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Hab ne Frage zum Anspruch auf Zuschüsse............

gefragt von mgroth93 am 21.06.2009 um 20:32 Uhr

Ich fange am 1.8.2009 eine Ausbildung an: -meine Eltern bekommen beide Hartz 4 (meine Mutter (wegen damaligen Erziehungsurlaub) und mein Stiefvater (weil er Krebs bekam und dadurch 2 Jahre nicht arbeiten konnten) , der mit meiner Mutter nicht verheiratet ist) -Ich wohne Zuhause -Ich verdiene 629,69€ brutto (als Bürokaufmann in Kiel (S-H)) -Mein richtiger Vater zahlt keinen Cent Unterhalt mehr für mich -Ich habe 80€ Fahrtkosten pro Monat -Mein Stiefvater (1€-Job in einer Gärtnerei und 400€-Job als Hausmeister im Museum) -Meine Mutter ab 1. September 1€-Job als Verkäufer Bitte um Hilfe damit ich auch was von dem Geld habe was ich verdienen hätte ohne Zuschüsse ca. 100 - 130 € über....... Bitte um alle Arten von Zuschüssen die man krigen kann! THX im Vorraus!


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TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 21. Juni 2009 20:40
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Dadurch, dass ihr bei der Arge als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werdet nützen Dir keine Zuschüße etwas. Frag einmal bei der Arge nach, wie das mit den Fahrtkosten gerechnet wird, evtl. werden die nicht zum Familieneinkommen gerechnet und Du kannst von Deinem Ausbildungslohn noch die 80 Euro für die Fahrtkosten extra behalten. Ich hättte Dir gerne eine bessere Auskunft gegeben, aber da gibt es leider nichts zum Schönreden. LG TawaGirl


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 21. Juni 2009 20:41
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So Dein Einkommen + Kindergeld nicht ausreicht um deinen eigenen Lebensunterhalt inklusive Deines Mietanteils sicherzustellen, bleibst Du Teil der Bedarfsgemeinschaft. So beleiben Die in etwa 160,00 Euro Deines Lohns anrechnungsfrei, den Rest müsstest Du deinen Eltern abgeben.

Andere Zuschüsse gibts nicht. Eventuell vom Vermittler für die erste Zeit Fahrkosten. Musst Du aber für Deinen Einzelfall erfragen.



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