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hab ich recht auf bafög oder wohnungs geld???

gefragt von kusili am 01.11.2009 um 12:26 Uhr

hallo ihr lieben,,,,, ich will die zweite ausbildung machen als einzelhandelskauffrau und habe mitbekommen das mann ungefähr 530 - 590 euro verdient, ich wohne alleine habe mietkosten etc, meine eltern verdienen nicht so viel, hbe ich rechte irgendwie hilfe zu bekommen??????ß

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bafög x 880

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kiramarie
beantwortet von kiramarie am 1. November 2009 12:30
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Hilfreichste Antwort

Soweit ich weiß, muß man das Bafög,das man während einer 2.Ausbildung bekommt, zurückzahlen.Wohngeld dürfte dir wohl zustehen, wende dich ans Wohnungsamt.Und evtl. kannst du ergänzend Hartz4 beantragen.


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anonym
beantwortet von Gurke90 am 1. November 2009 12:28
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Man hat nur bei der Erstausbildung Recht auf Bafög, frag mal beim Amt nach, ob du andere Unterstützung bekommen kannst!

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 1. November 2009 12:30

Das stimmt nicht ganz. Bei einer weiteren Ausbildung muß man es später zurückzahlen.

Kommentar von Gurke90 am 1. November 2009 12:43

Muss man das ganze Bafög zurückbezahlen oder nur einen Teil?


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 1. November 2009 12:32
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Kannst zum zständigen Sozialamt gehen, dort von der zuständigen Mitarbeiterin beraten lassen. So ins Blaue etwas raten wäre fahrlässig...


marijo2
beantwortet von marijo2 am 1. November 2009 12:28
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Wohngeld sollte klappen - BaFöG gibt es nur zur Erstausbildung!

Toi Toi!


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