
leider kannst du keine Rücklagen bilden, den du befindest dich ja in Insolvenz und deine Gläubiger haben anspruch auf ihr Geld und du die Verpflichtung, so viel, wie es geht deine Verbindlichkeiten zu tilgen..
Oi oi ...ich glaube, viele wissen nicht,was INSOLVENZ auch bedeutet. Sie ist u.a. dazu da, dass Du IN RUHE Geld verdienen kannst (ohne täglich die bösen Briefe und bösen Termine zu haben)- um das, was "drüber" ist, an die Gläubiger abzugeben! Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man seine Schulden zurückzahlen sollte- oder sollen die Firmen, denen man das Geld schuldet,auch noch pleite gehen? Dann würden ja fast ALLE ABSICHTLICH Schulden machen,melden INSO an und mit etwas Glück sind die Schulden nach 7 Jahren weg. Na toll! Nun zur Frage: Deine Gelder für ""Rücklagen"", die Du während Deiner INSO machen KÖNNTEST, verwendet der Verwalter zur Zahlung Deiner Schulden!
So einfach, wie das hier alle machen, ist es eben nicht. Es gibt durchaus unterschiedliche Fälle. Daher meine Nachfragen, die aber bisher nicht wirklich aufgeklärt wurden.
Diese Frage verstehe ich nicht ganz. Privatinsolvenz? oder was geschäftliches? In welchem Stadium befindet sich das Verfahren? Sorry für die Rückfrage
Es ist eine Geschäftinsolvenz,und endet am 11.01.11 und ich habe das Problem das meine "Treuhändlerlin"mir keine Information gibt,Ich möchte nur ein Neufang schaffen,aber ich stelle leider fest, das es keinen interessiert,Ich bin kein Abzoger und kein Blödmann,ich möcchte einfach nur mein Leben wieder im Griff kriegen!!
Dafür ist der Insolvenzverwalter zuständig. Ihm mußt Du auch Auskunft über Deine Einkünfte geben. Der Insolvenzverwalter kann Dir Möglichkeiten aufzeigen, ob Du gleich Rücklagen bilden kannst, weiß ich nicht, weiß aber der Insolvenzverwalter.
So, ich hoffe wir reden nicht aneinander vorbei. Du hattest aber eine Einzelfirma, oder eine GmbH oder sowas? Das wäre Schritt 1 zur Lösung der Frage

Die Insolvenz ist bereits der Notfall.Also nein. Hast Du Dir eigentlich mal überlegt, was Du da fragst?Heute pleite, morgen halt was neues?
Da empfehle ich Kostolanyi: War mehrfach pleite und dennoch: Angesehener Spekulant. Ich empfehle Kostolanyi. Der weiß, wie man sowas macht. Pleite, aber Rücklagen bilden, tststs.
Marvello am 15. Januar 2008 00:27 ...der gute ist tot. Aber es gibt Bücher.

Diese Frage kann dir bei der ungenauen Fragestellung keiner beantworten - es sei denn, du hast einen Steuerberater. Der kann das kompetent sagen und für seine Antwort auch den Kopf hinhalten.
Meine Antwort: dazu sage ich nichts!

Kann jeder Unternehmer von sich behaupten, er macht alles "übers" Finanzamt? Da hab ich Zweifel. Ich geb dir hier aber nicht den Tip, Geld an der Kasse vorbeilaufen zu lassen. Das ist unlöblich!
Normalerweise versucht ein Unternehmen ja seine Gelder so schnell wie möglich wieder zu investieren (Maschinen, Gebäude, Materialien, Autos,..) damit es mit dem Geld verdient. Also, sogar gutsituierte Unternehmen haben im allgemeinen nur schwer Zugriff auf Geld für den Notfall. Daher kann ich mir nicht vorstellen für welchen Notfall jetzt in der Situation einer Regelinsolvenz Geld zurückgelegt werden soll. Wenn man Geld für diverse Aktivitäten vielleicht einmal schnell dringend brauchen sollte so wäre der Kauf von einem kleinen Goldbarren vieleicht lohnenswert. Man kann den jederzeit schnell bei der Bank wieder verkaufen und hat damit ein anonymes Sparschwein in beliebiger größe. Ansonsten kann ich nur raten das neue Unternehmen gemeinsam mit einer vertrauenswürdigen Person zu leiten.
Da ich ja keine Antwort mehr bekomme, kurz allgemein zur Insolvenz. Wenn Du mit einer Firma wie zb einer GmbH pleite gegangen bist, dann ist die GmbH in Insolvenz und Du hast persönlich nichts damit zu tun. Das müsste sich aber aus dem Beschluss des Gerichts leicht entnehmen lassen.
Wenn Du selbst als Privatperson im Insolvenzverfahren steckst, dann kommt es auf das Stadium an. Generell ist es so, dass in der Wohlverhaltensperiode Geld an den InsVerwalter abgeführt werden muss, der es verteilt. Wieviel das ist, hängt von Deinen Einkommenverhältnissen ab. Man hat ja per se schonmal einen Freibetrag. Wer sich selbstständig macht muss soviel abgeben, wie er abgeben müsste, wenn er einen angemessenen Beruf hätte und dort angemessen bezahlt würde (super konkrete Regelung, oder??) Wenn Du also mehr gewinn machst, als ein vergleichbarer AN verdienen würde, dann darfst Du den Überschuss behalten und davon dann natürlich auch Rücklagen bilden.
Ggf. sollte es eine Frage des Anstands sein, wenn man zu genüngend Geld kommt, ob man seinen Gläubigern nicht etwas mehr zukommen lässt, als man gesetzlich zu verpflichtet ist.
Das nehme ich aber doch auch mal an!
SOO einfach ist das aber nun auch nicht. Es gibt einen Unterschied zwischen Abzockern und Geschäftsleuten.