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Hab ich mit 26 Anspruch auf Geld wenn ich Zuhause wohne und meine 2te schulische Ausbildung mache?

gefragt von Renchenontour am 04.08.2009 um 13:00 Uhr

Folgendes Szenario:

Meine Freundin ist 26, wohnt Zuhause ( Bundesland NRW) und macht gerade ihre 2te schulische Ausbildung. Sie hat mit der ersten nun 3 Jahre Ausbildung absolviert und somit kein Anspruch mehr auf Bafög. Ihre Eltern sind nicht mehr bereit die kompletten Kosten für sie zu übernehmen. Daher die dringende Frage: Welche Mittel stehen ihr zu? Hat sie bzw. haben die Eltern Anspruch auf Wohngeld oder ähnliches?

Ps: Ein Abbruch der Ausbildung kommt nicht in Frage.


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Bafög (831)
Wohngeld (665)
schulische Ausbildung (28)
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Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 4. August 2009 13:04
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Auf Wohngeld hätte sie Anspruch, wenn sie eine eigene Wohnung hätte. So zahlt das Amt nicht. Sie kann höchstens ergänzende Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Mehr steht ihr nicht zu. Ausserdem sollte sie mit 26 Jahren schon längst im Berufsleben stehen... Niemand stellt jemanden dieses Alters ein, der grad erst ne Ausbildung und dann nochmal etwas neues anfängt, ein! In dem Alter wird Erfahrung vorausgesetzt.


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 4. August 2009 13:02
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Eventuell Hartz 4.

Wenn man denen klar macht, lieber ne Ausbildung als zu Hause zu sitzen könnte das klappen.


anonym
beantwortet von Renchenontour am 4. August 2009 13:04
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Hat sie darauf denn Anspruch?

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 4. August 2009 13:06

Es gibt in ihrer Situation auch nichts, was ihr/euch konkret weiterhelfen kann. Dazu ist sie einerseits schon fast zu alt (für den Einstieg in die Berufswelt) und sollte nicht nochmal etwas neues anfangen.

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 4. August 2009 13:13

Wie schon geschrieben, max. auf ergänzende Sozialhilfe. Aber selbst die kann ihr das Amt versagen, wenn sie noch bei den Eltern lebt. Dazu sollte sie einen Mietvertrag mit ihren Eltern vereinbaren, schriftl. aufsetzen und dem Amt zeigen. Evtl. hat sie dann mehr Glück.

Kommentar von 51d5a814766222c2d1538704cccf1dd8smallalonet am 4. August 2009 14:25

Anspruch auf ALG II hat sie, wenn die Eltern für sie nicht aufkommen wollen oder können. Das muß eindeutig dem Amt klar gemacht werden. Für die Miete hätte sie Anspruch, sofern sie Miete zahlt, wenn dazu auch eine schriftliche Vereinbarung (Mietvertrag) existiert. Das Amt kann die Sozialhilfe verweigern, aber dagegen kann man Widerspruch einlegen. Es dreht sich alles um die Kraft der Argumentation. Das Amt wird die Gewährung der Leistung nicht von der Tatsache abhängig machen, dass sie mit den Eltern wohnt, denn sie könnte auch in eine eigene Wohnung ziehen und dabei entstünden dem Amt zusätzliche Kosten für Miete und Heizung. Dabei zu berücksichtigen ist, dass eine Ausbildungsvergütung angerechnet wird. Beim Amt fragen ist unverbindlich, der Beamte muß wahrhaftig und ausführlich antworten.


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 5. Oktober 2009 15:14
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Die Eltern haben nur die Verpflichtung eine Ausbildung zu zahlen. Wie wäre es mit jobben nebenbei? Machen viele - und mit 26 sollte man längst auf eigenen Füßen stehen und nicht mehr von den Eltern abhängig sein.


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