Ja, darauf gibt es selbstverständlich Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten problemlos, insgesamt 24 Monate, aber ab dem 7 Monat hat der Käufer die Beweislast.

Das fällt natürlich unter die Werksgarantie und hat mit Gewährleistung überhaupt nicht zu tun.

hANDELT ES SICH DENN UM EINEN NEU- ODER Gebrauchtwagen; bei einem Gebrauchtwagen ohne zusätzliche Garantieversicherung wäre es Kulanz des Händlers; bei einem Gebrauchtwagen mit Garantieversicherung ist es abgedeckt, je nach km leistung des fzges. ggfs. mit eigenanteil; bei einem neuwagen fällt es unter die 2 jährige neuwagengewährleistung.

NEIN! Nur wenn Du zusätzllich eine Garantie in der auch solche Dinge wie z.B. Elektrik mit drin sind abgeschlossen hast. Der Händler steht nur in der Gewährleistungspflicht, nicht aber in der Garantiepflicht! Du schreibst ja selber das es JETZT kaputt gegangen ist. Also hat der Händler damit leider überhaupt nichts zu tun.