Wenn man Harz 4 Empfänger ist und über 30 Jahre, darf man auf dem Konto 6000,- EURO besitzen. Hat davon jemand was gehört, ist das wahr? Recht herzlichen Dank für Eure Antworten.
Antworten (11)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Im Normalfall darf man 150€ pro Lebensjahr + 750€ Pauschal gespart haben. Ein 30jähriger H4-Empfänger darf also 5250€ auf dem Konto haben (150€ x 30 + 750€ pauschal). Anders wirds gerechnet,wenn man geldwertes Vermögen hat,welches man erst verkaufen muss. Da sind dann 200€ pro Lebensjahr angemessen. Heißt: Wenn der 30jährige Omas Haus erbt,ohne selbst drin zu wohnen,müsste er,um H4 zu kriegen,dieses erst verkaufen und den Erlös verleben. H4 würde er erst wieder kriegen,wenn er den Erlös bis auf 6750€ verlebt hat (200€ x 30+ 750€). Wobei ich mich frage, inwiefern die Arge festlegen will/kann, wie man von dem Geld lebt. Schenkungen etc. kurz vor dem H4-Bezug kann die Arge bekanntlich zurückfordern...aber was wollen die machen,wenn man Omas Haus für 100000€ verkauft und die Kohle in 2 Wochen in Las Vegas durchgebracht hat ?
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6Antwort von
Mariposa68Mariposa68
Gott.....
hab erst was anderes gelesen.
Puh!
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegenKommentar von
funny69funny69 Ich auch, die Abkürzung ist unglücklich gewählt
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TanteBerthaTanteBertha Ich auch.....
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mikaelmikael Stimmt, jetzt lese ich es auch, schlecht gewählt.:-((
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4Antwort von
Guppy194Guppy194
Das Schonvermögen beträgt je nach Anspruchsgrundlage zwischen 1.600 und 2.600 euro;
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funny69funny69 Ich weis zwar nicht die genaue Höhe aber so in dem Dreh kenn ich das auch
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superkorrektsuperkorrekt wenn du geld meinst das die arge nicht antasten darf...dann stimmt das nicht guppy
lg
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Guppy194Guppy194 beim ALG II ist das Schonvermögen wesentlich Höher (bis zu 13.000 Euro)
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Guppy194Guppy194 du hast Recht superkorrekt, aber möglicherweise reden wir aneinander vorbei; ich meine das Schonvermögen nach SGB XII = früheres Bundessozialhilfegesetz; möglicherweise meinst Du die Leistungen die die ARGE gewährt ALG II, hier ist das Schonvermögen wesentlich höher und richtet sich nach SGB II; Gruß guppy; bin natürlich immer an anderen Meinungen interessiert; sie helfen mir weiter
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Guppy194Guppy194 steht im § 90 SGB XII
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superkorrektsuperkorrekt Grundfreibetrag
Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen. ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen einen erhöhten Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-iv-alg-2-ii/vermoegen.html
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4Antwort von
hochglanzhochglanz
Sorry, was hat die Frage mit HIV zu tun?
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MaultierMaultier Das würde mich auch interessieren.
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EppendorfEppendorf Hartz IV
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MemmenieMemmenie römisch IV=4
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hochglanzhochglanz mit dem H davor aber so eindeutig nicht zu erkennen, zumal diese Abkürzung unüblich ist
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mikaelmikael Ist schon in Ordnung, hätte ich auch gleich schreiben müssen,. Gesetzt den Fall, jemand ist Harz 4 Empfänger und der kommt irgend wie zu Geld, Erbschaft, Lottogewinn, etc., wie gesagt, über 30, wieviel darf er haben und darf er überhaupt was haben?
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3Antwort von
flamingstarflamingstar
HIV ist doch Aids, bin ich erst mal erschrocken. Schreib doch sowas nicht hin.
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2Antwort von
ButanButan
wer hat aids?
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manni1937manni1937 -die römische vier
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mikaelmikael Soory, war dumm gewählt von mir.
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Masoud53Masoud53 das tut einem doch weh..
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1Antwort von
Masoud53Masoud53
Wieso HIV??Ist irreführend.
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mikaelmikael Wenn man nur HIV ließt, dannkann der Eindruck entsteht , ich habe eine AIDS-Frage.
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1Antwort von
blauangel04blauangel04
Ich weiß das du 8.000 Euro gespart haben darfst
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superkorrektsuperkorrekt das stimmt so auch nicht.es kommt darauf an wie alt du bist..
lebensjahr mal...weiss nicht mehr genau.. ca 100 oder 150 euro..
lg
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blauangel04blauangel04 Das ist eine Information die ich vor 3 Monaten bei der ARGE bekommen habe
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superkorrektsuperkorrekt also ich nehme mal an es war eine die für dich in deinem fall gilt.
lg
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1Antwort von
funny69funny69
Die Regelung von 150 Euro pro Lebensjahr gilt eigentlich nur für Kinder und mit 30 ist es schwer dich als Kind auszugeben.
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superkorrektsuperkorrekt das stimmt so absolut nicht..
lg
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1Antwort von
superkorrektsuperkorrekt
pro lebensjahr 130 euro oder so..
es muss glaube ich ersichtlich sein,das es als altersfürsorge angespart wurde,
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
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mikaelmikael Danke.
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1Antwort von
AnellAnell
Die Überschrift ist ziemlich doppeldeutig. - Ich kann deine Frage nur dahingehend beantworten, dass man eine "Reserve" haben darf. Wie hoch die ist, kann dir doch das zuständige Amt sagen? Anell
Dankeschön.
bitte aufpassen, es gibt Unterschiede beim Schonvermögen bei HartzIV und Schonvermögen bei ALG II; ersteres geht nach SGB XII und letzteres nach SGB II; bei ALG II sind die Schonbeträge wesentlich höher als bei HartzIV