meine Mutter ist verstorben u.war Hausbesitzerin;es wurde festgelegt,das der Ältere (wir sind 2 Erben)das Haus bekommt;er kann aber dem anderen Erben nicht ausbezahlen,weil er sonst das Haus verk. müßte;wie rechnet die Age das Erbe an?

Hier ein Link, da findest du auf jedenfall kompetente Antworten: http://www.sozialhilfe24.de das ist eine Seite in der es um Alg 1, hartz lV, Bafög, Unterhalt usw. geht. Dort gibt es auch ein Forum, schau mal rein...:-)

Wenn du selbst darin wohnst, rechnen sie dir nichts an (Fall in meiner Bekanntschaft) Bekommst allerdings auch keine Miete mehr!
Die Arge wird den Verkehrswert ermitteln und das Haus als Vermögen dem ALG II Empfänger zurechnen. Falls Dein Bruder das Haus nicht verkaufen möchte wird er einen Kredit bei der Bank nehmen müßen und das Haus mit 50% belasten da Du ein Anrecht auf die entsprechenden 50% hast. Die ARGE wird Dir Deine Leistungen nicht weiter bewilligen da Du jetzt ja offiziell 50% Hauswert als Vermögen auf dem Konto hast.

So lange du kein Geld bekommst, kann auch nichts angerechnet werden.
LG
Wieselchen
Dabei handelt es sich um einen frommen Wunsch oder? Wenn der ALGII oder Harz IV bezieher erbt so wird die Erbmasse als Vermögen gewertet.

die rechnen erst einmal alles an,denn dieses ist Vermögen,aber wenn du kein Geld bekommst,da gibts auch nichts zuverrechnen,
DH!