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Hab nochmal eine Frage zum Mietvertrag

gefragt von danimaus76danimaus76 am 18.01.2009 um 23:08 Uhr

Wir haben zum 1.2. einen neue Wohnung. Wie ich heute erfahren habe, hat der Vormieter nur mündlich gekündigt, zahlt momentan keine Miete mehr weil er davon aussgeht das der Vermieter die Miete von der Kaution abzieht, was der aber nicht tut. Nun hab ich nachgelesen das die Kündigung nichtig ist da sie ja nur mündlich erfolgte. Dürfte uns der Vermieter die Wohnung eigentlich garnicht vermieten?

Und die 2. Frage ist noch. Wir habenden Vertrag zwar erst zum 1.2. würden aber gern schon am 24. in die Wohnung da wir die alte Whg. ja auch ordentlich übergeben möchten. Wir würden ja auch komplett alle Zählerstände notieren lassen, damit der Verbrauch auch auf unsre Kosten geht und klar ist ab wann wir etwas verbraucht haben. Da die Vormieter schon raus sind die Whg. leer ist. Sie ist noch nich ganz aufgeräumt u. es würde auch noch etwas herzurichten sein aber das würden wir machen. Bevor wir was reinstellen würd man ja genau dokumentieren u. schriftl. festhalten können was vorher für Mängel da waren. Ist das zu utopisch und zu viel verlangt oder machbar.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 18. Januar 2009 23:11
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Sprecht mit dem Vormieter selbst, ob er wirklich auszieht. Ihr habt zwar einen Vertrag, aber das kann natürlich große Schwierigkeiten für Euch geben, wenn der nicht auszieht.

Ich würde auf jeden Fall auf eine korrekte Wohnungsübergabe achten. Und zwar eine leere Wohnung, die auch in Ordnung ist.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 18. Januar 2009 23:16

Drin ist ja nichts mehr, also keine Möbel oder so. Theoretisch steht sie gerade leer. Ich weiß das das von uns vieleicht auch ein Fehler war, aber wir waren in dem Moment froh was zu haben.Ich weiß auch das wir nicht verlangen können früher rein zu dürfen u. nur auf Kulanz hoffen können. Ist bloß schwierig den Umzug an einem Tag und die alte Wohnung noch herrichten u. auch übergeben zu müßen, weil ja Nachmieter kommen.


franzwaterkant
beantwortet von franzwaterkant am 18. Januar 2009 23:15
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das mietverhältnis muss eindeutig beendet sein. Dieselbe wohnung kann nicht gleichzeitig an zwei unterschiedliche und unabhängige vertragspartner vermietet werden.

Eine Wohnungsübergabe sollte sorgfältig und dokumentiert erfolgen.

Kommentar von 74bc05939ac82d0e82e244c2b113d23dsmallgroovie am 18. Januar 2009 23:18

Das währe dann aber das Problem des Vermieters und nicht das der neuen Mieter. Die Wohnung ist ja schon leer und Miete wird auch keine mehr bezahlt. Auch eine mündliche Kündigung ist wirksam.


groovie
beantwortet von groovie am 18. Januar 2009 23:15
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Die Wohnung ist ja schon leer, also die Kündigung wirksam. Der Vermieter ist auch einverstanden und die Wohnung schon an euch vermietet. Ihr hab ein Vertrag am 01.02. also ist alles klar. Also bei der Übergabe benutzt bitte ein Übergabeprotokoll und schreibt die Mängel die in der Wohnung bei Einzug sind genau auf. Wenn ihr schon früher in die Wohnung wollt, müsst ihr das mit dem Vormieter absprechen, wie GerdaG schon sagte.


anonym
beantwortet von anjanni am 18. Januar 2009 23:18
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Ist die Wohnung jetzt leer - oder wohnt der Vormieter noch drin?

Wenn der alte Mietvertrag noch besteht, kann der Vermieter natürlich gar nicht die Wohnung an Euch vermieten.

Aber offenbar sind sich Vermieter und der jetzige Mieter irgendwie einig? (Außerdem kann der Vermieter bei zwei ausstehenden Monatsmieten die Wohnung fristlos kündigen - auch wenn er noch die Kaution hat.)

Ich würde dennoch nicht vorzeitig in diese Wohnung ziehen, wenn der vorige Mieter noch keine Übergabe an den Vermieter gemacht hat.

Daß Ihr da jetzt einen sehr kurzen Übergang habt, ist Euer alleiniges Risiko. Meistens löst man das so, daß man einen Monat lang zwei Wohnugen hat.

Wenn Ihr Euch aber mit Vermieter und Vormieter einigen könnt, sollte auch ein vorzeitiger Einzug kein Problem sein. Eventuell müßt Ihr dem Vormieter einen Teil der Miete (nicht nur Nebenkosten) zahlen.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 18. Januar 2009 23:22

Wohnen tut da keiner mehr. Wir können uns doppelt Miete nicht leisten u. bisher war der Vermieter nicht in der Lage den Vormieter zur Abnahme heranzuziehen.


schmara
beantwortet von schmara am 3. Februar 2009 20:30
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sofort den vermieter fagen! wann ihr den schlüssel bekommen könnt!!!!!!!

der vormieter hat ein problem- die kaution ist nur für schönheitsreparaturen gedacht - nicht für ausstehende miete. wenn der vermieter das macht ist es schön dumm.

eine mündliche kündigung ist nie rechtskräftig (hallo deutschland!?) wenn sich der vermieter daruf einlässt-ist das seine sache.

ihr habt euren vertrag- dann ist es eure wohnung zum eingetragenden termin.wenn die wohnung jetz schon leer ist dürfe es doch nicht schwer sein den vermieter davon zu überzeugen, dass man schon ein paar sachen rüberbringt damit es nicht so viel aufeinmal ist... (es ist ja auch winter und die Räume müssen so oder so geheitzt werden- damit kein schimmel entsteht...bei uns klappt das grade ganz prima - wir bekommen 2 volle monante vorher den schlüssel...und können erst tapezieren und co...

jeden schaden dokumentieren und gegenzeichen lassen!!!! ich hab in unserer alten wohnung jeden schaden dukumentiert- jeden kratzer - jeden fabklecks- den zustand von wänden und fussboden auf fotos festgehalten... es mag übertrieben klingen- aber im zweifelsfall habe ich die richtigen beweise - ich kann den vermieter auch nur vor den kopf gucken.

lg


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