cava77 am 14.09.2009 um 2:19 Uhr
dürfen die kinder meines vermieters gegen die hauswnd fussball spielen,wenn dort ein kellerfenster von meinem kellerzimmer ist?sie behaupten ja,da ich die wohnung und nicht den platz vor der hauswand miete? und wie hoch ist die lebenserwartung von hauhaltsgeräten und installiationen?ab wann zahlt der vermieter?z.b waschmaschine,abwaschmaschine,treppe,wasserhähne? und ist es war dass ein vermieter nicht verpflichtet ist eine passende kliobrille zu installieren,und die kloschüssel ohne brille vermietet wird?hab das bei früheren wohnungen nicht gehabt..

Fragen über Fragen. Klobrille.. selber kaufen, is nich Sache des Vermieters. Haushaltsgeräte, steht im Mietgesetz wie es geregelt ist. Große Reparaturen übernimmt der Vermieter, Schönheitsreparaturen der Mieter. Steht aber auch in deinem Mietvertrag drin, oder aber.. im Mietgesetz. Kinder..du wohnst im Keller? Das ist bitter. Ansonsten hast du Anrecht auf Ruhe, wie jeder andere auch. Sonst.. Fenster mal aufmachen, bis der Ball reinfliegt und schwupps weg ist er ;)

Die Kinder dürfen nicht gegen die Hauswand spielen, sprich mit dem Verwalter oder Vermieter.
Haushaltsgeräte, wenn sie dein Eigentum sind, hast du selbst zu erneuern bzw. reparieren zu lasen auf eigene Kosten.
Wasserhähne zahlt der Vermieter. Schau aber mal in deinen Mietvertrag, wie viel du evtl. selbst zahlen musst (Kleinreparaturen).
Die Treppe muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, und die Kosten hat der Vermieter zu tragen.
Eine Klobrille gehört auf das Klo. Verlange sie vom Vermieter.

also zunächst mal das wichtigste, die Klobrille^^ eine Fehlende Klobrille hättest du bereits bei der Wohnungsübergabe beanstanden müssen, bzw im Übergabeprotokoll festhalten müssen das eine montiert werden muß. Deine eigenen Elektrogeräte mußt du natürlich selbst zahlen... sind welche mit vermietet muß der Vermieter bei einem Schaden für eine Reparatur aufkommen oder einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. In deinem Mietvertrag muß auch stehen mit wie viel du dich Jährlich an Kleinreperaturen beteiligen mußt. Der Betrag wird bei den Nebenkosten abgerechnet. Wenn du dich durch die spielenden Kinder gestört fühlst und der Vermieter keine Abhilfe schafft, bleibt dir nur die Möglichkeit Anzeige wegen Ruhestörung zu erstatten.
Astrum am 14. September 2009 02:42 hier kannst du noch einiges über die Rechte eines Mieters nachlesen. http://www.klasen-hennings.de/mietrecht-fachanwalt-berlin

lloooll du wirst ja wohl ne klobrille besorgen können z.B in Lidl und setzt die dir da druffD:
cava77 am 14. September 2009 02:48 natürlich hab ich selbst eine besorgt,doch das problem ist das das badezimmer von ihnen selbst gebaut wurde mit material aus italien,und unsere produkte nicht passen von den normen her..und sie müssten mir eine bestellen,was sie nicht tun,deshalb meine frage..

Du hast da genauso RECHTE! Sag freuntlich das sie es lassen sollen wenn sie es nicht machen dann nehm dir einen Rechtsanwalt!
cava77 am 14. September 2009 02:53 habs mit reden versucht..keine chance bei denen..meine vermieter wissen dass ich kein geld für einen anwalt habe,auch nicht um im mietverband mitglied zu sein..bin alleinerziehende mutter

am besten suchst du dir eine neue wohnung....das sind ja zustände wie im alten rom....
cava77 am 14. September 2009 02:39 danke..hör ich nicht zum ersten mal..möchte aber deie whnung noch,und einfach nicht so einfach aufgeben..

also klobrillen hatten wir bislang immer gehabt. würde auch in keine wohnung einziehen wenn da keine ist.
cava77 am 14. September 2009 02:51 ui..das es keine klobrille gab ist einer der kleieneren übel und schäden die hier zu finden waren..mein problem ist dass ich,da es sich um kollegen als vermieter handelte keine mängelliste gemacht habe..
nur mein schlafzim,mer ist im parterre,der rest der wohnung im perterre..das fenster ist doppelglas und ein glas wurde davon schon kaputt gemacht..dashalb hab ich jetzt als schutz fürs fenster ein paar alte holzlatten vors fenster platziert gekriegt,die ich anscheinend nicht mehr wegnehmen darf da dies sonst ein wutanfall meiner vermieterin bezweckt..die geräte waren zum teil schon kaputt,und alle recht alt..aber der mietvertrag ist sehr hobbymässig gemacht und ich bekomme keinen neuen anständigen.. möchte so gerne ohne ämter und ohne streit hier wohnen..bin alleinerziehende mutter..
also wenn ein Glas kaputtgemacht wurde dann muß es der Vermieter auch ersetzen, daran führt kein Weg vorbei... und irgendwas vors Fenster darf er dir schon gar nicht Nageln... wenn der Vermieter den Zustand den die Wohnung bei Unterzeichnung des Vertrages hatte nicht halten kann hast du unter umständern das Recht die Miete zu mindern. In Anbetracht dessen das du einen hobbymäßigen Mietvertrag hast und dein Vermieter nicht gerade einsichtig zu sein scheint würde ich die Angelegenheit schnellstmöglich an einen Anwalt übergeben.