gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Gutschrift für Verspätungen der Züge bei der Bahn?

gefragt von PlayoffPlayoff am 20.09.2008 um 13:41 Uhr

Welche Bedingungen müssen erfüllt sei um eine Gutschrift zu erhalten?

Bem.: Nach mehrwöchigem Studium der Internetpräsenz bei www.diebahn.de ist die einzige Information 60 Minuten Verspätung des Zuges oder der Züge der gesamten Zugverbindung sind Bedingung.

Aber jetzt kommts: denn.. manchmal gibt es auch bei < 60 min. einen Gutschein. Weshalb, warum, wann und wieso ist die Handhabung da so unterschiedlich und wahrlos oder gibt es da noch eine Regelung?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Die Bahn x 37

YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 20. September 2008 13:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

http://www.bahn.de/p/view/hilfe/kundenrechte/kundenchartaregelungnationaler_fernverkehr.shtml

Es handelt sich um eine Kulanzregelung, weshalb die Gestaltung im Einzelfall differieren kann. So habe ich mal bei einer Verspätung, die ihre Ursache im Regionalverkehr hatte, einen Gutschein i.H.v. 5€ erhalten, obwohl die Bedingungen nicht erfüllt waren.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 20. September 2008 14:05

Danke und DH!


anonym
beantwortet von Lissa am 20. September 2008 13:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 20. September 2008 13:53

Schade, dass du nicht gelesen hast, was ich gefragt habe :(

Kommentar von Lissa am 20. September 2008 13:56

Nur beim ICE-Sprinter gibt es schon ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung.

Warum gilt die Entschädigungszusage bei Verspätungen des ICE-Sprinter bereits ab über 30 Minuten?

Die Zeitersparnis ist der klare Vorteil des ICE-Sprinters. Im Vergleich zu den normalen ICE-Verbindungen ist die ICE-Sprinter-Verbindung durchschnittlich 30 Minuten schneller, was den ICE-Sprinter-Aufpreis neben einem erweiterten Service-Angebot rechtfertigt. Daher erstattet die Bahn den ICE-Sprinter-Reisenden den Aufpreis vollständig bei Verspätungen über 30 Minuten.

http://www.bahn.de/faq/view/allgemein/kundenrechte.shtml#7

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 20. September 2008 14:04

Ja, weiß ich doch.

Kommentar von Lissa am 20. September 2008 14:07

Wenn du mit einer Verspätung des ersten Zuges sämtliche Anschlusszüge nicht mehr bekommst und gut argumentieren kannst, bekommst du vermutlich auch eine Erstattung aus Kulanzgründen.

Kulanz ist das, was die Bahn neben den Ansprüchen, die man inzwischen hat, zeigen kann aber nicht zeigen muss.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.