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Guthaben vom Vermieter,abgabe an hartz 4 erforderlich?

gefragt von heira am 13.11.2008 um 20:17 Uhr

Hallo,Ich habe vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung von 2007 erhalten,mit einem Guthaben.Seit 2008 erhalte ich Hartz4.Meine Frage lautet,muß ich dieses Guthaben abgeben an die ARGE oder kann ich es als Rücklage behalten,da sie ja von einem Jahr ist,wo ich noch kein Hartz4 erhalten habe. Ich bedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen heira

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Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 13. November 2008 20:20
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Nein, das Guthaben stammt nicht aus der Zeit, als Du vom Amt Geld bekommen hast. Dieses Geld hat die Arge nicht bezahlt, sondern Du. Es steht also Dir zu. Bei 2008 sieht es anders aus. Das ist also kein Einkommen, sondern Geld, was Du in 2007 sozusagen durch Nebenkostenvorauszahlung angespart hast.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 13. November 2008 20:27

So ist es, es handelt sich im Prinzip nur um eine Art Umbuchung von Guthaben. Wenn ich ein Guthaben von meinem Sparbuch auf mein Girokonto einzahle ist das auch kein Einkommen.

Anders wäre es, wenn das Amt die damaligen Wohnkosten getragen hätte. Aber das ist hier ja nicht der Fall.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 13. November 2008 20:31

Ja, DH. So ist das.


Melina79
beantwortet von Melina79 am 13. November 2008 20:18
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Gilt als Einkommen und wird angerechnet

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 13. November 2008 20:32

Das ist sachlich falsch

Kommentar von 1c57e1c40ce0493ce21edf570f67e172smallMelina79 am 14. November 2008 17:03

Wird aber so gehandhabt


anonym
beantwortet von duracell am 13. November 2008 21:44
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Leider ist es wirklich so. Wenn Du in dem Monat, wo das Guthaben ausgezahlt wird auch Hartz 4 bekommst, wird Dir das als Einkommen angerechnet und von Deiner Leistung abgezogen. Das war auch schon zu Sozialhilfezeiten so.


carolinkoeln
beantwortet von carolinkoeln am 13. November 2008 20:18
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du mußt beim AMT alles angeben!!!Leider


anonym
beantwortet von boote am 25. November 2008 10:46
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es wird dir als Einkommen angerechnet. Stell dir vor, du hättest nachzahlen müssen, dann hätte ja auch das Amt die Nachzahlung übernommen.


lunte72
beantwortet von lunte72 am 13. November 2008 20:23
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Zählt als Einkommen und wird definitiv angerechnet. Deshalb solche Sachen immer angeben.


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