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Hab etwas bei Ebay gekauft muss der Privatverkäufer wieder zuück nehmen ???????

gefragt von Sindy19 am 27.07.2009 um 11:16 Uhr

Ich habe eine Frage und zwar ich habe letztens was versehentlich bei Ebay gekauft und jetzt möchte ich vom Kauf zurücktreten aber die Privatverkäuferin nimmt das nicht zurück. Sie schreibt das stand in dem Angebot drin das es keine Rücknahme gibt. Aber es gibt doch dieses 14 tägige Vertrags Rücktritts Gesetz kann mir vielleicht mal jemand helfen?? wäre net !!!!!!!


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Piranha84
beantwortet von Piranha84 am 27. Juli 2009 11:16
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das ist eine privatauktion gewesen. auf dem flohmarkt muss auch nix zurückgenommen werden auch nicht in der sperrmüllzeitung

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. Juli 2009 11:21

richtig und im Laden muß auch nichts zurückgenommen werden


NorbertPeter
beantwortet von NorbertPeter am 27. Juli 2009 11:17
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ich glaube, Sie muss es nur zurück nehmen, wenn die Beschreibung mit dem tatsächlichen Zustand nicht übereinstimmt....


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 27. Juli 2009 11:17
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Das muss sie auch nicht.


andreaski
beantwortet von andreaski am 27. Juli 2009 11:17
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keine rücknahme


MoxFoulder
beantwortet von MoxFoulder am 27. Juli 2009 11:16
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privatverkäufer müssen gesetzlich NICHTS zurücknehmen


AlexGay
beantwortet von AlexGay am 27. Juli 2009 11:17
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Nein, es gibt kein "14 tägige Vertrags Rücktritts Gesetz". Bei Privatverkauf ist ein vertrag bindend und es gibt nur in Ausnahmefällen ein Rücktrittsrecht wenn z.B. der Artikel ganz anders als beschrieben oder kaputt ist obwohl gesagt wurde er funktioniert.


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 27. Juli 2009 11:19
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Ein Privatverkäufer brauch einen Artikel nicht zurück nehmen! Stell du ihn doch bei eBay ein und verkauf ihn wieder! Spaßbieter sind eigentlich unerwünscht, selber schuld!!


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 27. Juli 2009 11:16
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Wie kann man bei eBay was versehentlich kaufen?

Kommentar von Sindy19 am 27. Juli 2009 11:21

Ich wollte eigentlich erst schreiben das ich etwas gekauft habe und das war dann nicht das von dem ich ausgegangen bin das war nämlich mal wieder Leut verarsche was die Person gemacht hat!! Haben Sie jetzt verstanden was ich meine!!

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 28. Juli 2009 09:28

nein


ZwieZeit
beantwortet von ZwieZeit am 27. Juli 2009 11:16
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Wenn es im Angebot drinsteht, muss der Verkäufer es nicht zurücknehmen!


Tinka87
beantwortet von Tinka87 am 27. Juli 2009 11:17
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Erstmal eine Frage an Dich, wie kann man denn "versehentlich" bei Ebay was kaufen?

Kommentar von Sindy19 am 27. Juli 2009 11:21

Ich wollte eigentlich erst schreiben das ich etwas gekauft habe und das war dann nicht das von dem ich ausgegangen bin das war nämlich mal wieder Leut verarsche was die Person gemacht hat!! Haben Sie jetzt verstanden was ich meine!!

Kommentar von 0bdf8c56b10721d5179340b7ed27e421smallTinka87 am 27. Juli 2009 15:19

Ok, wenn das so ist würd ich das Ebay melden. Die kümmern sich dann darum und so lange würd ich erstmal nichts unternehmen.


uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 27. Juli 2009 11:18
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naja, ich denke , daß die ware zurückgeben kannst , auf ein "Recht" würde ich mich da nicht verlassen. Also die 14 Tage gelten auch bei Intetrneteinkäufen ..... aber wie kann man aus Versehen was kaufen ???

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. Juli 2009 11:22

die 14 Tage gelten nur im Fernabsatz! Und nur bei Händlern.... in allen anderen Fällen gibt es keine Rückgaberecht


anonym
beantwortet von chocolate27 am 27. Juli 2009 11:18
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Soviel ich weiss muss die es nicht zurücknehmen aber da du die Ware noch nicht bekommen hast ist es kein Problem. Melde dich einfach bei Ebay aber bitte nicht mit dem Argument "ich habs aus versehen gekauft".

Kommentar von Sindy19 am 27. Juli 2009 11:24

Ich wollte eigentlich erst schreiben das ich etwas gekauft habe und das war dann nicht das von dem ich ausgegangen bin das war nämlich mal wieder Leut verarsche was die Person gemacht hat!! Ich habe aus dem Grund versehentlich geschrieben weil ich kein Roman aus meiner Frage machen wollte erstehen Sie jetzt was ich meine??

Kommentar von Bbc132008092dea76a17844db2aaf557smallKrwlng am 27. Juli 2009 11:27

Nö...

Kommentar von chocolate27 am 27. Juli 2009 14:51

Ja im endeffekt ist egal ob es so oder so war. Da du die Ware noch garnicht bekommen hast, bist du auch nicht verpflichtet die Ware anzunehmen!


Mismid
beantwortet von Mismid am 27. Juli 2009 11:20
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nein das gilt nicht für Privatverkäufer und in Ladengeschäften gilt es auch nicht. Du mußt halt das nächste mal besser aufpassen wenn du etwas kaufst. Versehentlich kann ich nicht nachvollziehen. Oder sitzt du versehentlich öfters auch im falschen Zug?

Kommentar von Sindy19 am 27. Juli 2009 11:32

Ich wollte eigentlich erst schreiben das ich etwas gekauft habe und das war dann nicht das von dem ich ausgegangen bin das war nämlich mal wieder Leut verarsche was die Person gemacht hat!! Ich habe aus dem Grund versehentlich geschrieben weil ich kein Roman aus meiner Frage machen wollte erstehen Sie jetzt was ich meine??


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 27. Juli 2009 11:20
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wenn man sich bei eBay nicht auskennt, sollte man es lassen. Du hast doch Interesse gezeigt, sonst hättest Du nicht geboten.Er muß die Ware nicht zurücknehmen.

Kommentar von Sindy19 am 27. Juli 2009 11:34

wart mal ab bist du verarscht wirst ich kenne mich gut bei ebay aus wenn du es wissen willst ich bin selbst privat verkäufer


sunroses
beantwortet von sunroses am 27. Juli 2009 12:10
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nein das muss er nicht


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 28. Juli 2009 06:25
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Also wenn man schon Rat zu einem rechtlichen Belang sucht, dann sollte man doch auch den korrekten Sachverhalt schildern. Wenn es hier nämlich um eine "Verarschung" geht, dann sehen die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren schon ganz anders aus. Dazu müsste man aber auch schreiben, was konkret vorgefallen ist. Wenn man dazu keinen Bock hat, weil einem die paar Zeilen zu viel Arbeit sind, dann kann man auch nicht helfen.

Kommentar von Sindy19 am 28. Juli 2009 10:37

ich dachte mir nur wenn der text zu gross ist antwortet vielleicht keiner deswegen dachte ich machste es halt kürzer

Kommentar von justiziasgolem am 2. August 2009 17:01

Und wenn du es auch nach diesem Hinweis nicht schaffst, den konkreten Sachverhalt zu schildern, dann kann man dir tatsächlich nicht mehr helfen.


anonym
beantwortet von Gingryu am 27. Juli 2009 11:26
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Nein kannst Du nicht, lies mal die AGB von ebay durch. Einzige Möglichkeit ist, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht.

Kommentar von Sindy19 am 27. Juli 2009 11:35

ja das kann ich mir mittlerweile denken bloss bei sehr vielen Verträgen gilt diese 14 tätige gesetzt


XBiEsTX
beantwortet von XBiEsTX am 27. Juli 2009 11:45
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wenn du dich so gut auskennst, wie du geschrieben hast, ist ein Versehen ja wohl kaum möglich. Du kannst den Artikel aber jederzeit weiterverkaufen. Wo ist also dein Problem?? Der Verkäufer muss den Artikel nicht zurücknehemen, warum auch . . . du hast ja hier schon mehrfach betont wie gut du dich bei Ebay auskennst. Und noch ein kleiner Tipp am Rande, dadurch das du hier andere Leute anpampst ändert sich deine Situation nicht.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 28. Juli 2009 08:01
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"ich habe letztens was versehentlich bei Ebay gekauft" schon dieser Satz kommt mir s-e-h-r seltsam vor und was das Rückgaberecht angeht: für Privatverkäufer ist das hinfälig....


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