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Hab ne juristische Frage...

gefragt von DevildogDevildog am 01.08.2008 um 12:02 Uhr

Meine Freundin hat einen Strafbefehl bekommen, sie wurde zu ca 900.-E. Geldstrafe verurteilt, ersatzw. Arbeits. oder Knast... Sie ist Hartz 4 Empf. und kann die 70.- E. Raten nicht bezahlen...die Arbeitsst. kann sie aber auch nicht machen, da sie, bedingt durch einen Virus eine Gesichtslähmung erlitt und sehr oft starke Schmerzen hat...dazu kommt, sie leidet seit Jahren unter schwersten Anstzuständen und Panikattacken (is in Behandlung)...nun sagte ihr Anwalt, die einzigste Möglichkeit wäre ein "Gnadengesuch"...weiß jemand von euch, was das genau is und wie erfolgsversprechend das is?...ich hab noch nie von dem gehört, scheint also ziemlich selten zum Zug zu kommen, wer weiß was drüber?

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recht x 35.324 strafebefehl x 1

anonym
beantwortet von anjanni am 1. August 2008 12:07
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Manche Richter sind dämlich: da gucken sie sich die Lebensverhältnisse der Frau an und urteilen dann so bescheuert.

Ich kenne einen Schöffen, der einen Richter mal davon überzeugt hat, daß eine Geldstrafe in solch einem ähnlichen Fall nur zu weiterer Kriminalität führt.

Um Wohlverhalten zu zeigen, sollte die Freundin jedoch versuchen, die Arbeitsstunden an guten Tagen abzuleisten. Sie wird den bisher gesteckten zeitlichen Rahmen vielleicht nicht einhalten können - aber per Attest läßt sich das ja sicherlich begründen.

Zum Thema Gnadengesuch hilft wikipedia vielleicht weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Gnadenrecht

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 1. August 2008 12:13

Oh...ja, danke:-p...das ich da nie drauf komme zu googeln, grins...

Klick ich glech Mal an...ich hoffe, das ihr dieser Gesuch was bringt, sie fragte mich halt, wie wohl die Efolgsaussichten wären, bei Einreichen dieses Gnadengesuchs, da ich aber noch nie was von gehört habe, gehe ich im Moment davon aus, das dieses Gesuch oft abglehnt wird...Thx, für eure Impulse.^^


ZwieZeit
beantwortet von ZwieZeit am 1. August 2008 12:05
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Wenn sie einen Anwalt hat, sollte sie den fragen, der kennt sich aus.

Ist ne gute Idee in ihrer Situation, ihr würde bei Erfolg alle Schuld aberkannt.

Kommentar von B46031bc6e1da09bf56aa837c0596a35smallFormatter am 1. August 2008 12:09

Nicht die Schuld aberkannt, sondern die Strafe erlassen.

Kommentar von 1fb9834292742b6d13915a4bcfee5712smallZwieZeit am 1. August 2008 12:11

meinte ich, sorry...


anonym
beantwortet von Rolfe am 2. August 2008 00:39
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Das Ganze ist sehr schwierig zu beurteilen, weil:

1. du einen Anwalt hast, der eigentlich gegen den Strafbefehl hätte Einspruch einlegen müssen - und wenn es nur ist, um die Tagessatzhöhe den Hartz IV-Tatsachen anzupassen und

2.

nach Rechtskraft wenigstens hätte ein Gandengesuch einlegen müssen - eben, weil du die Geldstrafe nicht ableisten kannst.

Generell kann der Staat keinerlei Interesse haben, eine Ersatzfreiheitsstrafe unbedingt zu vollstrecken. Das muss der Anwalt wissen und schon deshalb alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dir den Knast zu ersparen.

Wenn er es nicht tut, stelle du den Gnadenantrag selbst - verbunden mit der Schilderung deiner sozialen Verhältnisse (Unmöglichkeit der Abarbeitung wegen Krankheit und vor allem dem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung bis zur Entscheidung über den Gnadenantrag!). Letzteres ist das Wichtigste! Und stelle diesen Gnadenantrag an den Generalstaatsanwalt deines Bundeslandes - dann kommt das Ganze von oben und hat auf die entscheidende Staatsanwaltschaft eine gewisse Druckwirkung, die wohl hier vonnöten ist...


anonym
beantwortet von Mietnormade am 1. August 2008 12:11
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Ein Gnadengesuch ist auf jeden Fall ziemliche Zeitverschwendung weil selbst ein Lottogewinn erfolgversprechender ist. Bleibt also Knast oder Schulden.

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 1. August 2008 12:22

Ja?...hast du da genauere Infos, warum?

Ich dachte mir ja schon so was, wenn so ein Gesuch öfters Erfolg hätte, würde es auch bekannter sein..

Kommentar von Mietnormade am 1. August 2008 12:30

Ein berühmtes Beispiel ist das Gnadengesuch unser RAF - Leute um eine vorzeitige Haftentlassung zu erreichen. War ganz groß in den Medien das Herr Köhler höchspersönlich meinte das lassen wir lieber. Und auch in AMI Land wo die Todeskandidaten immer an den lieben Arnold schreiben wird das regelmäßig abgelehnt. Als ein berühmtes Beispiel diente der geläuterte Kinderbuchauthor Stanley “Tookie” Williams der sechs Mal für den Friedens- und vier Mal für den Literaturnobelpreis nominiert wurde aber trotz dem hingerichtet wurde.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 1. August 2008 15:25

Nichts für ungut, aber deine Beispiele passen doch gar nicht dazu. Amerikanische Rechtsentscheidungen sind für Deutschland völlig irrelevant. Und RAF-Terroristen mit ner Frau in einen Topf zu werfen, die vermutlich in ihrem Leben noch nicht mal jemanden ne Ohrfeige verpasst hat (geschweige denn für den Tod von Menschen verantwotlich war), ist auch ungeeignet um die Chance auf Erfolg bei so nem Gnadenbesuch zu belegen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 3. August 2008 06:46
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Mit Hartz IV dürfte Sie arbeitsfähig sein ?

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 6. August 2008 02:07

Ich kann ja nicht jede Einzelheit hier rein setzen, ich schrieb ja, daß Sie krank sei...ist gerade dabei Frührente zu bekommen.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 1. August 2008 14:13
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Wenn man sich mit genau diesen Fakten an das zuständige Amtsgericht wendet, sollte man eigentlich die Raten auf ein erträgliches Maß herb setzen lassen können. Man muß nur einen Antrag stellen und das geringe Einkommen und durch ein ärztliches Attest den Gesundheitszustand nachweisen.

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 1. August 2008 18:21

Hat sie schon versucht, aber ich schlage es ihr nochmal vor... In ihrem Strafbefehl steht drin, (sinngemäß)...auch Armut und der belegbare Beweiß von Bezug von ALG schützt nicht vor Zahlungen bzw. das die angesetzten Ratenzahlungen runtergesetzt werden..diese 70 Euro sind die niedrigste Rate, die bei dieser Summe möglich sei...is Murks für mich, mir kann niemand erzählen, das trotz Gesetz über bestimmte Pauschalen bei bestimmten Strafhöhen, der "Staatsanwalt" nicht eigenmächtig in der Lage is, selbst zu entscheiden: "Also gut, die Frau is Arm, 70 Euro kann sie nicht zahlen, dann soll sie 10 Euro zahlen"...wir haben hier sogenannte Gummibandgesetze, da geht schon einiges, liegt oft im Ermessensbereich vom Sachbearbeiter bzw. Staatsanwalt...die haben nur einfach keinen Bock, is denen zuviel Arbeit, weil es ein Pippifax-Fall is... Diesen ganzen Schrott kann man vergessen wenn man Arm is...da hilft einem niemand...Beratungschein, Prozesskostenhilfe, kostenlose Rechtsberatung beim Amt...pfffft...leider kann ich hier nicht die Ehrfahrungswerte aufschreiben, weil es den Rahmen sprengen würde...aber es würde den Meisten der Horror in den Augen stehen...ich bin echt froh, das ich Gesund bin und Arbeit habe...wenn man nix hat, dann bleibt einem oft nix anderes übrig als zu betteln und sich bis auf´s Mark zu erniedrigen...wenn ich durch meine Freundin nicht mit meinen eigenen Augen und Ohren gesehen hätte, was da so läuft...ich dachte immer, meine ehrenamtliche Arbeit bei nem Hilfeverein sei frusterierend...aber ihre Geschichte...die topt so einiges:(

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 4. August 2008 13:53

Ein entsprechender Antrag muß mit einem Bescheid beantwortet werden. Vielleicht sollte man dagegen einmal Beschwerde einlegen, um die nächst höhere Instanz damit zu beschäftigen und nicht der Willkür eines einzelnen Sachbearbeiter ausgesetzt zu sein. Es ist schwer ohne genaue Kenntnis der Umstände zu helfen.


anonym
beantwortet von Seewelt am 1. August 2008 12:54
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...gibt kein Gnadengesuch in dem Fall....sie kann per Anwalt eine niedrigere Rate einleiten,evtl.noch einen Gutachter hinzu ziehen wegen ihrer Krankheit , aber erlassen wird ihr nix , es sei denn sie meldet private Insolvenz an , was ich persönlich als letzten Ausweg vorschlage , aber nur wenn es nicht anders geht...


pepe33
beantwortet von pepe33 am 1. August 2008 12:49
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Wozu habt Ihr einen Anwalt? Hat der nichts getan? Wenn Deine Freundin dermaßen krank ist, genügt ein ärztliches Attest und die Ableistung der Arbeitsstunden wird verschoben. Gleichfalls die Bezahlung der Raten der Geldstrafe kann im Krankheitsfalle aufgeschoben werden.

Ich würde mir einen neuen Anwalt suchen. Da ihr ja sicherlich Prozesskostenhilfe bekommt dürfte das kein Problem sein. Ansonsten geht zur öffentlichen Rechtsberatung.

Wäre toll, wenn Deine Freundin ihren Weg zu einem normalen Leben zurück findet. davor weglaufen könnt ihr nie!!! Höchstens verschieben. Also versucht es nach der Genesung, die Sache mit einem Job abzubezahlen und die Arbeitsstunden abzuleisten.

Dann ist sie frei und hat doch wieder eine Chance von vorn anzufagen. Beachte, wo ein Wille ist auch ein Weg. Aber richtig wollen muss sie schon. Mache ihr Mut und öffne ihr Möglichkeiten. Wenn ihr noch einen tipp braucht, antwortet kurz. Gute Besserung und viel Glück.

Kommentar von 4efcfc5c49b3944703008f3e062d21e0smallDevildog am 1. August 2008 18:04

Leider ist das nur in der Theorie richtig, nicht in der Praxis...in Zivilangelegenheiten, wird nichts erstattet...der "Beratungsschein" ist für die Juristen ein Witz, 99% rennen da eher weg, wenn dieses Wort ins Spiel kommt (sind Tatsachen, sie hat eine Odysee hinter sich...das glaubt niemand)...die Ratenzahlung wird nicht niedriger gesetzt...wurde schon nachgefragt..Antwort: "Der Ratenzahlungsabschlag richtet sich nach der Strafhöhe"...denen is es egal, ob ein Mensch krank is und psychisch am Ende...tja und der Atest vom Arzt wurde nicht akzeptiert, was hat man da noch für Chancen?...is alles Blabla...alles was man im TV sieht oder irgendwo liest, kann man in der Wiklichkeit vergessen...echt jetzt, ich übertreibe nicht.

Öffentliche Rechtsberatung...pffft...kann man vergessen, wurde in ihrem Landkreis abgeschaft... Prozesskostenhilfeschein gibt es auch nur bei Delikten, bei Zivilangelegenheiten nicht...Tja...so isset...sie hatte Pech, daß sie dem falschen vertraut hat und der hat sie über den Tisch gezogen, gelogen, Zeugen bestochen und sie kann keinerlei Beweise vor zeigen, die vor Gericht gelten würden und somit hat der Staatsanwalt für ihren Gegner entschieden, der lacht sich ins Fäustchen und sie ist der Mops...wenn sie schuld hätte, ich wäre als ihre Freundin die erste, die mit ihr ehrlich ins Gericht gehen würde, aber ich weiß, das sie unschuldig is....aber es gibt ja nen Satz in so einem Fall: "Recht haben, bedeutet noch lang nicht recht bekommen"...jep...sie tut mir einfach sehr leid:-(


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 1. August 2008 12:20
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verwunderlich ist nur, warum der anwalt das zu ihr sagt und nicht einleitet.

er kann doch am besten einschätzen, ob so was in dem falle überhaupt erfogversprechend ist und das vergehen wird auch noch eine rolle spielen.

ansonsten wird mietnomade richtig liegen...


anonym
beantwortet von KomerzGandalf am 1. August 2008 12:04
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der name erklärt ja was es ist, aber von den erfolgschancen habe ich keine ahnung


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