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Hab ich Fahrerflucht begangen??bin Dankbar für jeden Antwort!!!

gefragt von Shikar am 07.07.2009 um 22:59 Uhr

ich habe vor 3 Tagen als Taxifahrer ein falsch parkende Auto an der Stoßstange erwischt...war unter Zeitdruck , ich habe nur kurz das Kennzeichen aufgeschrieben und weiter gefahren ...bin nach eine Stunde zur Unfallstell zurück und die Polizei informiert.(leider war den Unfall schon aufgenommen)...hab ich FAhrerflucht begangen(Schaden liegen bei 900 Euro) was sind die konsequentzen .bin Ratlos....bitte um Antworten!!!!!


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Uweles
beantwortet von Uweles am 7. Juli 2009 23:01
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Ja, ist leider Fahrerflucht. Würd mir gleich einen vernünftigen Anwalt besorgen!


Ripmichael
beantwortet von Ripmichael am 7. Juli 2009 23:02
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UI ich glaube ja aber aufjedenfall wird es dir zu gute gehalten das du wieder gekommen bist!


anonym
beantwortet von Benjamin am 7. Juli 2009 23:03
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Das dürfte dir die Polizei doch schon gesagt haben : JA!!!

Kommentar von Shikar am 7. Juli 2009 23:14

ja Benjamin ...das hat mir die Polizei auch gesagt...aber man liest auch das FAhrerflucht ist Fahrerflucht wenn man den Fall nach 24 St nicht gemeldet hat???

Kommentar von Benjamin am 7. Juli 2009 23:19

Wenn du Pech hast, warten die schon vor deiner Haustür. Das mit den 24 Stunden ist Blödsinn - da gibt es keine Bedenkfrist.


angie760
beantwortet von angie760 am 7. Juli 2009 23:03
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Das zählt zu Fahrerflucht. Am besten sofort vor Ort die Polizei rufen, auch wenn man in Zeitnot ist. Dafür muss man sich die Zeit nehmen. Das würd Dir auch die Polizei so sagen.


nursesandra
beantwortet von nursesandra am 7. Juli 2009 23:07
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Ich bin kein Jurist, erzähle deshalb unsere Story: Mein Mann fuhr mit einem Transporter in der geschlossenen Ortschaft, mußte einem entgegenkommenden überholenden PKW ausweichen, weshalb er nach rechts schlenkerte. Da hörte er ein Geräusch. Erst auf der Autobahn dachte er daran, daß das Geräusch vielleicht nicht aus dem Laderaum kam, weil was umgefallen ist, sondern, ob er vielleicht den Spiegel des geparkten PKW erwischt hatte. Da er auf Montage arbeitet ist er erst 3 Tage später zur Polizei gegangen, um zu fragen, ob sich jemand wegen einem abgefahrenen Spiegel an der Stelle gemeldet hätte. Die Polizisten haben ihn behandelt wie einen Schwerverbrecher! In echt! Er wurde ewig festgehalten und verhört. Nach Monaten kam die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, das die Frage zur Fahrerflucht eingestellt sei wegen Geringfügigkeit. Es hatte sich kein Geschädigter gemeldet.


Scatery
beantwortet von Scatery am 7. Juli 2009 23:26
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Du hättest eine Nummer an die Windschutzscheibe hinterlassen sollen und vielleicht auch schreiben das du Taxifahrer bist und das du nochmla vorbei kommst. Dann hättest du vielleicht nochmal glück gehabt. Aber so ist es auf jeden fall schlimmer. Als du los gefahren bist, war es Fahrerflucht, auf jeden Fall, aber da du Dich selber gestellt hast, denke ich mal kommst du mit einer Minderen Strafe davon.


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 8. Juli 2009 16:13
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Das ist Fahrerflucht, du darfst dich nicht vom Unfallort entfernen. Auch der Zettel unter der Windschutzscheibe gilt als Fahrerflucht. Du musst lt. Gesetz einen Angemessenen Zeitraum warten! (Frag mich jetzt nicht, was das in Minuten ist -keine Ahnung)


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