Hallo,Ich habe vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung von 2007 erhalten,mit einem Guthaben.Seit 2008 erhalte ich Hartz4.Meine Frage lautet,muß ich dieses Guthaben abgeben an die ARGE oder kann ich es als Rücklage behalten,da sie ja von einem Jahr ist,wo ich noch kein Hartz4 erhalten habe. Ich bedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen heira

Nein, das Guthaben stammt nicht aus der Zeit, als Du vom Amt Geld bekommen hast. Dieses Geld hat die Arge nicht bezahlt, sondern Du. Es steht also Dir zu. Bei 2008 sieht es anders aus. Das ist also kein Einkommen, sondern Geld, was Du in 2007 sozusagen durch Nebenkostenvorauszahlung angespart hast.
Leider ist es wirklich so. Wenn Du in dem Monat, wo das Guthaben ausgezahlt wird auch Hartz 4 bekommst, wird Dir das als Einkommen angerechnet und von Deiner Leistung abgezogen. Das war auch schon zu Sozialhilfezeiten so.
es wird dir als Einkommen angerechnet. Stell dir vor, du hättest nachzahlen müssen, dann hätte ja auch das Amt die Nachzahlung übernommen.
Zählt als Einkommen und wird definitiv angerechnet. Deshalb solche Sachen immer angeben.
So ist es, es handelt sich im Prinzip nur um eine Art Umbuchung von Guthaben. Wenn ich ein Guthaben von meinem Sparbuch auf mein Girokonto einzahle ist das auch kein Einkommen.
Anders wäre es, wenn das Amt die damaligen Wohnkosten getragen hätte. Aber das ist hier ja nicht der Fall.
Ja, DH. So ist das.