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habe als Hartz IV empfänger geerbt;

gefragt von volker1432 am 30.04.2008 um 1:13 Uhr

meine Mutter ist verstorben u.war Hausbesitzerin;es wurde festgelegt,das der Ältere (wir sind 2 Erben)das Haus bekommt;er kann aber dem anderen Erben nicht ausbezahlen,weil er sonst das Haus verk. müßte;wie rechnet die Age das Erbe an?


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hartz IV (191)
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Reply


Devildog
beantwortet von Devildog am 30. April 2008 01:31
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Hier ein Link, da findest du auf jedenfall kompetente Antworten: http://www.sozialhilfe24.de das ist eine Seite in der es um Alg 1, hartz lV, Bafög, Unterhalt usw. geht. Dort gibt es auch ein Forum, schau mal rein...:-)

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2smallHoss Cartwright am 30. April 2008 01:38

DH!


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 30. April 2008 01:16
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Wenn du selbst darin wohnst, rechnen sie dir nichts an (Fall in meiner Bekanntschaft) Bekommst allerdings auch keine Miete mehr!


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 30. April 2008 09:38
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Die Arge wird den Verkehrswert ermitteln und das Haus als Vermögen dem ALG II Empfänger zurechnen. Falls Dein Bruder das Haus nicht verkaufen möchte wird er einen Kredit bei der Bank nehmen müßen und das Haus mit 50% belasten da Du ein Anrecht auf die entsprechenden 50% hast. Die ARGE wird Dir Deine Leistungen nicht weiter bewilligen da Du jetzt ja offiziell 50% Hauswert als Vermögen auf dem Konto hast.


freefree
beantwortet von freefree am 30. April 2008 03:19
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Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 30. April 2008 07:20
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So lange du kein Geld bekommst, kann auch nichts angerechnet werden.

LG

Wieselchen




Kommentar von AALFI am 30. April 2008 08:54

Dabei handelt es sich um einen frommen Wunsch oder? Wenn der ALGII oder Harz IV bezieher erbt so wird die Erbmasse als Vermögen gewertet.


Ramona K.
beantwortet von Ramona K. am 30. April 2008 09:44
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die rechnen erst einmal alles an,denn dieses ist Vermögen,aber wenn du kein Geld bekommst,da gibts auch nichts zuverrechnen,


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