Tari25 am 14.12.2008 um 13:47 Uhr
Hallo. Ich habe eine wichtige Frage, vorab ein paar Infos, ich bin 22 Jahre alt, im 2 Ausbildungsjahr, meiner Ausbildung, wohne in einer eigenen Wohnung mit meiner Freundin. Mein Vater sagt, er sieht es nicht ein, mir mein komplettes Kindergeld zu zahlen, da ich meinen Eltern des Öfteren mehr, als nur diese ca. 150€ im Monat gekostet hat. Er zahlt mir monatlich 70€! Er sieht das quasi als Abfindung, für das was ich gekostet habe... (Sehr verletzend, wie ich finde, zumal das Kindergeld ja nicht für die gesamte Finanzierung, des Kindes dient...??)
Jedenfalls sagt ein Freund, mir stünde das komplette Kindergeld zu, da ich nicht mehr im Elterlichen Haushalt wohne (seit 1.1.2008!), ich müsse einfach nur bei der Kindergeldkasse anrufen und es auf mein Konto umbchen lassen. Mein Vater sagt natürlich das ginge nicht so einfach, ich bräuchte seine Einverständniss. Stimmt das? Ich kann es mir nicht vorstellen. Ich bin ja sogesehen meinen Eltern zu nichts verpflichtet, oder? Das Kindergeld steht doch theoretisch den Kindern zu? Und mir würde es neen meinem lauen Lehrlingsgehalt wirklich weiterhelfen. Natürlich habe ich Respekt vor meinem Vater und spreche dieses Thema nicht mehr an, was glaube ich auch ein Fehler ist. Es ist nicht so, dass meine Eltern auf das Geld angewiesen sind. Vater arbeitet bei der Bank und Mutter ist

Hallo, das Kindergeld steht Dir zu. Du musst nur die Kindergeldkasse anrufen und die Kontodaten ändern lasse und Dein Vater kann nichts dagegen machen, da das Kindergeld Dir zu steht. Das mit Abfindung ist natürlich heftig, wenn Du die Kontodaten ändern lässt natürlich stress bei Deinen Eltern geben kann, aber Dein Vater kann nichts dagegen machen. Ich habe es in meinem 1. Lehrjahr gemacht, Du musst nur da anrufen, mehr nicht! Viel Glück

richtig, du kannst dein Kindergeld sogar selbst beantragen, es steht dir zu
Nein, das Kindergeld steht erstaml den Eltern zu. Damit man selber das Kindergld beantragen kann, muss man schon nachweisne, dass man keinerlei sozialan Kontakt mehr zu den Eltern hat oder kein Berechtigter Ansprüche geltend macht.
Ausserdem ist zu prüfen, ob ein Anspruch noch besteht, wenn du bei keinem Elterteil mehr wohnst, denn das ist in der Regel nur zulässig, wenn du asu Gründen der Ausbildung einen eigenen Haussatnd hast ( sprich Eltern wohnen in Hamburg Ausbildungsstätte aber in Bremen.)

ja dir steht das kindergeld zu!
Nein steht dem Kind nicht einfach zu !
finchen012 am 19. Dezember 2008 21:00 ICH weis zwar nicht wie du darauf kommst,aber meine tochter wohnt auch nicht mehr zu hause und sie bekommt kindergeld weiterhin,wegen ihrer aussbildung.
Lt. BGH Urteil aus dem Jahr 2005 steht das Kindergeld volljährigen in voller Höhe zu!
Von wegen es steht den Eltern zu. Ein großer Irrtum!

Vielen vielen Dank ihr lieben! Ihr habt mir wirklich weitergeholfen. Ich war mir sehr unsicher... Man glaubt oft trotzdem den Eltern obwohl man weiß, dass man es nicht sollte... ;)
Und man sollte auch nicht allen hier glauben.

^^ der Platz reichte nicht mehr...
Meine Mutter ist eine 400€ Kraft. Meine Eltern haben ein eigenes Haus, mein Bruder wohnt noch bei denen, dessen Kindergeld sie auch beziehen.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Denn das Kindergeld würde mir wirklich weiterhelfen. Denn das Lehrlingsgehalt reicht einfach nicht für Miete und Leben. BaFög bekomme ich nicht, da mein Vater zuviel verdient. Ich könne von ihm Unterhalt verlangen, sagte mir der Sachbearbeiter vom BaFög- Amt... Was mein Vater mir aber niemals zahlen würde! Er ist da wirklich sehr verhärtet! Er sagt ich muss lernen mit meinem Geld klar zu kommen, was ja auch der Wahrheit entspricht... Doch so einfach wie er denkt ist es heut zu Tage nicht....
Ja vom Statt das Geld beszihen wollen, aber da wo es zusteht nicht holen ? Geh zum Amt die können da vciel regeln, bzgl des Unterhaltes !!!!
ja eltern... nein ich kannte auch eine die im heim groß wurde, dennoch hatten die eltern noch ein sorgerecht und somit mußte sie auf die unterschrift dieser hervorragenden mitbürger hoffen, die das kind aus finanziellen gründen in die welt setzten und daher nicht einverstanden waren. leider hat sich die freundschaft auseinander gelebt, daher kann ich nicht sagen, ob sie einen anderen weg fand, doch das war ihre auskunft vom amt - ohne einwilligung keine chance, obwohl sie damals genau wie du in eine eigene wohnung zog - die ämter soll mal einer verstehen....
Denjen2008 am 14. Dezember 2008 13:53 Du braucht nur die Einwilligung der Eltern, wenn Du noch nicht Volljährig bist. Wenn man es ist, dann kann man das ändern, ohne Probleme!
Nein, steht nicht dem Kind zu !!!
das ist das geld fürs kind und nicht für die eltern, das geld steht dem kind zu...