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Hab ich das Recht auf Rechnungskopien meines verstorbenen Sohnes.

gefragt von key63 am 31.10.2009 um 9:51 Uhr

Mein Sohn verstarb vor 3 Monaten. Da er Musiker war, hat er sein komplettes Equipment in einem Proberaum stehen. Als ich seine Sachen holen wollte, war da ein neues Schloss dran. Nach mehrmaligen Anschreiben und Telefonaten mit dem Besitzer (der anfangs sehr mitfühlend tat), ging ich jetzt zu einer Anwältin, da er mich einfach ignoriert. Da ich, falls noch was von den Sachen da ist, ja beweisen muss was meinem Sohn gehört, fragte ich bei "MediMax" in Albstadt-Ebingen, ob ich Rechnungskopien der Sachen, die er gekauft hat, bekommen könnte. Nach der "Verneinung" des Geschäftsführers (aus steuerrechtlichen Gründen, so seine Begründung) , erklärte ich die Situation, dass eventuell jemand meinen verstorbenen Sohn bestohlen haben könnte, und ich ja beweisen müsse, was ihm gehört, sagte der Geschäftsfürer, "Das ist doch nicht mein Problem". Schon allein die Tatsache, das der Junge mit 26 verstorben ist, ist kaum zu ertragen, aber dann noch dass mir sein Lebenstraum, seine Musik unterschlagen wird und mir falls noch was zu finden wäre, keine Rechnungskopien zu Verfügung gestellt werden, ist für mich unterste Schublade. Nun meine Frage, MUSS man mir die Unterlagen aushändigen? Im voraus besten Dank

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Erbrecht x 571

regideur
beantwortet von regideur am 31. Oktober 2009 10:00
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Mein Beileid.

Hast Du vielleicht Kontoauszüge von ihm??? Er wird doch Instrumente kaum bar bezahlt haben!

Bestohlen wurde übrigens nicht Dein Sohn sondern Du! Die Instrumente gehören Dir!

Kommentar von key63 am 1. November 2009 09:05

Vielen Dank. Hab ich oben ausgeführt. Kenn mich hier noch nicht so gut aus..


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 31. Oktober 2009 09:58
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Hat dein Sohn keine Musikerkollegen, die bestätigen können was er an Equipment besessen hat? Hast du den Besitzer des Proberaums schon angezeigt (Unterschlagung)?

Kommentar von key63 am 1. November 2009 09:04

Klageeinreichung geht am 03.11.2009 raus. Da er die zweite Frist bis 02.11.2009 hat.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 31. Oktober 2009 09:56
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Erstmal mein herzlichstes Beileid......

Der GF lügt. Aus steuerlichen Gründen kann nicht sein. Denn die Fa. - so es rechnungen gibt, die auf Deinen Sohn lauten - kann ohne Probleme Duplikate dieser rechnungen herstellen, ohne steuerrechtliche Probleme befürchten zu müssen.

In der Tat stellt sich die Frage, ob die Firma verpflichtet ist, deratige Unterlagen herauszugeben. In jedem Fall wird sie es tun müssen, wenn ein gericht dies anfordert.

Die weitere Vorgehensweise würde ich mit der Anwältin abklären.

Kommentar von key63 am 1. November 2009 09:03

Ich wollte halt schon alles für Gericht parat habe. Ist keine schöne Angelegenheit und man kommt nicht zur Ruhe.


Doppelherz
beantwortet von Doppelherz am 31. Oktober 2009 09:54
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Da kann man nur sagen: GUTEN Anwalt aufsuchen, dafür gibt es diesen Berufsstand. Mal so rein theoretisch würde ich auch niemandem meine Rechnungen aushändigen. Könnte ja jeder kommen.

Kommentar von key63 am 1. November 2009 09:02

Ja, schon..Datenschutz in allen Ehren, aber ich hätte auch nen Erbschein geschickt, mich legitimiert und so weiter. Seine Bankangelegenheiten darf (muss) ich ja auch erledigen. Da ist der Datenschutz na wieder flexibel auslegbar.


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 31. Oktober 2009 09:54
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Unglaublich, diese Kälte! Meiner Ansicht nach ist die Sache aber glasklar zu Deinen Gunsten zu entscheiden! Kick die unfähige Anwältin über den Harz und nimm Dir einen Kollegen, der weiß, was er tun muss!

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 31. Oktober 2009 11:04

Ups... ich hatte fälschlicherweise gelesen, dass die Anwältin Dich ignoriert. Sorry!

Kommentar von key63 am 1. November 2009 08:59

Kin Problem. Hab ja auch sehr viel geschrieben.. Viele ignorieren mich seitdem.


anonym
beantwortet von doris11 am 31. Oktober 2009 09:53
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tut mir leid für dich......

aber in solchen Fragen würde ich damit zu einem Anwalt gehen,...hat dein Sohn keine Freunde,Musikkollegen die beweisen können das es ihm gehörte,..und muß der Besitzer ,nicht auch beweisen,das es ihm gehört?? WAs ist mit den Kontoauszügen,..sieht man da was? Geh zu seiner Bank,möglich das die dir die Auszüge ausdrücken können

Kommentar von key63 am 31. Oktober 2009 11:00

Ich möchte mich als Erstes mal für Eure Anteilnahme, von der ich überwältigt war, bedanken. Als Erstes "kann" ich die Sachen noch nicht als mein "ERBE" ansehen, obwohl ich weiss, dass es rechtlich so ist. Wer will seine Kinder schon "beerben"?. Deswegen bezeichne ich es als "SEINE" Sachen. Ich habe einbe Anwältin, da seit der Besitzer des Proberaums weiss dass mein Sohn verstorben ist, keine Antwort mehr gibt. Werden nach Ablauf der Frist am 02.10.2009 Klage einreichen. Seine Freunde können alle bezeugen dass die sachen sich dort befinden, ich weiss aber nicht wie das dann vor Gericht mit dem "HÖREN SAGEN" berwetet wird. Dazu kommt, dass auf dem Laptop der sich dort befindet, SEINE Musik, von ihm gesungen, ist. Der persönliche Wert ist unersetzbar. Mein Sohn hatte da keinen Mietvertrag, sondern ein Musiker der schon drin war hat gesagt, er könne auch hinzukommen. Dessen Namen kennen wir nicht. Einige Rechnungen habe ich. Aber ich wollte sehen ob Rechnungen fehlen, daher auch die Anfrage bei Medimax. Andere Geschäfte kamen mir da sehr entgegen. Nochmals vielen Dank für Euer grosses Interesse


elenore
beantwortet von elenore am 2. November 2009 11:07
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Mein allerherzlichstes Beileid!!!

Diese Schwierigkeiten die du jetzt hast sind bestimmt kaum zu ertragen, nach diesem schweren Verlust.

Da du den alten Probenraumschlüssel deines Sohnes noch besitzt, ist er der Beweis, dass dein Sohn diese Räumlichkeit auch benutzt hat und auch der entsprechende Mietvertrag!!!!Unklar ist mir, warum ein neues Schloss eingebaut wurde? Ich würde schriftlich über den Haupmieter gehen, wenn alle Stränge reissen, dann musst du doch mit/über einen Anwalt (befrage deine Bekannten/Umfeld nach einen kompetenten Anwalt) die Sachen EINKLAGEN!!!!!

An deiner Stelle würde ich noch mal alle Kontoauszüge deines Sohnes sichten, wenn wirklich keine Rechnungen auffindbar sind, muss ebend durch einen Anwalt überprüft werden, wer den Proberaum genutzt hat/nutzt, im Detail kann man dann ein Zuordung erfolgen!!!Da ein Mietnutzraumvertrag deines Sohnes vorlag, der jetzt auf dich übergeht, müsste doch nach einer Detailübersicht der anderen Nutzer eindeutig das Eigentum deines Sohnes ermittelt werden können????

Ich wünsche viel Kraft und entsprechende kompetente Hilfe!!!!

Kommentar von key63 am 2. November 2009 14:54

Liebe Elenore. Die meisten deiner Fragen habe ich oben bei " Howina" schon beantwortet. Wie schon erklärt ist es eine Stückchenarbeit die zusätzlich auf uns zukommt und es kaum ertragbar machen. Ich zweifle dass es für uns positiv ausgeht, aber meine Familie und ich kämpfen.


anonym
beantwortet von howina am 31. Oktober 2009 10:02
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Puh, das ist ne harte Geschichte... Ich nehme an, du bist Erbe deines Sohnes. Also sind die Sachen von ihm nun deine Sachen. Es gibt doch sicher Musikerkollegen, Freunde oder ähnliches, mit denen er mal Musik gemacht hat, die das Equipment auch kennen. Man müßte doch auch auf Fotos sehen können, welches seine Sachen sind. Als Erbe müßtest du eigentlich auch jetzt in den Proberaum-Mietvertrag "übergegangen" sein, so ist es ja bei Wohnungen auch. Also müßte der Vermieter dich sowieso schon mal in den Proberaum lassen. Da mein Mann ebenfalls Musiker ist, weiß ich, daß die im allgemeinen die Rechnungen und Gebrauchsanweisungen aufheben, vielleicht findet sich ja noch einiges in den Unterlagen deines Sohnes, möglicherweise sogar im Proberaum selbst. Setz dich mit seinen Freunden zusammen, und suche dir nen vernünftigen Anwalt. Der Vermieter darf sicherlich nicht einfach so den Zugang verweigern. Es geht ja immerhin auch um seine Proberaummiete.

Kommentar von key63 am 1. November 2009 09:12

Hallo. Dein Mann ist Musiker?Na kennst dich ja über den Wert eines Liedes von demjenigen selbst gesungen aus. hab ein paar Rechnungen und sogar ein paar Kartons gefunden. Ich habe oben alles genaue geschrieben, da ich gestern nicht sah, wo und wie ich antworten kann.. Auch habe ich noch einen Kommentar geschrieben unter: "ZU:Rechnungen meines verstorbenen Sohnes"

Kommentar von howina am 1. November 2009 10:26

Mein Mann ist Hobby-Gitarrist, seine eigenen Stücke sind rein ideel also SEHR viel wert. Verkauft hat er noch nichts, da es für ihn nur ein Hobby ist. Ich kenne aber einen Berufs-Musiker, den ich mal befragen könnte. Ich weiß allerdings noch, als meine Mutter verstorben ist, mußten wir keinerlei Rechnungen vorlegen, es hat gereicht, zu sagen (und uns einig zu sein), daß die Gegenstände uns gehören. Insofern hast du also in jedem Fall ein Anrecht auf die Sachen deines Sohnes. Zur Not ist es eben DEIN Labtop, was du deinem Sohn nur geliehen hattest. Wer will das Gegenteil beweisen? Den Proberauminhaber müßte man doch ausfindig machen können, wenn du mit den Freunden deines Sohnes in Kontakt stehst, müßte doch einer wissen, an wen dein Sohn monatlich die Miete bezahlt hat. Ich kenne eigentlich keinen Musiker, der jemanden kostenfrei mit in den Proberaum nimmt, einfach weil die Räume relativ teuer sind und Musiker chronisch pleite sind. Schade, daß du dich über so nen Kram jetzt ärgern mußt, wo in deinen Gedanken sicherlich ganz anderes Platz finden müßte..... Ich wünsche dir viel Kraft, aber an die Musik deines Sohnes zu kommen, ist es sicherlich wert!

Kommentar von howina am 1. November 2009 14:19

Ich habe übrigens vorhin meinen Mann zu dem Thema befragt. Seiner Meinung nach wird sich der Hauptmieter des Proberaums sicherlich bei dir melden, wenn die Proberaummiete aussteht, schon alleine auch um Platz in seinem Raum zu haben. Klingt jetzt mal erst hart, aber er sagt, er kennt KEINEN, der da einfach so deine Sachen behalten würde, da gäb es wohl ne Musikerehre, das da untereinander keiner über den Tisch gezogen wird. Der Proberaumvermieter könnte dir aber vorab den Namen des Hauptmieters mitteilen,damit du dich mit dem selbst in Verbindung setzen kannst, um an deine Sachen zu kommen. Ich hoffe für dich, daß das klappt.

Kommentar von key63 am 2. November 2009 14:48

Hallo, Howina..Danke, für deine Bemühungen. Der Besitzer des Raumes hat mir nach 3 Schreiben endlich den letzten Mieter genannt. Als ich den dann gefunden habe, sagte er dass er seit 5 Jahren nicht mehr in dem Raum gewesen sei. Das teilte ich dem Besitzer mit (Bei dem Raum handelt es sich um so ne Art alten Bunker). Und dass ER weil offensichtlich keine gültiger Mietvertrag vorhanden sei, die Tür öffnen könne und ob er die "Bitte" mit uns tun könne, damit wir sehen können ob und was da noch vorhanden ist. Seit dem keine Reaktion mehr. Habe dort an der Tür erstmal zwei Zettel hinterlassen, mit meiner Telefonnummer und die Bitte mich anzurufen. Auch keine Reaktion. Meine Anwältin wird morgen Klage einreichen, falls Prozesskosten bewilligt werden, da ich seit Kind nach einem Unfall schwerbehindert bin und EU-Rente beziehe, musste ich mir ja auch schon die Beerdigungskosten leihen. Was für sich gesehen schon schmerzhaft war. Aber schon allein, wie du sagtest "an seine Musik" zu kommen, ist das alles Wert, auch wenn es mir den Bub ned zurückbringen wird. Das ist das persönlichste was mir von ihm bleibt.

Kommentar von howina am 2. November 2009 15:15

Oh Mann... ich hoffe für dich, daß bei dem ganzen Ärger auch noch Zeit bleibt, um dein Kind zu trauern.... Wenn du mal nen fähigen Anwalt hast, wird der das meiste für dich regeln können, da bin ich mir sicher. Bleib trotzdem am Ball, denn diese Erinnerungen kriegst du auf keinem anderen Wege! Selbst wenn dieser "Mieter" schon so lange nicht mehr da war, so muß er doch ne Ahnung haben, wo sich das ganze Equipment befindet, er muß nen Schlüssel haben, hat sicherlich ne Kaution auch hinterlegt usw. - das ist alles üblich bei diesen Bunkerproberäumen. Klar ist: rückt der Proberaumbesitzer den Kram nicht raus (und die Sachen sind in seinen Räumen eigentlich versichert), macht er sich des Diebstahls strafbar. Da hat man doch schon mal nen Anfang.... Ich drücke dir ganze feste die Daumen!


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 31. Oktober 2009 09:57
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es tut mir sehr leid für deinen armen sohn. der verkäufer muß dir die rechnungskopien geben. er kann ja vermerken, daß es eine kopie ist. was soll der schwachsinn? hat der kerl was auf dem kerbholz? lasse dir von der anwältin helfen und schütze das vermächtnis deines sohnes. ich wünsche dir für die zukunft ganz viel kraft.

Kommentar von key63 am 1. November 2009 09:08

Vielen Dank auch dir. Ich versteh die Welt auch nicht mehr.. Habe oben alles weitere ausgeführt. Mal sehen wie das weiter geht


Naza09
beantwortet von Naza09 am 31. Oktober 2009 09:56
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geh zum anwalt, ich denke, dass ihr auf jeden fall vor gericht gewinnen würdet. aber ich denke ein nettes schreiben vom anwalt reicht aus.


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 31. Oktober 2009 09:56
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sprich doch mit der anwältin. die bekommt Geld dafür. Und was hat das mit medi-max zu tun? Dein Sohn muss ja irgendwo Kaufbelege haben. dise legst du vor. Hast du die nicht siehst duster aus


anonym
beantwortet von eliag am 31. Oktober 2009 09:55
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Denke nicht. Sagte die Anwältin das? Ist auch eine Frage, wie alt die Instrumente sind. Hatte dein Sohn evtl. noch Rechnungen darüber? Ansonsten Kumpels fragen, die evtl. bezeugen können.


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