MaggieF am 11.11.2008 um 17:13 Uhr
Hallo ich bin Gesundheits- und Krankenpflegerin. Zum Ende des Monats wurde mir gekündigt. Ich habe ein halbes Jahr in dem Krankenhaus gearbeitet und habe noch 12 Tage Urlaub über. Meine Frage: Habe ich das Recht von nun an zu Hause zu bleiben und meinen Urlaub zu nehmen, oder kann mein AG sagen das ich bis Ende des Monats (also bis zur Kündigung) weiterarbeiten muss und mir die Urlaubstage und Überstunden ausbezahlen lassen muss??? Vielen Dank im Vorraus
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Deinen Urlaubsanspruch kannst Du vor dem Ausscheiden geltend machen , d.h. 12 Tage ,sprich ab 18.11. kannst Du zuhause bleiben.

Auf keinen Fall kannst du einfach so zu Hause bleiben,das muss mit dem AG abgestimmt werden. Wenn der AG den Urlaub nicht genehmigt,muss er abgegolten werde.BUrlG § 7 Abs.4 (Bundesurlaubsgesetz)
WilliWinzig am 11. November 2008 17:30 Wenn ich an ihrer Stelle wäre und mir der AG den Urlaub verweigert, dann gehe ich zum Arzt

Der Urlaub steht dir zu und du darfst ihn nehmen
Hallo,
wenn Dein Arbeitgeber nicht auf Dich verzichten kann, musst Du gehen und er den Urlaub auszahlen. Anders bei Überstunden!!! Die darfst Du nämlich vom Gesetzgeber her gar nicht machen und kannst auch kein Geld dafür einklagen! Ist Idioti weil überall Überstunden anfallen. Aber habe es selbst durch und habe die Std umsonst gearbeitet...
Lg
WilliWinzig am 11. November 2008 17:21 wenn der AG nicht auf sie verzichten kann soll er die Kündigung zurücknehmen
Brauchst Du mir nicht sagen. Klingt bescheuert, ist aber leider so und Chefs finden immer Gründe.# Einfach weg bleiben geht nicht. Dann kann man nur einen Anwalt einschalten. Hab es selber erlebt
WilliWinzig am 11. November 2008 17:29 Dann nehme ich mir halt gelben Urlaub
würde ich wahrscheinlich auch machen und der urlaub muss obendrein noch ausgezahlt werden ;-)
MaggieF am 11. November 2008 17:26 ja das hab ich mir auch gedacht.... vielen Dank für die Auskunft ich werde auf jeden Fall auf meine Urlaubstage bestehen
bitmap am 11. November 2008 17:32 ''Die darfst Du nämlich vom Gesetzgeber her gar nicht machen und kannst auch kein Geld dafür einklagen!''
Wo hast du denn den Blödsinn her?
Man nennt ihn Anwalt für Arbeitsrecht und letztlich auch die Argentur für Arbeit
bitmap am 11. November 2008 18:00 Selbstverständlich darf man grundsätzlich Überstunden machen. Zumindest im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes. Wer weiß, was bei dir für ne Konstellation vorlag. Und eine Bezahlung schließt das auch nicht aus.
Dir steht natürlich der Urlaub zu. Ich wünsch Dir schöne freie Tage!!
Einmal ACHTUNG ! Ich habe gelesen, dass das Arbeitsamt die finanziellen Mittel für die Abgeltung des Urlaubes vom ALG abzieht und dann erst zahlt, wenn das Geld für den gezahlten Urlaub aufgebraucht wäre.
12 Tage....das wäre aber ab dem 13.11.
-stimmt , ich habe eine 7 Tage-Woche zugrunde gelegt.(soll es im Pflegedienst ja durchaus geben.)
''sprich ab 18.11. kannst Du zuhause bleiben.''
Aber nicht ohne Absprache mit bzw. Genehmigung vom Arbeitgeber.