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Habe Ärger mit dem Arbeitsamt

gefragt von Maikatze59Maikatze59 am 18.02.2009 um 12:26 Uhr

Habe für meine Tochter am Arbeitsamt ein Widerspruch eingelegt und um Überprüfung der Forderungen gebeten. Habe schon drei mal Einschreibebriefe mit Rückschein geschickt,aber es kommt keine Antwort zurück. Was kann ich jetzt noch unternehmen,denn das Arbeitsamt hat alles weitergeleitet und wir haben eine Zahlungsaufforderung von der Hauptzentrale bekommen.Habe dort angerufen und dort sagte man uns wir müssen es mit unserem Arbeitsamt klären.Aber weder auf Telefonanrufe noch auf Briefe reagieren die. Wer kann mir Helfen.? Mit freundlichen Grüßen Maikatze

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Arbeitsamt x 1.186

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 18. Februar 2009 12:26
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Wende Dich schriftlich an den Leiter des Arbeitsamtes.


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 18. Februar 2009 12:31
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Du hast die Karten vom Rückschein? Nimm die und geh zum Arbeitsamt zur Widerspruchsstelle. Dort kannst du nachfragen, wie lange die Bearbeitung noch dauert.

In welchen Abständen hast du die Einschreiben geschickt? Wenn es drei hintereinander waren, habe etwas Geduld, die Widerspruchsstelle ist so überlastet, dass eine Bearbeitung teilweise ein halbes Jahr dauern kann. Wenn man Glück hat bekommt man zwischendurch ein Schreiben, dass den Erhalt des Widerspruchs bestätitigt.


isabelleceline
beantwortet von isabelleceline am 18. Februar 2009 12:28
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Nimm doch mal Kontakt mit dem Leiter des AA auf. Und wenn der nicht reagiert,droh in einem erneuten Anschreiben,das du an die Öffentlichkeit gehst.


heialex
beantwortet von heialex am 18. Februar 2009 12:28
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Direkt an den Direktor des Arbeitsamtes wenden. Frist setzten und damit drohen das ganze an die Zeitung zu geben. Dann werden die sehr schnell munter.


Zwenni81
beantwortet von Zwenni81 am 18. Februar 2009 12:27
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Ich würde täglich beim A-Amt auf der Matte stehen bis mir endlich jemand was sagt!


mainstream
beantwortet von mainstream am 18. Februar 2009 12:41
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ps fürs nächste mal kein einschreiben nehmen sondern direkt in den briefkasten mit dem satz" per boten entsendet" + kürzel und datum. guter trick von vielen rechtsanwälten.


kai71
beantwortet von kai71 am 18. Februar 2009 12:35
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ich sage nur:Typisch Deutsches Amt..da wirst noch lange warten:Du musst selbst hingehen sost erreichst du gar nichts


YvonneS1
beantwortet von YvonneS1 am 18. Februar 2009 12:28
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schreibe an die Hauptzentrale, dass du gegen die Forderung Widerspruch eingelegt hast und bisher noch keine Rückantwort vom zuständigen Arbeitsamt erhalten hast. Sage, dass du bis zur Klärung der Angelegenheit keine Zahlung vornimmst!!!!Und nerve dein Arbeitsamt, zur not persönlich dort erscheinen


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