Hab die Polizei zu gehupt! Kommt jetzt eine Anzeige

12 Antworten

theoretisch darf man eigentlich nur hupen wenn wirklich gefahr im verzug ist.... meistens passiert nichts wenn sich manche aggros im straßenverkehr einen weghupen.... jedoch gilt es ohne zwingenden grund als lärmbelästigung... also kann sein....

 

anzeige eigentlich weniger, wenn dann bußgeld.... nächstes mal... besser mal schauen wer des is^^ is wie nen zivi in der disco kloppen... kommt auch blöd^^

was ist fortfahrt?

Wenn Du fort fährst, hast Du die Polizei noch lange nicht anzuhupen oder irgendwen anderen.

normalerweiße gilt die regel "rechts vor links". wenn eine kleine nebenstraße einen große hauptstraße kreuzt, dann hat die hauptstraße vorfahrt, sonst würde man den ganzen verkehr aufhalten

@Lisalein632

Danke für diese Erklärung - nur sind mit die Vorfahrtregeln natürlich bekannt.

@Lisalein632

Nach dieser Regel hat dann aber die kleine Nebenstraße von rechts Vorfahrt.

Außerdem gilt rechts vor links ja nur dann, wenn keine Schilder da stehen.

fährt der alte lord fort, fährt er nur im ford fort (heinz erhard)

Es heißt Vorfahrt

pauli lehrer auch unterwegs :)

wie bist du nur so alt geworden^^ rechthaberei ist schön und gut... bin ich auch gern einer... aber wenigstens geb ich noch eine antwort^^....

 

ooh... sry... ich schreibe internet mit kürzel und klein^^

@fieserfisch

Wieso? Du hast "Internet" doch ausgeschrieben.

Egal wo, man schreibt richtig oder gar nicht

Srry das BEEP i pod korrigiert als von selbst

@TimRules

ihr nehmt euch hier ganz schön auseinander...

@Lisalein632

man schreibt richtig oder nicht^^ lieber rolf^^ deine wenigkeit kennt weder schlechte rechtschreibung und auch keine menschen die an legasthenie leiden als auch einfach nur..... verständnis^^ der nächste bei dem ich mir an den kopp langen muss.... ohjeee.... umgangssprache und überdeutliche betonung ohne komma, genaue satzzeichen und mehrfachwiederholungen^^

 

was ist ein konstrukt?

@fieserfisch

Du scheinst etwas verwirrt zu sein.

@derrolf

überdeutlich verwirrt^^ wie eure sinnlosdiskussion mit rechtschreibfehlern und eure tollen daumen auf eine antwort die wie meine konter hier nicht ganz den agbs entsprechen^^

also... ein fu für alle die nicht mal wissen wie noob sie sind^^

@fieserfisch

Krieg dich wieder ein.Wie kann man sich nur so aufregen, an so einem schönen Tag.

@Pauli1965

lieber pauli.... ich reg mich nichtmal auf.... ;)

ich weise nur evtl nicht agb kenner wie auch unqualifizierten mal ne schranke^^

(und nebenbei übertrete ich sie auch.... weil... wer sich dann bei meiner antwort beschwert.... wird dann in der regel von einem guten mod auch kompletter fall betrachtet ;) )

 

peace

wenn jemand gegen das Gesetz verstößt, sei es die Polizei oder ein normalbürger, muss das geahndet werden...für den fall das eine Anzeige kommen sollte (was ich bezweifle, da die hupe nur im falle einer Gefahrensituation oder etwas vergleichbarem benutz werden darf "was ich hier auch erkenne") kann man dies einklagen...z.B. eine gegenanzeige, wegen gefährdung des straßenverkehrs.

So wie ich das sehe, und jeder Richter und/oder Staatsanwalt wird das auch so sehn, war es gerechtfertigt und kann nicht geahndet werden.

mfg Sip ^--^

Ja, wegen Vergewaltigung der deutschen Sprache.

Schon mal was von i pod korrigiert von selbst gehört

@TimRules

Dann solltest du das dringend abschalten.

@derrolf

Das wird Dan wohl die nächste Frage hier sein ;=)