Also ich war nachts beim freund un war total zu und hab dann so ne sekt flasche gegen díe wand vom dem geschmissen un die wand is aus asbest jeztz ham die anzeige gemacht hab auch schon probiert des privat zu regeln aber sie wollen die anzeige zurück ziehen was kann ich jetzt tun??? danke schon mal im voraus

Wer Mist baut, muss auch dafür gerade stehen. Egal, ob besoffen oder nüchtern. Da musst Du jetzt durch.
Vielleicht ist Dir das ja für die Zukunft eine Lehre.

Besauf' Dich nicht so sinnlos und warte ab, was daraus wird. Da Deine Frage nicht so ganz verständlich ist, kann man nicht weiter darauf eingehen.
marialuisa am 16. Januar 2008 14:03 ja, ich denke auch, wenn sich jemand betrinkt bis zur Besinnungslosigkeit und Unfug macht, käme der Satz zum Tragen: Aus Schaden wird man klug.....bliebe zu hoffen. Diesmal hat die Flasche die Wand getroffen, hätte auch der Kopf eines Menschen sein können..
HerrLich am 16. Januar 2008 14:05 Wenig Bildung - viel Alkohol. Das übliche Spiel.
Also was denn nun? Wollen sie die Anzeige zurückziehen oder nicht? Wenn ja, dann ist doch alles klar und Du hast noch mal Schwein gehabt. Wenn nein, dann würde ich mal sagen: weniger saufen (bei Deinem ProfilStatus als "Schüler" würde ich das eh empfehlen, da das dumm macht ...), sich ganz höflich entschuldigen, Wiedergutmachung anbieten (renovieren, Kosten tragen o.ä.) und auf einen gnädigen Richter oder auf Einstellung des Verfahrens warten. Aber mal ganz ehrlich: toll finde ich das auch nicht. Solche Freunde hat man ungern. So leid's mir tut.
Wieselchen1 am 16. Januar 2008 14:00 "Wenn nein, dann würde ich mal sagen weniger saufen "...
Und wenn die Anzeige zurückgezogen wird, weiter saufen wie bisher?
DrLove am 16. Januar 2008 14:01 na klar, wo kein kläger, da kein richter, kannste schlucken wie ein trichter... ;-)
Ups, im Überschwang der Erheiterung über die Schilderung ... ;-)))) Aber ehrlich: bei solchen Fragen brauche ich auch gleich'nen Drink. ;-)))

versuche dich differenziert auszudrücken (bei allem respekt).....wenn die anzeige zurückgezogen wird brauchst du dir doch keine sorgen mehr zu machen....du eimer!!!
Eimer? Flasche würde es wohl eher treffen in Anbetracht der vorangegangenen Situation. Sorry, ich schweife ab ... ;-) Aber der war gut! DH!!!
eltenjohn am 16. Januar 2008 14:14 asbest(isdasnichverboten?)kann in extemfällen leichte aussetzer verursachen!!!
Kabark am 16. Januar 2008 14:46 Wenigstens weiss ich jetzt, dass ich hier andere als "Eimer" bezeichnen darf. Und das ist gut so. ^^^
grins vielleicht meinte er Alabaster und nicht Asbest... prost

dumm gelaufen:
wer sich den verstand wegsäuft und blödsinn macht, muss auch manns genug sein, die konsequenzen zu tragen!
freue dich schon mal auf 100 sozialstunden, z.b. bei der stadtreinigung...

Sehen, was auf Dich zukommt und dann dazu stehen, denn Du hast die Sache ja auch verbockt.

Hä?
Zitat: ...jeztz ham die anzeige gemacht hab auch schon probiert des privat zu regeln aber sie wollen die anzeige zurück ziehen...
Ja, was denn nun, sie wollen sie zurückziehen? Ein bisschen deutlicher ausdrücken würde die Beantwortung schon vereinfachen...
Dann ist doch alles geregelt, wenn sie die Anzeige zurückziehen. Sollte der Täter vielleicht ein nicht vergessen haben?
wenn sie die anzeige zurückziehen hat sich der fall für dich erledigt.
aber wo gibt es denn noch wände aus asbest? das kann ich so nicht glauben.
Wenn Du zur Anzeige vernommen wirst, dann sag den Beamten, Du wolltest nur auf die verbotene "Asbestwand" aufmerksam machen!

Wenn die die Anzeige nicht zurückziehen, kannst Du gar nichts dagegen machen! (Ich nehme an Du wolltest schreiben, dass sie die Anzeige "nicht" zurückziehen wollen.

Ich schmeiss Dir mal ein paar Kommas zu, damit wird Dein Text vielleicht beim nächsten Mal verständlicher.

Hört sich an, als wenn Du gerade vom Tatort nachhause gekommen wärst !
Schade, dass ich nur einen DH pro Antwort vergeben kann! ;0) Ganz deiner Meinung!