Hi, also ich bin richtig angefressen. Hab mir letzte Woche 5 Jeans gekauft - musst schnell gehen; Geschäftstermin. Also erstmal gekauft & zuhause anprobiert. 2 davon haben nicht gepasst und ich wollte sie eben zurück bringen. Mach ich öfter so. Jetzt erzählt mir die Verkäuferin das bei der einen ein Gürtel dabei gewesen sein soll; war er aber nicht. Also Filalleiterin gerufen und mich im Laden so richtig unverschämt behandelt - na klar, kauf für 400Euro Sachen & klau dann den Billig -Gürtel.
Die "nette" Dame meinte dann Aufgrund des fehlenden Gürtels könne Sie mir lediglich einen Gutschein ausstellen - zwar zum kompletten Preis der Hosen aber wie gesagt Bargeld könne Sie mir nicht auszahlen. Nach dieser Frechheit habe ich aber nicht mehr die geringste Lust in dem Laden mein sauer verdientes Geld zu lassen - was ich ihr auch sagte. Antwort: Das seie dann mein Pech; ich könne den Gutschein ja auch verschenken.
ISt das rechtlich so ok? Hab ich nicht einen anspruch auf Rückerstattung - normalerweise funktionierte das immer reibungslos.

So wie Du Dich ausdrückst, stellst Du ziemlich viel Ansprüche und bist etwas umverschämt und nicht die Leute in dem Laden.
Du hast doch gar kein Recht die Sachen zurückzugeben und Bargeld zu verlangen. Selbst der Gutschein ist doch schon Kulanz. Die müssen gar nichts. Du hast gekauft und fertig.
Hallo, einen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes in bar hast du nicht. Wenn das Geschäft in bar zurückzahlt, dann ist das Kulanz. Ansonsten geben sie dir einen Gutschein - wie in deinem Fall, auch das ist übrigens Kulanz. Zurücknehmen müssen sie die gekaufte Ware nicht mehr.
Normalerweise hatte ich das IMMER in diesem Geschäft... Aber jetzt Dank diesem Gürtel nicht - versteh ich nicht. Trotzdem Danke!
Vielleicht redest du mit dem Inhaber, dass du den Wert des Gürtels ersetzt und er die Hose umtauscht - das wäre dann fair für beide Seiten. Schließlich will er dich als guter Kunde nicht verlieren.
Rechtlich hast du keinen Anspruch aufs Geld, ob der Gürtel da nun wirklich fehlt oder nicht.

Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Völlig Korrekt von der Verkäuferin!
Ich war mehr als freundlich... Bin ich immer - arbeite selber in der Dienstleistung; die kam mir zuerst blöde!
Dann war Dein "Geschäftstermin" wohl nur das Ende der Mittagspause? Zurück an die Kasse im Aldi?

Steht auch immer bei jeder Kasse meistens dran "Keine Rückerstattung"
Zum Anderen kannst du froh sein, dass sie dir überhaupt nen Gutschein ausgeben will ich hatte mit c&a das problem aber da bei der hose der bon nicht mehr dran war und nur noch lose in der hand war hat mir keiner meine Hose zurück genommen...
Du hast keinen Anspruch. Bargelderstattung ist zwar üblich und kundenfreundlich, aber kein MUSS. Ich würde den Gutschein einlösen und den Laden nicht mehr betreten. Du könntest natürlich auch zum nächsthöheren Mitarbeiter der Filiale gehen(Bezirksleiter, Geschäftsführer etc.).Vielleicht ändert das ja irgend was.
Ohje, wegen 100 Euro zum Bezirksleiter rennen :-) Trotzdem Danke! Verschenk/verkauf den Gutschein dann doch lieber an ne Freundin oder so...
Wenn der Betrag für Dich nur ein Taschengeld ist, brauchst Du hier auch nicht so ein Theater zu machen.

Die Läden müssen garnichts zürück nehmen im Normal fall nur viele machen es um keine Kunden zu verlieren
BigKingXXL am 10. Oktober 2009 12:54 Na, auf so eine wie die Fragestellerin kan man getrost verzichten....
Ach so - wie war das mit dem Wald... Wusste garnich das wir uns kennen!

Nein, hast du nicht solange die Ware einwandfrei ist!
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Als Umtausch bezeichnet man (im Gegensatz zur Reklamation) die auf freiwilliger Basis erfolgende Rückabwicklung des Kaufs eines nicht mängelbehafteten Gegenstands. Ein Umtausch ist freiwillig und obliegt ganz der Entscheidung des Verkäufers bzw. Unternehmers. Im Regelfall wird dafür ein anderer Artikel ausgesucht oder es wird ein Warengutschein ausgestellt. Bei einem Gutschein sollte von beiden Vertragsparteien auf das Verfallsdatum geachtet werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Umtausch

Das ist rechtlich völlig okay so, weil bei den Jeans kein Sachmangel vorlag.
RuleBritannia am 10. Oktober 2009 12:57 Liebe Bella, halt Dir mal vor Augen, dass Du nicht mal einen rechtlichen Anspruch auf den Gutschein gehabt hättest! Der Kaufvertrag war ordnungsgemäß abgeschlossen, die Ware einwandfrei, und dass Du keine Zeit für eine Anprobe hattest, ist nicht das Problem des Ladens...
Man hat grundsätzlich, selbst vom Gesetzgeber her, keinen Anspruch auf Umtausch, wenn die Ware in einwandfreiem Zustand gekauft wurde. Ein Umtausch wegen nicht-gefallen oder nicht-passen usw. geschieht rein aus Kulanz des Händlers. Ebenso darf er entscheiden, ob er die Rücknahme seiner Ware in Form von Bargeld oder Gutscheinen abwickelt. Du solltest Dir künftig lieber die Zeit nehmen und die Kleidung abprobieren, dann hast Du dieses Problem nicht. Eine weitere Möglichkeit wäre, vorher zu fragen, ob umgetauscht wird und wie der Umtausch ausgezahlt wird. Das mit dem Gürtel ist natürlich ausgesprochen ärgerlich. Vll. hätte sich die Sache besser regeln lassen, wenn Du auch etwas freundlicher gewesen wärest.

Google mal nach dem Begriff "Rückgaberecht" das ist sehr weit gefächert und da solltest du dich selbst mal durchwühlen.
Wünsche dir viel Erfolg!