist, ist das gefährliche Körperverletzung. Solltes du keine Vorstrafen und dein Gegner keinen bleibenden Schäden haben, kommst du strafrechtlich günstig weg. Die Krankenhauskosten und das Schmerzensgeld können dich aber ein paar Tausend Euro Kosten.

  • Antwort von alphonso 21.11.2010

    du solltest bei deiner Vernehmung in jedem Fall verschweigen (was dein gutes Recht ist), dass du Kampfsporterfahrung hast.

  • Antwort von casala 21.11.2010

    jemand ??? sehr unwahrscheinlich.-- ansonsten geht ohne zeugen für dich nichts. wenn dem wirklich so ist, -gegenanzeige-. wirst aber schlechten stand haben (besonders wenn man dir missbrauch einer kampftechnik unterstellt). habe ähnliches im bekanntenkreis gehabt,endete mit mindessabstand durch richterliche verfügung.

  • Antwort von SpalterBeil 21.11.2010

    Notwehr, definitiv, soll man sich erwürgen lassen, wenn jemand auf offener Straße einen erwürgen will? NEIN, er hat eigentlich garkeint Recht dazu. Wenn DU sogar den Krankenwagen gerufen hast, denke ich dürfte das deine Chancen sogar nochmehr erhöhen.

  • Antwort von diedadort 21.11.2010

    du solltest dir zunächst einen anwalt suchen. oder eine kostenlose beratungsstelle aufsuchen. eigentlich sollte es sich dabei noch um notwehr handeln, solange du direkt nach seinem angriff (?) dich gewehrt hast...

  • Antwort von herbyauswien 21.11.2010

    einen guten anwalt besorgen

  • Antwort von LegendNumb 21.11.2010

    Auf Notwehr plädieren.

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