hallo an alle leute hier. ich bin arbeitslos geworden, weil mein chef alle shops dichtgemacht hat und jetzt fehlen mir 400 bis 500 € im monat, die ich durch das betreiben von flohmarktständen wieder reinholen will. nun könnte es ja sein, das irgendwelche penner vom arbeitsamt oder vom gewerbeamt oder vom ordnungsamt rumlaufen, und schön alles nachkontrollieren. Wenn ich mir nun bestätigen lassen würde, das der kram von meinen eltern ist, und ich kein geld dafür bekomme, dann können die mir doch sicher nix, oder??
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du tauscht Ware gegen Geld, sprich der Wert dieser Gegenstände gehärt dir vorher auch schon. Damit hast du keine Einnahmen. Kein Problem

Du kannst auf dem Flohmarkt verkaufen was du willst. Geht doch keinem was an. Da brauchste nicht beim AA vorbeigehen und dir ne Erlaubnis holen.
Ja, das sieht das ordnungsamt sicher anders, oder machen die nur bei neuware kontrolle oder auch jeden kontrollieren

Willst du deine privaten Sachen verkaufen (für 400 EUR ??) oder auf Provisionsbasis von anderen Leuten. Letzteres würde ich auf jeden Fall, lassen, sowas spricht sich sehr schnell rum.
nee, habe von meinen bekannten nen haufen bücher geschenkt bekommen, die ich einfach verticke, die habe ich nicht gekauft, was ist nun mit arbeitsamt??
teppichhai am 27. Februar 2009 08:33 Wenn du als Hatz4-Epfänger dein Auto für 5000 EUR verkaufst, wird das mit Hartz4 verrechnet. Ich weiß nicht wie das mit Arbeitslosengeld ist, ich würde im Zweifel beim AA fragen.

Du mußt dem Arbeitsamt ja nicht unbedingt sagen, daß Du ein Nebengewerbe hast...
ist ja kein gewerbe
Rennsemml2 am 27. Februar 2009 08:43 Oder anders gesagt: Nebeneinkünfte

Das ist eine Ganz einfache Frage.
Sind es alte Sachen von Dir und Deinen Verwandten um den Keller leer zu bekommen? Dann gibt es kein Problem.
Wenn es sich um Waren handelt, die Du Dir von Fremden beschaffst (ich entrümpele Kostenlos ihren Keller, Altwarenankauf usw.) wird es zur gewerblcihen Tätigkeit.

das ist in dem sinne ein "nebenverdienst". bis 100 euro im monat darfst du dazu verdienen.aber wieso willst du das erzählen ? ich stehe jede woche auf dem flohmarkt und von den händlern sind bestimmt 70 % arbeitslos. die werden auch nicht dem aa erzählen das sie trödel verkaufen, würden ja dann angeben müssen was sie so verkauft haben und das würde das aa ihnen von ihrem aageld abgezogen werden. du müßtest das als nebenverdienst anmelden, monatlich eine bescheinigung ausfüllen und abgeben. fazit: was das aa nicht weiß, mach sie nicht heiß :O)und bis zu 4 mal im jahr darfst du als arbeitsloser eh "nur" auf dem trödelmarkt stehen und verkaufen. wer macht das ? KEINER
lomita am 27. Februar 2009 09:19 streich den satz mit der nebenbescheinigung. du müßtest ein teilgewerbe anmelden , aber für WAS ????
super danke für die antwort, also hat das gewerbeamt an mir überhaupt kein interesse oder??
solange du nur deine Sachen verkaufst, nein. Wenn du zukaufst und teuer weiterverkaufst, dann ja. Auf einem Flohmarkt zahlst du eh Standgebühr
bestechende Logik
dann braucht Aldi ja auch nichts angeben. Aldi kauft Ware, also gehört sie Aldi. Nachher tauschen die nur alles gegen Geld und das war es?
Wenn du als Hatz4-Epfänger dein Auto für 5000 EUR verkaufst, wird das mit Hartz4 verrechnet. Ich weiß nicht wie das mit Arbeitslosengeld ist, ich würde im Zweifel beim AA fragen.
Doppel-Post, sry