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Hab ich das Recht restl Urlaubstage "abzufeiern", wurde gekündigt zum Ende des Monats

gefragt von MaggieFMaggieF am 11.11.2008 um 17:13 Uhr

Hallo ich bin Gesundheits- und Krankenpflegerin. Zum Ende des Monats wurde mir gekündigt. Ich habe ein halbes Jahr in dem Krankenhaus gearbeitet und habe noch 12 Tage Urlaub über. Meine Frage: Habe ich das Recht von nun an zu Hause zu bleiben und meinen Urlaub zu nehmen, oder kann mein AG sagen das ich bis Ende des Monats (also bis zur Kündigung) weiterarbeiten muss und mir die Urlaubstage und Überstunden ausbezahlen lassen muss??? Vielen Dank im Vorraus


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mani08
beantwortet von mani08 am 11. November 2008 17:17
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Deinen Urlaubsanspruch kannst Du vor dem Ausscheiden geltend machen , d.h. 12 Tage ,sprich ab 18.11. kannst Du zuhause bleiben.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 11. November 2008 17:20

12 Tage....das wäre aber ab dem 13.11.

Kommentar von 09e338d9afb2d6459549ed5720bf262dsmallmani08 am 11. November 2008 17:23

-stimmt , ich habe eine 7 Tage-Woche zugrunde gelegt.(soll es im Pflegedienst ja durchaus geben.)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. November 2008 17:31

''sprich ab 18.11. kannst Du zuhause bleiben.''

Aber nicht ohne Absprache mit bzw. Genehmigung vom Arbeitgeber.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 11. November 2008 17:29
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Auf keinen Fall kannst du einfach so zu Hause bleiben,das muss mit dem AG abgestimmt werden. Wenn der AG den Urlaub nicht genehmigt,muss er abgegolten werde.BUrlG § 7 Abs.4 (Bundesurlaubsgesetz)

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 11. November 2008 17:30

Wenn ich an ihrer Stelle wäre und mir der AG den Urlaub verweigert, dann gehe ich zum Arzt


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 11. November 2008 17:17
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Der Urlaub steht dir zu und du darfst ihn nehmen


divel0
beantwortet von divel0 am 11. November 2008 17:19
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Hallo,

wenn Dein Arbeitgeber nicht auf Dich verzichten kann, musst Du gehen und er den Urlaub auszahlen. Anders bei Überstunden!!! Die darfst Du nämlich vom Gesetzgeber her gar nicht machen und kannst auch kein Geld dafür einklagen! Ist Idioti weil überall Überstunden anfallen. Aber habe es selbst durch und habe die Std umsonst gearbeitet...

Lg

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 11. November 2008 17:21

wenn der AG nicht auf sie verzichten kann soll er die Kündigung zurücknehmen

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 11. November 2008 17:25

Brauchst Du mir nicht sagen. Klingt bescheuert, ist aber leider so und Chefs finden immer Gründe.# Einfach weg bleiben geht nicht. Dann kann man nur einen Anwalt einschalten. Hab es selber erlebt

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 11. November 2008 17:29

Dann nehme ich mir halt gelben Urlaub

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 11. November 2008 17:31

würde ich wahrscheinlich auch machen und der urlaub muss obendrein noch ausgezahlt werden ;-)

Kommentar von B6221d81c1d941ecb93e21ee1dd9fa86smallMaggieF am 11. November 2008 17:26

ja das hab ich mir auch gedacht.... vielen Dank für die Auskunft ich werde auf jeden Fall auf meine Urlaubstage bestehen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. November 2008 17:32

''Die darfst Du nämlich vom Gesetzgeber her gar nicht machen und kannst auch kein Geld dafür einklagen!''

Wo hast du denn den Blödsinn her?

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 11. November 2008 17:35

Man nennt ihn Anwalt für Arbeitsrecht und letztlich auch die Argentur für Arbeit

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. November 2008 18:00

Selbstverständlich darf man grundsätzlich Überstunden machen. Zumindest im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes. Wer weiß, was bei dir für ne Konstellation vorlag. Und eine Bezahlung schließt das auch nicht aus.


anonym
beantwortet von w650at am 11. November 2008 17:27
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Dir steht natürlich der Urlaub zu. Ich wünsch Dir schöne freie Tage!!


anonym
beantwortet von hobiene am 13. November 2008 23:16
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Einmal ACHTUNG ! Ich habe gelesen, dass das Arbeitsamt die finanziellen Mittel für die Abgeltung des Urlaubes vom ALG abzieht und dann erst zahlt, wenn das Geld für den gezahlten Urlaub aufgebraucht wäre.


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