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Hab im Jan09 eine Auto beim Händler gekauft. Nun ist das ESP kaputt, ist darauf Garantie?G

gefragt von VWLieblingVWLiebling am 10.05.2009 um 20:33 Uhr

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anonym
beantwortet von Claudia1966 am 10. Mai 2009 20:36
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Ja, darauf gibt es selbstverständlich Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten problemlos, insgesamt 24 Monate, aber ab dem 7 Monat hat der Käufer die Beweislast.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 11. Mai 2009 00:31
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Das fällt natürlich unter die Werksgarantie und hat mit Gewährleistung überhaupt nicht zu tun.


casinotester
beantwortet von casinotester am 11. Mai 2009 08:28
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hANDELT ES SICH DENN UM EINEN NEU- ODER Gebrauchtwagen; bei einem Gebrauchtwagen ohne zusätzliche Garantieversicherung wäre es Kulanz des Händlers; bei einem Gebrauchtwagen mit Garantieversicherung ist es abgedeckt, je nach km leistung des fzges. ggfs. mit eigenanteil; bei einem neuwagen fällt es unter die 2 jährige neuwagengewährleistung.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 10. Mai 2009 20:34
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ja


ibicks
beantwortet von ibicks am 10. Mai 2009 20:35
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ja


IronJohn
beantwortet von IronJohn am 11. Mai 2009 07:41
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NEIN! Nur wenn Du zusätzllich eine Garantie in der auch solche Dinge wie z.B. Elektrik mit drin sind abgeschlossen hast. Der Händler steht nur in der Gewährleistungspflicht, nicht aber in der Garantiepflicht! Du schreibst ja selber das es JETZT kaputt gegangen ist. Also hat der Händler damit leider überhaupt nichts zu tun.


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