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Habe auf Kaffefahrt Rheumadecke gekauft, aber der Preis war sehr hoch.

gefragt von FrauAnna am 25.01.2007 um 21:12 Uhr

Mir ist das erst später richtig klar geworden. Was soll ich jetzt tun? Hier im Supermarkt ist so eine Decke viel billiger, habe ich gemerkt. Auch meine Tochter schüttelt den Kopf.


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dock69
beantwortet von dock69 am 25. Januar 2007 21:20
9x
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Ich dachte es hätte sich inzwischen herumgesprochen, dass es auf Kaffeefahrten keine Schnäppchen gibt. Nun gut ...

Will der Kunde einen Kaufvertrag, den er in seiner Privatwohnung oder am Arbeitsplatz oder im Rahmen einer Kaffeefahrt abgeschlossen hat, widerrufen, dann muss er dies schriftlich tun. Aus Beweisgründen sollte der Widerruf per Einschreiben mit Rückschein abgesendet werden.

Reut den Kunden der Vertragsabschluß, dann kann er das Geschäft innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn dem Käufer die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ausgehändigt worden ist. Der Widerruf erfolgt noch rechtzeitig, wenn ihn der Kunde innerhalb der Wochenfrist abgesendet hat. Der Brief muss also nicht innerhalb von einer Woche dem Verkäufer zugegangen sein. An diese kurze Widerrufsfrist ist der Kunde aber nur dann gebunden, wenn er vom Verkäufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Ist das nicht der Fall, dann erlischt sein Widerrufsrecht erst einen Monat nach der Lieferung und Zahlung der Ware.

Hat der Kunde den Kaufvertrag form- und fristgerecht widerrufen, kann er die gekaufte Ware an den Verkäufer zurückgeben. Der Verkäufer muss dann im Gegenzug den Kaufpreis zurückzahlen.

Kommentar von 563fbe2606d17a5170abaaac375e043bsmalllisalein82 am 19. September 2009 18:50

Was hast Du denn bezahl?124 Euro sind ok. Wir haben diese hier: http://kl.am/rheumadecke


luperi
beantwortet von luperi am 25. Januar 2007 21:16
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Zu spät... aber zu mindest hast du daraus gelernt und machst sowas hoffentlich nicht wieder!!!


Westi
beantwortet von Westi am 25. Januar 2007 21:20
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Luperi hat leider recht. Du hast eine geringe Chance über den Verbraucherschutz. I.d.R. aber haben solche Firmen ihren Sitz im Ausland und sind gerichtlich schwer greifbar. U.U. melden sie im Zweifelsfall einfach Konkurs an, dann bist Du Dein Geld ein 2. mal los und die Anwaltskosten obendrein. Prüfe aber mit Hilfe z.B. des Verbraucherschutzes, ob Du wenigstens eine Strafanzeige stellen kannst. Dein Geld bekommst Du zwar trotzdem nicht, aber zumindest kannst Du helfen diesen Gauner das Handwerk zu legen. Viele Geschädigte wie Du, wagen eine Anzeige nicht (aus falscher Scham) und ermöglichen es dadurch diesen Abzockern weiter zu machen. LG


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 25. Januar 2007 21:23
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Zu spät - tut mir leid für Dich!

Kaffeefahrt sollte besser Abzockerfahrt genannt werden.


jwieczorek
beantwortet von jwieczorek am 26. Januar 2007 17:23
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Man sollte die Fahrt geniessen, aber sich zu keinem Kauf überreden lassen!


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