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Habe alg2 geld für sept.schon bekommen muß ich das jetzt zurückzahlen durch neue Arbeit?

gefragt von mona23 am 29.08.2008 um 15:46 Uhr

Haben das geld für september schon bekommen (ALG2),habe heute kurfristig neue Arbeit bekommen ab dem 1.9.08 muß ich das geld dann zurückzahlen,weil ich ja dann für september schon arbeite.Alg2 zahlt ja im voraus und die arbeit ja nachher! Wer weiß was bitte melden ist wichtig damit ich weiß ob ich die neue arbeit überhaupt annehmen kann?

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hartz 4 x 922

wim50
beantwortet von wim50 am 29. August 2008 15:49
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Kommt darauf an, wann du den Lohn für September erhälst. Erfolgt die Zahlung noch im September, wirst du das ALG zurück zahlen müssen. Wenn Anfang Oktober, steht dir für September noch ALG zu.

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 29. August 2008 15:51

das ist nicht richtig....entscheidend ist die Arbeitsaufnahme, nicht das Datum derAuszahlung

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 29. August 2008 15:52

Schon was von Zuflussprinzip gehört?

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 29. August 2008 15:53

Mit Beginn der Arbeitsaufnahme und damit dem Beginn eines Einkommens endet das Arbeitslosengeld.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 29. August 2008 15:54

Vielleicht in Paris.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 29. August 2008 15:55

Grundsatz: Das Zuflussprinzip Bei der Berechnung des ALG II gilt das „Zuflussprinzip“: Einkommen ist in dem Monat zu berücksichtigen, in dem es zufließt. Unerheblich ist, ob es sich um laufende Einnahmen z.B. aus einer Nebentätigkeit handelt oder um Zahlungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.

http://www.advo-house.de/urteil_742.html

Kommentar von 32e8fb64a25ec3227bb877f4c253bcacsmallgitte2007 am 29. August 2008 17:06

Wim hat recht "Zuflussprinzip". Das Geld wird in dem Monat angerechnet in dem es gezahlt wird. Du also darüber verfügen kannst.

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 29. August 2008 15:55

Zuflussprinzip kenne ich nicht, ich weiß nur, das ich es damals zurückzahlen mußte

Kommentar von 9b2dedb16e88141f035982fb075c366asmallShyGee am 29. August 2008 15:55

Zum Zuflussprinzip: gibt es im Steuerrecht, aber nicht im Sozialrecht!

Kommentar von D6d2c03608dc7ddfa890cd96893affcbsmallclaudi1973 am 29. August 2008 15:58

wim50 hat Recht, wenn das Geld am 1.10. gezahlt, muss sie es nicht zurückzahlen, wird es am 30.09. gezahlt, ist es nur ein Darlehen und wird zurüchgezahlt.

Kommentar von 9b2dedb16e88141f035982fb075c366asmallShyGee am 29. August 2008 16:01

Wenn das so ist - wieder was gelernt!

Kommentar von A4276f92dc1cceeb7d683019e1cb87bfsmallstarlightmemory am 29. August 2008 16:01

doch muss man zurück zahlen, da der Lohn ja für September gezahlt wird, der Arge ist es egal wann das geld vom Arbeitgeber kommt.

Kommentar von Lucas am 29. August 2008 16:09

Es ist immer wieder interessant zu beobachten, auf wieviel Unwissenheit das Thema Hartz 4 besonders bei Nichtbetroffenen stößt. Interessant auch, daß dann gerade von dieser Seite falsche Antworten in den Raum gestellt werden. Die erste Antwort von Wim50 hätte für die richtige Beantwortung der Frage ausgereicht.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 29. August 2008 16:10
Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 29. August 2008 16:34

Dann sage ich demnächst, falls ich mal arbeitslos werde, mein neuer Arbeitgeber soll mir meinen Lohn erst nen halbes Jahr später zahlen....ich bekomme ja in der Zeit weiter Hartz4 und dann auf einen Schlag für 6 Monate meinen Lohn

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 29. August 2008 18:19

Damit wird der Arbeitgeber ein paar Probleme haben, wenn es dafür keine bessere Begründung gibt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. August 2008 16:08

''Zum Zuflussprinzip: gibt es im Steuerrecht, aber nicht im Sozialrecht!''

Na dann schau mal hier http://kuerzer.de/tPGXOVA7V bei Randziffer 11.5. auf Seite 1

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 29. August 2008 16:36

@wim50 hat schon recht. Du musst natürlich der ArGe die Arbeitsaufnahme mitteilen. Das Geld musst Du aber nicht zurück zahlen. Um es ganz unkompliziert zu machen, versuche mit dem neuen AG zu vereinbaren, dass er das Septembergeld erst Anfang Oktober zahlt. Stichtag ist der Geldeingang bei Dir und der war sicher Heute. Solange Du keine Lohnzahlung erhalten hast, steht Dir auch ALG 2 zu. Wenn Dein Einkommen nicht reicht, kannst Du auch danach noch ergänzendes ALG 2 beantragen.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 29. August 2008 16:38
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@wim50 hat schon recht. Du musst natürlich der ArGe die Arbeitsaufnahme mitteilen. Das Geld musst Du aber nicht zurück zahlen. Um es ganz unkompliziert zu machen, versuche mit dem neuen AG zu vereinbaren, dass er das Septembergeld erst Anfang Oktober zahlt. Stichtag ist der Geldeingang bei Dir und der war sicher Heute. Solange Du keine Lohnzahlung erhalten hast, steht Dir auch ALG 2 zu. Wenn Dein Einkommen nicht reicht, kannst Du auch danach noch ergänzendes ALG 2 beantragen.


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 29. August 2008 15:50
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ja mußt du zurückzahlen


anonym
beantwortet von ewigschulden am 1. Dezember 2008 19:14
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Lese ich das o.g. richtig, so entstehen einem AlG II Empfänger ständig Schulden bei Arbeitsaufnahmen. Ich zahlte im Januar 2008 die Hälfte des "zu Unrecht"empfangene Alg II zurück, da ich Mitte Januar eine Tätigkeit für ein halbes Jahre annahm und Zahltag Ende Januar war. Nun geht es mir für den Dezember 2008 wieder so, diesmal trifft es den vollen Monat, da Arbeitsaufnahme der 01. Dez. und Zahltag der Letzte ist.


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 29. August 2008 15:53
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Wenn Du ab 1.9. arbeitest, bekommst du für September Lohn also musst Du das ALG für September zurückzahlen.

Nimm das Alg als Überbrückung und spare dann von Deinem Gehalt die Rückzahlung.

Es dauert bis eine Forderung kommt und dann kannst Du auch noch um Ratenzahlung ansuchen.

Würde die Arbeit auf jeden Fall annehmen.


anonym
beantwortet von Hamburg2008 am 29. August 2008 15:51
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Hallo Mona,

egal wann dein Gehalt ausgezahlt wird du musst die Arbeit annehmen wenn sie zumutbar ist. Es ko´mmt bei der Anrechnung daruaf an wann dir das Geld zur Verfügung steht. Wenn du es im Folgemonat, also Oktober, bekommst musst du das ALG II für September nicht zurückzahlen!

Aber egal was, sei froh, dass du einen Job bekommen kannst!

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 29. August 2008 15:54

Siehe meinen Kommentar bei Wim50: der Lohn ist, auch wenn er erst im Oktober ausgezahlt wird, für den September. Man hat grundsätzlich nur Anspruch auf ALG1 oder Hartz4 für die Zeit in der man keine Arbeit hat

Kommentar von Lucas am 29. August 2008 15:58

LaOla60, Dein Kommentar wird hier nicht richtiger. Wim 50 hat schon Recht. Es gibt ein sogenanntes Zuflussprinzip und wer mehr darüber wissen und sich weiter informieren will, siehe einfach nach im Sozialgesetzbuch 3.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. August 2008 16:13

Wenn du schon genau sein willst, dann SGB 2. Die Fragestellerin schrieb was von ''ALG2''.

Zum Zuflussprinzip (bei Leistungen nach dem SGB II) hab ich hier schon was verlinkt in nem anderen Kommentar.


anonym
beantwortet von jotde01 am 29. August 2008 15:49
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machst du den Beginn einer neuen Arbeit davon abhängig, ob du Geld, das dir in dem Fall nicht mehr zusteht zurückzahlen mußt oder nicht? Wenn im September die Voraussetzungen zum Bezug von Alg2 nicht mehr gegeben sind, sthet es dir auch nicht mehr zu.


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