Habe für meine Tochter am Arbeitsamt ein Widerspruch eingelegt und um Überprüfung der Forderungen gebeten. Habe schon drei mal Einschreibebriefe mit Rückschein geschickt,aber es kommt keine Antwort zurück. Was kann ich jetzt noch unternehmen,denn das Arbeitsamt hat alles weitergeleitet und wir haben eine Zahlungsaufforderung von der Hauptzentrale bekommen.Habe dort angerufen und dort sagte man uns wir müssen es mit unserem Arbeitsamt klären.Aber weder auf Telefonanrufe noch auf Briefe reagieren die. Wer kann mir Helfen.? Mit freundlichen Grüßen Maikatze

Wende Dich schriftlich an den Leiter des Arbeitsamtes.

Du hast die Karten vom Rückschein? Nimm die und geh zum Arbeitsamt zur Widerspruchsstelle. Dort kannst du nachfragen, wie lange die Bearbeitung noch dauert.
In welchen Abständen hast du die Einschreiben geschickt? Wenn es drei hintereinander waren, habe etwas Geduld, die Widerspruchsstelle ist so überlastet, dass eine Bearbeitung teilweise ein halbes Jahr dauern kann. Wenn man Glück hat bekommt man zwischendurch ein Schreiben, dass den Erhalt des Widerspruchs bestätitigt.

Nimm doch mal Kontakt mit dem Leiter des AA auf. Und wenn der nicht reagiert,droh in einem erneuten Anschreiben,das du an die Öffentlichkeit gehst.

Direkt an den Direktor des Arbeitsamtes wenden. Frist setzten und damit drohen das ganze an die Zeitung zu geben. Dann werden die sehr schnell munter.
Ich würde täglich beim A-Amt auf der Matte stehen bis mir endlich jemand was sagt!

ps fürs nächste mal kein einschreiben nehmen sondern direkt in den briefkasten mit dem satz" per boten entsendet" + kürzel und datum. guter trick von vielen rechtsanwälten.

ich sage nur:Typisch Deutsches Amt..da wirst noch lange warten:Du musst selbst hingehen sost erreichst du gar nichts

schreibe an die Hauptzentrale, dass du gegen die Forderung Widerspruch eingelegt hast und bisher noch keine Rückantwort vom zuständigen Arbeitsamt erhalten hast. Sage, dass du bis zur Klärung der Angelegenheit keine Zahlung vornimmst!!!!Und nerve dein Arbeitsamt, zur not persönlich dort erscheinen