Ich habe eine Frage und zwar ich habe letztens was versehentlich bei Ebay gekauft und jetzt möchte ich vom Kauf zurücktreten aber die Privatverkäuferin nimmt das nicht zurück. Sie schreibt das stand in dem Angebot drin das es keine Rücknahme gibt. Aber es gibt doch dieses 14 tägige Vertrags Rücktritts Gesetz kann mir vielleicht mal jemand helfen?? wäre net !!!!!!!

das ist eine privatauktion gewesen. auf dem flohmarkt muss auch nix zurückgenommen werden auch nicht in der sperrmüllzeitung

ich glaube, Sie muss es nur zurück nehmen, wenn die Beschreibung mit dem tatsächlichen Zustand nicht übereinstimmt....

privatverkäufer müssen gesetzlich NICHTS zurücknehmen

Nein, es gibt kein "14 tägige Vertrags Rücktritts Gesetz". Bei Privatverkauf ist ein vertrag bindend und es gibt nur in Ausnahmefällen ein Rücktrittsrecht wenn z.B. der Artikel ganz anders als beschrieben oder kaputt ist obwohl gesagt wurde er funktioniert.

Ein Privatverkäufer brauch einen Artikel nicht zurück nehmen! Stell du ihn doch bei eBay ein und verkauf ihn wieder! Spaßbieter sind eigentlich unerwünscht, selber schuld!!

Wie kann man bei eBay was versehentlich kaufen?
Ich wollte eigentlich erst schreiben das ich etwas gekauft habe und das war dann nicht das von dem ich ausgegangen bin das war nämlich mal wieder Leut verarsche was die Person gemacht hat!! Haben Sie jetzt verstanden was ich meine!!
justii am 28. Juli 2009 09:28 nein

Wenn es im Angebot drinsteht, muss der Verkäufer es nicht zurücknehmen!

Erstmal eine Frage an Dich, wie kann man denn "versehentlich" bei Ebay was kaufen?
Ich wollte eigentlich erst schreiben das ich etwas gekauft habe und das war dann nicht das von dem ich ausgegangen bin das war nämlich mal wieder Leut verarsche was die Person gemacht hat!! Haben Sie jetzt verstanden was ich meine!!
Tinka87 am 27. Juli 2009 15:19 Ok, wenn das so ist würd ich das Ebay melden. Die kümmern sich dann darum und so lange würd ich erstmal nichts unternehmen.

naja, ich denke , daß die ware zurückgeben kannst , auf ein "Recht" würde ich mich da nicht verlassen. Also die 14 Tage gelten auch bei Intetrneteinkäufen ..... aber wie kann man aus Versehen was kaufen ???
die 14 Tage gelten nur im Fernabsatz! Und nur bei Händlern.... in allen anderen Fällen gibt es keine Rückgaberecht
Soviel ich weiss muss die es nicht zurücknehmen aber da du die Ware noch nicht bekommen hast ist es kein Problem. Melde dich einfach bei Ebay aber bitte nicht mit dem Argument "ich habs aus versehen gekauft".
Ich wollte eigentlich erst schreiben das ich etwas gekauft habe und das war dann nicht das von dem ich ausgegangen bin das war nämlich mal wieder Leut verarsche was die Person gemacht hat!! Ich habe aus dem Grund versehentlich geschrieben weil ich kein Roman aus meiner Frage machen wollte erstehen Sie jetzt was ich meine??
Krwlng am 27. Juli 2009 11:27 Nö...
Ja im endeffekt ist egal ob es so oder so war. Da du die Ware noch garnicht bekommen hast, bist du auch nicht verpflichtet die Ware anzunehmen!
nein das gilt nicht für Privatverkäufer und in Ladengeschäften gilt es auch nicht. Du mußt halt das nächste mal besser aufpassen wenn du etwas kaufst. Versehentlich kann ich nicht nachvollziehen. Oder sitzt du versehentlich öfters auch im falschen Zug?
Ich wollte eigentlich erst schreiben das ich etwas gekauft habe und das war dann nicht das von dem ich ausgegangen bin das war nämlich mal wieder Leut verarsche was die Person gemacht hat!! Ich habe aus dem Grund versehentlich geschrieben weil ich kein Roman aus meiner Frage machen wollte erstehen Sie jetzt was ich meine??

wenn man sich bei eBay nicht auskennt, sollte man es lassen. Du hast doch Interesse gezeigt, sonst hättest Du nicht geboten.Er muß die Ware nicht zurücknehmen.
wart mal ab bist du verarscht wirst ich kenne mich gut bei ebay aus wenn du es wissen willst ich bin selbst privat verkäufer
Also wenn man schon Rat zu einem rechtlichen Belang sucht, dann sollte man doch auch den korrekten Sachverhalt schildern. Wenn es hier nämlich um eine "Verarschung" geht, dann sehen die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren schon ganz anders aus. Dazu müsste man aber auch schreiben, was konkret vorgefallen ist. Wenn man dazu keinen Bock hat, weil einem die paar Zeilen zu viel Arbeit sind, dann kann man auch nicht helfen.
ich dachte mir nur wenn der text zu gross ist antwortet vielleicht keiner deswegen dachte ich machste es halt kürzer
Und wenn du es auch nach diesem Hinweis nicht schaffst, den konkreten Sachverhalt zu schildern, dann kann man dir tatsächlich nicht mehr helfen.
Nein kannst Du nicht, lies mal die AGB von ebay durch. Einzige Möglichkeit ist, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht.
ja das kann ich mir mittlerweile denken bloss bei sehr vielen Verträgen gilt diese 14 tätige gesetzt

wenn du dich so gut auskennst, wie du geschrieben hast, ist ein Versehen ja wohl kaum möglich. Du kannst den Artikel aber jederzeit weiterverkaufen. Wo ist also dein Problem?? Der Verkäufer muss den Artikel nicht zurücknehemen, warum auch . . . du hast ja hier schon mehrfach betont wie gut du dich bei Ebay auskennst. Und noch ein kleiner Tipp am Rande, dadurch das du hier andere Leute anpampst ändert sich deine Situation nicht.

"ich habe letztens was versehentlich bei Ebay gekauft" schon dieser Satz kommt mir s-e-h-r seltsam vor und was das Rückgaberecht angeht: für Privatverkäufer ist das hinfälig....
richtig und im Laden muß auch nichts zurückgenommen werden