Haben das geld für september schon bekommen (ALG2),habe heute kurfristig neue Arbeit bekommen ab dem 1.9.08 muß ich das geld dann zurückzahlen,weil ich ja dann für september schon arbeite.Alg2 zahlt ja im voraus und die arbeit ja nachher! Wer weiß was bitte melden ist wichtig damit ich weiß ob ich die neue arbeit überhaupt annehmen kann?

Kommt darauf an, wann du den Lohn für September erhälst. Erfolgt die Zahlung noch im September, wirst du das ALG zurück zahlen müssen. Wenn Anfang Oktober, steht dir für September noch ALG zu.

@wim50 hat schon recht. Du musst natürlich der ArGe die Arbeitsaufnahme mitteilen. Das Geld musst Du aber nicht zurück zahlen. Um es ganz unkompliziert zu machen, versuche mit dem neuen AG zu vereinbaren, dass er das Septembergeld erst Anfang Oktober zahlt. Stichtag ist der Geldeingang bei Dir und der war sicher Heute. Solange Du keine Lohnzahlung erhalten hast, steht Dir auch ALG 2 zu. Wenn Dein Einkommen nicht reicht, kannst Du auch danach noch ergänzendes ALG 2 beantragen.
Lese ich das o.g. richtig, so entstehen einem AlG II Empfänger ständig Schulden bei Arbeitsaufnahmen. Ich zahlte im Januar 2008 die Hälfte des "zu Unrecht"empfangene Alg II zurück, da ich Mitte Januar eine Tätigkeit für ein halbes Jahre annahm und Zahltag Ende Januar war. Nun geht es mir für den Dezember 2008 wieder so, diesmal trifft es den vollen Monat, da Arbeitsaufnahme der 01. Dez. und Zahltag der Letzte ist.

Wenn Du ab 1.9. arbeitest, bekommst du für September Lohn also musst Du das ALG für September zurückzahlen.
Nimm das Alg als Überbrückung und spare dann von Deinem Gehalt die Rückzahlung.
Es dauert bis eine Forderung kommt und dann kannst Du auch noch um Ratenzahlung ansuchen.
Würde die Arbeit auf jeden Fall annehmen.
Hallo Mona,
egal wann dein Gehalt ausgezahlt wird du musst die Arbeit annehmen wenn sie zumutbar ist. Es ko´mmt bei der Anrechnung daruaf an wann dir das Geld zur Verfügung steht. Wenn du es im Folgemonat, also Oktober, bekommst musst du das ALG II für September nicht zurückzahlen!
Aber egal was, sei froh, dass du einen Job bekommen kannst!
LaOla60 am 29. August 2008 15:54 Siehe meinen Kommentar bei Wim50: der Lohn ist, auch wenn er erst im Oktober ausgezahlt wird, für den September. Man hat grundsätzlich nur Anspruch auf ALG1 oder Hartz4 für die Zeit in der man keine Arbeit hat
LaOla60, Dein Kommentar wird hier nicht richtiger. Wim 50 hat schon Recht. Es gibt ein sogenanntes Zuflussprinzip und wer mehr darüber wissen und sich weiter informieren will, siehe einfach nach im Sozialgesetzbuch 3.
bitmap am 29. August 2008 16:13 Wenn du schon genau sein willst, dann SGB 2. Die Fragestellerin schrieb was von ''ALG2''.
Zum Zuflussprinzip (bei Leistungen nach dem SGB II) hab ich hier schon was verlinkt in nem anderen Kommentar.
machst du den Beginn einer neuen Arbeit davon abhängig, ob du Geld, das dir in dem Fall nicht mehr zusteht zurückzahlen mußt oder nicht? Wenn im September die Voraussetzungen zum Bezug von Alg2 nicht mehr gegeben sind, sthet es dir auch nicht mehr zu.
das ist nicht richtig....entscheidend ist die Arbeitsaufnahme, nicht das Datum derAuszahlung
Schon was von Zuflussprinzip gehört?
Mit Beginn der Arbeitsaufnahme und damit dem Beginn eines Einkommens endet das Arbeitslosengeld.
Vielleicht in Paris.
Grundsatz: Das Zuflussprinzip Bei der Berechnung des ALG II gilt das „Zuflussprinzip“: Einkommen ist in dem Monat zu berücksichtigen, in dem es zufließt. Unerheblich ist, ob es sich um laufende Einnahmen z.B. aus einer Nebentätigkeit handelt oder um Zahlungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
http://www.advo-house.de/urteil_742.html
Wim hat recht "Zuflussprinzip". Das Geld wird in dem Monat angerechnet in dem es gezahlt wird. Du also darüber verfügen kannst.
Zuflussprinzip kenne ich nicht, ich weiß nur, das ich es damals zurückzahlen mußte
Zum Zuflussprinzip: gibt es im Steuerrecht, aber nicht im Sozialrecht!
wim50 hat Recht, wenn das Geld am 1.10. gezahlt, muss sie es nicht zurückzahlen, wird es am 30.09. gezahlt, ist es nur ein Darlehen und wird zurüchgezahlt.
Wenn das so ist - wieder was gelernt!
doch muss man zurück zahlen, da der Lohn ja für September gezahlt wird, der Arge ist es egal wann das geld vom Arbeitgeber kommt.
Es ist immer wieder interessant zu beobachten, auf wieviel Unwissenheit das Thema Hartz 4 besonders bei Nichtbetroffenen stößt. Interessant auch, daß dann gerade von dieser Seite falsche Antworten in den Raum gestellt werden. Die erste Antwort von Wim50 hätte für die richtige Beantwortung der Frage ausgereicht.
Der ARGE ist das nicht egal und dem Bundessozialgericht auch nicht:
http://www.sozialleistungen.info/news/01.08.2008-bundessozialgericht-bestaetigt-zuflussprinzip-beim-alg-ii/
Dann sage ich demnächst, falls ich mal arbeitslos werde, mein neuer Arbeitgeber soll mir meinen Lohn erst nen halbes Jahr später zahlen....ich bekomme ja in der Zeit weiter Hartz4 und dann auf einen Schlag für 6 Monate meinen Lohn
Damit wird der Arbeitgeber ein paar Probleme haben, wenn es dafür keine bessere Begründung gibt.
''Zum Zuflussprinzip: gibt es im Steuerrecht, aber nicht im Sozialrecht!''
Na dann schau mal hier http://kuerzer.de/tPGXOVA7V bei Randziffer 11.5. auf Seite 1
@wim50 hat schon recht. Du musst natürlich der ArGe die Arbeitsaufnahme mitteilen. Das Geld musst Du aber nicht zurück zahlen. Um es ganz unkompliziert zu machen, versuche mit dem neuen AG zu vereinbaren, dass er das Septembergeld erst Anfang Oktober zahlt. Stichtag ist der Geldeingang bei Dir und der war sicher Heute. Solange Du keine Lohnzahlung erhalten hast, steht Dir auch ALG 2 zu. Wenn Dein Einkommen nicht reicht, kannst Du auch danach noch ergänzendes ALG 2 beantragen.