Hallo, ich möchte gerne wissen, ein Geschenkgutschein seine Wert verlieren kann, weil der Besitzer der Laden gewechselt hat. Der Laden ist ein Einzelhandel, allerdings zum sogenannt Franchise Partner gehört. Der Laden heisst wie früher, gleiche Logo und Einrichtung in selben Haus. Der Inhaber fühlt sich aber überhaubt nicht verpflichtet den Gutschen einzulösen, weil es aus vor seiner Zeit stammt. Er hat Laden seit 1.5 Jahre. Auf den Gutschein steht kein Ausstellungsdatum oder Gültigkeitsdatum. Nur Unterschrift der Vorbesitzer des Ladens. Wer haftet auf diesen Gutschein? Wie kann man ihn dazu bringen, dass er doch es einlöst? Oben v
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Da bleibt nur eins Laden selber kaufen und Gutschein einlösen.

Gar nichts. Er hat nichts mit dem Vorgänger zu tun. Steht nur am selben Fleck in selben Klamotten.

setz dich mal mit dem früheren ladenbesitzer in verbindung..immerhin hatte dieser unterschrieben und der neue wird ihn ja wohl auch irgendwie kennen der soll das dann mal regeln
Armindo am 2. August 2008 01:24 Der ist wahrscheinlich beim auswandern
Wenn er den Laden mit der Rechtsfolge übernommen hat, hat er alle Verpflichtungen einzugehen. Wurde das Geschäft abgewickelt und neu eröffnet, hat er keine Verpflichtungen. L.G.

Ein Gutschein ist normalerweise unbegrenzt einlösbar, wenn alles beim Alten geblieben ist, dann muss der neue Besitzer den Gutschein annehmen!

GUTSCHEINE die du ohne besonderen Grund erhalten hast ----> ab in die Tonne!
Das ist alles WERBE-FAKE!
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Alles klar? loooooooooooooooool