ooesmeroo am 08.11.2009 um 4:56 Uhr
hallöchen also ich habe heute die betriebskostenabrechnung bekommen indem steht dass ich jetzt ein guthaben von 350€ habe,ausserdem steht drinne dass ich ab dem nächsten monat iwie 20€ weniger miete zahlen muss.könnte ich indem fall die 350€ von meinem vermieter zurück fordern??kaution wurde in voller summe bei einzug schon bezahlt,danke

Das Guthaben wird meist automatisch überwiesen. Laß Deinem Vermieter ein paar Tage Zeit, die Überweisung auszustellen.
Ich versteh die Frage nicht ganz: Wenn Du zuviel Betriebskosten gezahlt hast, mußt Du sowieso das zuvielgezahlte Geld zurückbekommen können: Du kannst Dir die 350 Euro holen! Stehen Dir ja zu! Bin aber kein Rechtsanwalt! Vorsicht! Aber leuchtet ein meine Argumentation.
ooesmeroo am 8. November 2009 06:02 da steht am schluss:berechnung des guthabens zum 15.11.2009 300,50€ zuzüglich der zu viel gezahlte miete für 3 monate=17,62x3=52,86 Ihr guthaben beträgt353,36€ bedeutet das dass es auf mein konto überweisen wird???
Haesilein1951 am 8. November 2009 17:54 das ganze klingt etwas unklar. Kommt bei Deiner Abrechnung nach Abzug der VZ noch ein Guthaben von 300,50Euro heraus?. Was bedeuten denn die 3Mon.á 17,62 Euro?
Frage bei Deinen Vermieter nach. Wenn dies der Betrag aus der BK-Abr. ist, wird Dir das Guthaben auch ausbezahlt.
Die Reduzierung des VZ-Betrages ist i. O. Die wenigsten Vermieter reduzieren die VZ. Dies finde ich gut.

Es ist so wie Sivester88 sagt. Betr.kosten sollen innerh. 4 Wochen ausgezahlt werden. Was ich nun nicht verstehe, warum Miete..? Die Mietsumme ist im M-Vertrag vereinbart, diese wird bezahlt. Der Neben- oder Betriebskosten-Betrag ist ein Erfahrungswert, der auch im M-Vertrag aufgeführt wird und als monatl. Abschlag plus der Miete bez. wird. Vermute, durch die höhe Erstattung wird der Abschlag monatl. um € 20,00 geringer.

Wie schon ausgeführt, ist das Guthaben spätestens nach 30 Tagen zu erstatten, sprich auf das Konto des Mieters zu überweisen. Es ist ja der zu viel gezahlte Vorschuss. Auf Grund dieser Abrechnung haben beide Vertragspartner, also auch der Mieter, das Recht, die monatliche Vorauszahlung anzupassen, in diesem Falle also zu reduzieren. Wenn du 350 durch zwölf teilst, kommst du auf den Betrag, um welchen du künftig deine Vorauszahlung reduzieren darfst, das wären hier dann 29 Euro. Setze mal voraus, das einiges teurer wird, reduziere nur um 25 Euro. Insofern du die Miete per Lastschrifteinzug zahlst, könnte, wenn so vereinbart, der Vermieter die Gutschrift mit der im übernächsten Monat fälligen Miete verrechnen. Das müsste aber so auch in der BK-Abrechnung erklärt sein.