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Hab ich das Recht an feiertagen frei zu kriegen? Bin Putzfrau in einem Hotel !

gefragt von KaiZza1994 am 04.11.2009 um 23:18 Uhr

Ich arbeite auf einer Burg in einem Hotel. Bin dort als Putzfrau angestellt. Bei Feiertagen hab ich doch das Recht frei zu kriegen oder nicht? Aber meine Cheffin sagt einfach das ich in dem Bereich " Gastronomie " bin und nicht frei bekomme. Was für rechte habe ich ? danke für alle antworten


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anonym
beantwortet von PsychoTaube am 4. November 2009 23:20
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Gar keine. Du kannst kündigen wenn es dir nicht passt. Wenn im Hotel nun mal an Feiertagen betrieb ist, was ja eig. klar sein sollte, muss auch jemand putzen. Und dass bist halt dann du. Genau wie eine Krankenschwester kein frei hat oder ein Koch.


ranke41
beantwortet von ranke41 am 4. November 2009 23:19
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Du musst nicht frei bekommen, da ein Hotel auch an Feiertagen geöffnet hat.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 4. November 2009 23:20
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nein auch an Feiertagen muss sauber gemacht werden dafür bekommt man auch Zuschläge und einen anderen tag frei


anonym
beantwortet von ben230873 am 4. November 2009 23:20
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Durch Feiertage in einem Monat ändert sich Deine Sollarbeitszeit - das bedeutet, Du hast einen Tag mehr im Monat frei - das muss aber nicht der Feiertag selber sein


Mausi2584
beantwortet von Mausi2584 am 4. November 2009 23:19
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Da hat sie leider Recht. Aber ihr seid doch sicher mehrere Mädls dort und könnt euch abwechseln oder?


anonym
beantwortet von mellia35 am 4. November 2009 23:19
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das dürfte in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein, schau mal nach


anonym
beantwortet von linda76 am 4. November 2009 23:20
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Ist klar, daß im Hotels auch am Feiertagen geputzt werden muß..


diemeggie
beantwortet von diemeggie am 4. November 2009 23:20
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nein, grundsätzlich nicht.
es sei denn, du hast es im vertrag stehen, dass du nur werktags arbeitest.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 4. November 2009 23:20
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sollen die gäste dann putzen... wie wäre es, wenn die kraftwerker frei nehmen wollten... ärzte...


ralphffm44
beantwortet von ralphffm44 am 4. November 2009 23:20
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Das ist entweder in deinem Arbeitsvertrag oder im Manteltarifvertrag geregelt.


YourName
beantwortet von YourName am 4. November 2009 23:23
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Kommt auf deinen Arbeitsvertrag an!

Arbeitszeitgesetz:

§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 7 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.


independance
beantwortet von independance am 4. November 2009 23:19
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nein hast du nicht!


FRANZiiSKA
beantwortet von FRANZiiSKA am 4. November 2009 23:21
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ne hast du kein recht drauf aber tausch doch mit einer kollegin..


romeo27
beantwortet von romeo27 am 4. November 2009 23:21
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nein, das recht hast du nicht !


kisse
beantwortet von kisse am 4. November 2009 23:22
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das ist mir neu das der arbeitnehmer entscheiden kann wann er zu hause bleiben will, gerade in der gastronomie,das ist schichtarbeit!


escape777
beantwortet von escape777 am 4. November 2009 23:23
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hm.. also in einem Gastrobetrieb angestellt zu sein bedeutet Wochenende und Feiertage zu arbeiten.. das ist schon so.. schliesslich müssen auch an den Tagen die Zimmer und das Hotel sauber gehalten werden... Aber es muß mit sicherheit drin sein, auch an einzelnen Sonn- und Feiertagen frei zu haben.. Vorausgesetzt, jemand anderes kann deinen Job übernehmen.. also ne 2. Putzfrau... ansonsten siehts schlecht aus... Geht nur Arbeitsstelle wechseln.. Putzen in nem Büro, an dem nur von Montag bis Freitag gearbeitet wird


Holleholle
beantwortet von Holleholle am 4. November 2009 23:30
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Für das Gastgewerbe gibt es besondere Bestimmungen für die Feiertagsarbeit und für den Mutterschutz. Der AG kann Feiertagsarbeit verlangen, aber es stehen dem AN eine bestimmte Zahl von Sonn- bzw. Feiertagen zu (15 im Jahr mindestens, außer dem Urlaub).


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