der hat mal Zeitung ausgetragen hat sozusagen was dazuverdient was gemeldet war ist das Rechtens wenn er das alles abgeben bzw zurückzahlen soll???Was darf er denn an Geld überhaupt haben? Wie sieht das aus mit 200 Euro pro Lebensjahr war das nicht so???Ich versteh das nicht. Was können wir denn da gegen machen? Vielen Dank im voraus für eure Antworten!!! ;-)

Es gibt einen Taschengeld §, aber soviel bekommt man ja für das Austragen nicht.
Aber trotzdem habe ich es noch NIE gehört das Kindern das Geld genommen wird, weil sie fleißig Zeitung austragen! Hat er vielleicht regelmäßig die Zeitungen verheizt?

Du meinst, deine Schwester und ihr Sohn beziehen ALG2? Dann ist sein Job voll meldepflichtig. Pro Bedarfsgemsischaft ist der freibetrag pro Monat 100 Euro plus 20% von dem was drüber geht. Die 200-Euro-Vermögensfreibetrag pro Lebensjahr gilt erstmals nur für Erwachsene und isbes. Altersparnisse oder Ersparnisse für wichtige Anschaffungen. Sein Zuverdienst hat damit theoretisch nichts zu tun.
An wen soll er was und warum zurückzahlen?
Wenn du uns nicht im Dunkeln lässt, können wir dich vielleicht erleuchten!
also er soll sein Geld was er vom Zeitungsaustragen verdient hat an das Arbeitsamt zurückzahlen. Ja sie sind Harz 4 Empfänger. es war beim Amt gemeldet! Das bedeutet also er darf doch das Geld behalten oder? Es waren ja nicht mal 100 Euro!!! Ich danke für die schnellen Antworten!!! ;-)
Kr4bat am 10. Juli 2008 13:48 Wenn er es nicht vorher beim Amt schriftlich gemeldet und angegeben hat, dann kann es ihm voll abgezogen werden - wahlweise eine Anzeige wegen Sozialbetruges.
Hinterher kann man viel sagen...
carola1956 am 10. Juli 2008 18:09 wenn´s gemeldet war, kann er es behalten...bis 100 €, alles was drüber 1s kann er 15% behalten.

Es dreht sich hier um ALGII/HartzIV!
(vielleicht möchtest du das in der Frage auch erwähnen - und nicht nur in den Tags?)
Jeder Zuverdienst von HartzIV Empfängern wird voll angerechnet, es gibt eine (aus dem Kopf) Freigrenze von 150 Euro.
Klar ist: Sie hätte sich vorher drum kümmern müssen, mir ist unklar wie sie das "gemeldet" hatte, es nebenher erwähnen reicht nicht aus, es muss schriftlich sein. Dann wird auch das Amt sofort die Berechnung richtig durchführen und vom verdienten Geld wird das meiste angerechnet - auch bei Jugendlichen - und es bleiben jeweils immer nur 50-150 Euro wirklicher Zuverdienst.
Hoss könnte dazu mehr sagen, oder du fragst im Tacheles Sozialhilfe Forum.

Zitat:
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
.....
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. 3Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
.....
§ 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.
Zitatende
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@Kr4bat
Danke für die lobende Erwähnung. ;-)
Hoss Cartwright am 10. Juli 2008 14:21 Uppss, die Quellenangabe ging verloren.
danke schön an euch alle ;-)