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hab anzeige bekommen was tun????

gefragt von peat56peat56 am 16.01.2008 um 13:52 Uhr

Also ich war nachts beim freund un war total zu und hab dann so ne sekt flasche gegen díe wand vom dem geschmissen un die wand is aus asbest jeztz ham die anzeige gemacht hab auch schon probiert des privat zu regeln aber sie wollen die anzeige zurück ziehen was kann ich jetzt tun??? danke schon mal im voraus


Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 16. Januar 2008 14:02
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Wer Mist baut, muss auch dafür gerade stehen. Egal, ob besoffen oder nüchtern. Da musst Du jetzt durch.

Vielleicht ist Dir das ja für die Zukunft eine Lehre.

Kommentar von Baf2df9d08c41d92f377df11ad1b1428smallFragezeichen am 16. Januar 2008 15:19

Schade, dass ich nur einen DH pro Antwort vergeben kann! ;0) Ganz deiner Meinung!


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 16. Januar 2008 13:56
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Besauf' Dich nicht so sinnlos und warte ab, was daraus wird. Da Deine Frage nicht so ganz verständlich ist, kann man nicht weiter darauf eingehen.

Kommentar von 5b3d668085b4b7c813041fb5476184d2smallmarialuisa am 16. Januar 2008 14:03

ja, ich denke auch, wenn sich jemand betrinkt bis zur Besinnungslosigkeit und Unfug macht, käme der Satz zum Tragen: Aus Schaden wird man klug.....bliebe zu hoffen. Diesmal hat die Flasche die Wand getroffen, hätte auch der Kopf eines Menschen sein können..

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 16. Januar 2008 14:05

Wenig Bildung - viel Alkohol. Das übliche Spiel.


wattstern
beantwortet von wattstern am 16. Januar 2008 13:58
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Also was denn nun? Wollen sie die Anzeige zurückziehen oder nicht? Wenn ja, dann ist doch alles klar und Du hast noch mal Schwein gehabt. Wenn nein, dann würde ich mal sagen: weniger saufen (bei Deinem ProfilStatus als "Schüler" würde ich das eh empfehlen, da das dumm macht ...), sich ganz höflich entschuldigen, Wiedergutmachung anbieten (renovieren, Kosten tragen o.ä.) und auf einen gnädigen Richter oder auf Einstellung des Verfahrens warten. Aber mal ganz ehrlich: toll finde ich das auch nicht. Solche Freunde hat man ungern. So leid's mir tut.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 16. Januar 2008 14:00

"Wenn nein, dann würde ich mal sagen weniger saufen "...

Und wenn die Anzeige zurückgezogen wird, weiter saufen wie bisher?

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 16. Januar 2008 14:01

na klar, wo kein kläger, da kein richter, kannste schlucken wie ein trichter... ;-)

Kommentar von Simple_avatar6smallwattstern am 16. Januar 2008 14:12

Ups, im Überschwang der Erheiterung über die Schilderung ... ;-)))) Aber ehrlich: bei solchen Fragen brauche ich auch gleich'nen Drink. ;-)))


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 16. Januar 2008 13:55
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dumm gelaufen:
wer sich den verstand wegsäuft und blödsinn macht, muss auch manns genug sein, die konsequenzen zu tragen!
freue dich schon mal auf 100 sozialstunden, z.b. bei der stadtreinigung...


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 16. Januar 2008 13:59
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versuche dich differenziert auszudrücken (bei allem respekt).....wenn die anzeige zurückgezogen wird brauchst du dir doch keine sorgen mehr zu machen....du eimer!!!




Kommentar von Simple_avatar6smallwattstern am 16. Januar 2008 14:01

Eimer? Flasche würde es wohl eher treffen in Anbetracht der vorangegangenen Situation. Sorry, ich schweife ab ... ;-) Aber der war gut! DH!!!

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 16. Januar 2008 14:14

asbest(isdasnichverboten?)kann in extemfällen leichte aussetzer verursachen!!!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 16. Januar 2008 14:46

Wenigstens weiss ich jetzt, dass ich hier andere als "Eimer" bezeichnen darf. Und das ist gut so. ^^^

Kommentar von kathawillwas am 28. Mai 2008 11:10

grins vielleicht meinte er Alabaster und nicht Asbest... prost


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 16. Januar 2008 13:54
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Sehen, was auf Dich zukommt und dann dazu stehen, denn Du hast die Sache ja auch verbockt.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 16. Januar 2008 13:55
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wenn sie die anzeige zurückziehen hat sich der fall für dich erledigt.

aber wo gibt es denn noch wände aus asbest? das kann ich so nicht glauben.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 16. Januar 2008 13:57
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Hä?

Zitat: ...jeztz ham die anzeige gemacht hab auch schon probiert des privat zu regeln aber sie wollen die anzeige zurück ziehen...

Ja, was denn nun, sie wollen sie zurückziehen? Ein bisschen deutlicher ausdrücken würde die Beantwortung schon vereinfachen...

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 16. Januar 2008 14:09

Dann ist doch alles geregelt, wenn sie die Anzeige zurückziehen. Sollte der Täter vielleicht ein nicht vergessen haben?


Mostwima
beantwortet von Mostwima am 16. Januar 2008 13:55
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Wenn die die Anzeige nicht zurückziehen, kannst Du gar nichts dagegen machen! (Ich nehme an Du wolltest schreiben, dass sie die Anzeige "nicht" zurückziehen wollen.


Andylu
beantwortet von Andylu am 16. Januar 2008 14:13
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Wenn Du zur Anzeige vernommen wirst, dann sag den Beamten, Du wolltest nur auf die verbotene "Asbestwand" aufmerksam machen!


peat56
beantwortet von peat56 am 16. Januar 2008 14:06
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sry falsch geschrieben die wollen sie nicht zurück ziehen

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 16. Januar 2008 14:19

wo ist dein rückgrat?.....überleg ma...eine gedenkminute für peat47...gedenke des elends !!!!


anonym
beantwortet von Eddy21 am 16. Januar 2008 14:13
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Hört sich an, als wenn Du gerade vom Tatort nachhause gekommen wärst !


Lamai
beantwortet von Lamai am 16. Januar 2008 14:49
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Ich schmeiss Dir mal ein paar Kommas zu, damit wird Dein Text vielleicht beim nächsten Mal verständlicher.


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