gyros und Hackfleischverordnung
Gehört gewürztes Gyros zur Hackfleischverordnung? Wie lange darf ich es aufheben? Wir wollen es auf einem fest anbieten will mir nur sicher sein was ich alles beachten muss. Wäre um Antwort sehr dankbar.
4 Antworten
Ganz ehrlich, selbst wenn es ein privates Sommerfest ist, und dazu die Hackfleischverordnung Vergangenheit: lasst es. Es ist einfach zu gefährtlich bei diesen Temperaturen. Biete etwas vegetarisches an, wir hatten grad ein Sommerfest mit ca. 600 Leuten und es gab Couscoussalat... Ansonsten wählt etwas, das weniger anfällig ist, z.B. stellt nen Elektrogrill auf und verkauft Bratwurst. Die rohe Wurst unbedingt kühlen!
Die Hackfleischverordnung ist schon längst Vergangenheit. Die aktuellen Regeln findest du in der "Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EULMRDV)"
Richtiges Gyros besteht aus Rind- oder/und Schweinefleisch; Döner aus Rind-, Lamm- und Hackfleisch.
→ http://www.chefkoch.de/forum/2,15,271610/Wie-lange-ist-Gyros-haltbar.html
Hackfleischverordnung gibt es gar nicht mehr. Und die galt oder gilt sinngemäß nur für gewerbliche Zwecke. Privat darf Du Hackfleisch 100 Jahre aufheben. Gyros 200 Jahre