Welche Bedingungen müssen erfüllt sei um eine Gutschrift zu erhalten?
Bem.: Nach mehrwöchigem Studium der Internetpräsenz bei www.diebahn.de ist die einzige Information 60 Minuten Verspätung des Zuges oder der Züge der gesamten Zugverbindung sind Bedingung.
Aber jetzt kommts: denn.. manchmal gibt es auch bei < 60 min. einen Gutschein. Weshalb, warum, wann und wieso ist die Handhabung da so unterschiedlich und wahrlos oder gibt es da noch eine Regelung?

http://www.bahn.de/p/view/hilfe/kundenrechte/kundenchartaregelungnationaler_fernverkehr.shtml
Es handelt sich um eine Kulanzregelung, weshalb die Gestaltung im Einzelfall differieren kann. So habe ich mal bei einer Verspätung, die ihre Ursache im Regionalverkehr hatte, einen Gutschein i.H.v. 5€ erhalten, obwohl die Bedingungen nicht erfüllt waren.
Die Bahn hat das so geregelt:
http://www.bahn.de/p/view/hilfe/kundenrechte/kundenchartaregelungnationaler_fernverkehr.shtml
Schade, dass du nicht gelesen hast, was ich gefragt habe :(
Nur beim ICE-Sprinter gibt es schon ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung.
Warum gilt die Entschädigungszusage bei Verspätungen des ICE-Sprinter bereits ab über 30 Minuten?
Die Zeitersparnis ist der klare Vorteil des ICE-Sprinters. Im Vergleich zu den normalen ICE-Verbindungen ist die ICE-Sprinter-Verbindung durchschnittlich 30 Minuten schneller, was den ICE-Sprinter-Aufpreis neben einem erweiterten Service-Angebot rechtfertigt. Daher erstattet die Bahn den ICE-Sprinter-Reisenden den Aufpreis vollständig bei Verspätungen über 30 Minuten.
Ja, weiß ich doch.
Wenn du mit einer Verspätung des ersten Zuges sämtliche Anschlusszüge nicht mehr bekommst und gut argumentieren kannst, bekommst du vermutlich auch eine Erstattung aus Kulanzgründen.
Kulanz ist das, was die Bahn neben den Ansprüchen, die man inzwischen hat, zeigen kann aber nicht zeigen muss.
Danke und DH!