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habe ALG 1 vom amt, darf ich aufn flohmarkt stehen??

gefragt von parryhotter am 27.02.2009 um 8:22 Uhr

hallo an alle leute hier. ich bin arbeitslos geworden, weil mein chef alle shops dichtgemacht hat und jetzt fehlen mir 400 bis 500 € im monat, die ich durch das betreiben von flohmarktständen wieder reinholen will. nun könnte es ja sein, das irgendwelche penner vom arbeitsamt oder vom gewerbeamt oder vom ordnungsamt rumlaufen, und schön alles nachkontrollieren. Wenn ich mir nun bestätigen lassen würde, das der kram von meinen eltern ist, und ich kein geld dafür bekomme, dann können die mir doch sicher nix, oder??


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anonym
beantwortet von newcomer am 27. Februar 2009 08:24
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du tauscht Ware gegen Geld, sprich der Wert dieser Gegenstände gehärt dir vorher auch schon. Damit hast du keine Einnahmen. Kein Problem

Kommentar von parryhotter am 27. Februar 2009 08:25

super danke für die antwort, also hat das gewerbeamt an mir überhaupt kein interesse oder??

Kommentar von newcomer am 27. Februar 2009 08:26

solange du nur deine Sachen verkaufst, nein. Wenn du zukaufst und teuer weiterverkaufst, dann ja. Auf einem Flohmarkt zahlst du eh Standgebühr

Kommentar von anneroseX am 27. Februar 2009 08:26

bestechende Logik

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 27. Februar 2009 08:27

dann braucht Aldi ja auch nichts angeben. Aldi kauft Ware, also gehört sie Aldi. Nachher tauschen die nur alles gegen Geld und das war es?

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 27. Februar 2009 08:33

Wenn du als Hatz4-Epfänger dein Auto für 5000 EUR verkaufst, wird das mit Hartz4 verrechnet. Ich weiß nicht wie das mit Arbeitslosengeld ist, ich würde im Zweifel beim AA fragen.

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 27. Februar 2009 08:33

Doppel-Post, sry


Blacky2006
beantwortet von Blacky2006 am 27. Februar 2009 08:23
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Du kannst auf dem Flohmarkt verkaufen was du willst. Geht doch keinem was an. Da brauchste nicht beim AA vorbeigehen und dir ne Erlaubnis holen.

Kommentar von parryhotter am 27. Februar 2009 08:24

Ja, das sieht das ordnungsamt sicher anders, oder machen die nur bei neuware kontrolle oder auch jeden kontrollieren


teppichhai
beantwortet von teppichhai am 27. Februar 2009 08:24
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Willst du deine privaten Sachen verkaufen (für 400 EUR ??) oder auf Provisionsbasis von anderen Leuten. Letzteres würde ich auf jeden Fall, lassen, sowas spricht sich sehr schnell rum.

Kommentar von parryhotter am 27. Februar 2009 08:31

nee, habe von meinen bekannten nen haufen bücher geschenkt bekommen, die ich einfach verticke, die habe ich nicht gekauft, was ist nun mit arbeitsamt??

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 27. Februar 2009 08:33

Wenn du als Hatz4-Epfänger dein Auto für 5000 EUR verkaufst, wird das mit Hartz4 verrechnet. Ich weiß nicht wie das mit Arbeitslosengeld ist, ich würde im Zweifel beim AA fragen.


playmein
beantwortet von playmein am 27. Februar 2009 08:24
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klar kannst du das ,warum den nicht?


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 27. Februar 2009 08:33
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Du mußt dem Arbeitsamt ja nicht unbedingt sagen, daß Du ein Nebengewerbe hast...

Kommentar von parryhotter am 27. Februar 2009 08:35

ist ja kein gewerbe

Kommentar von Ff6cd064cce975d055a31afb85f1942fsmallRennsemml2 am 27. Februar 2009 08:43

Oder anders gesagt: Nebeneinkünfte


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 27. Februar 2009 08:54
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Das ist eine Ganz einfache Frage.

Sind es alte Sachen von Dir und Deinen Verwandten um den Keller leer zu bekommen? Dann gibt es kein Problem.

Wenn es sich um Waren handelt, die Du Dir von Fremden beschaffst (ich entrümpele Kostenlos ihren Keller, Altwarenankauf usw.) wird es zur gewerblcihen Tätigkeit.


lomita
beantwortet von lomita am 27. Februar 2009 09:15
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das ist in dem sinne ein "nebenverdienst". bis 100 euro im monat darfst du dazu verdienen.aber wieso willst du das erzählen ? ich stehe jede woche auf dem flohmarkt und von den händlern sind bestimmt 70 % arbeitslos. die werden auch nicht dem aa erzählen das sie trödel verkaufen, würden ja dann angeben müssen was sie so verkauft haben und das würde das aa ihnen von ihrem aageld abgezogen werden. du müßtest das als nebenverdienst anmelden, monatlich eine bescheinigung ausfüllen und abgeben. fazit: was das aa nicht weiß, mach sie nicht heiß :O)und bis zu 4 mal im jahr darfst du als arbeitsloser eh "nur" auf dem trödelmarkt stehen und verkaufen. wer macht das ? KEINER

Kommentar von 0885b09ee7d8215bef02adee06d34a9esmalllomita am 27. Februar 2009 09:19

streich den satz mit der nebenbescheinigung. du müßtest ein teilgewerbe anmelden , aber für WAS ????


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