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Gutes LED Fahrradlicht?

gefragt von Headroom08 am 11.02.2009 um 23:40 Uhr

Nach 3 Fehlkäufen will ich mich beraten lassen, welches LED Fahrradlicht ich mir kaufe. Den Verkäufern im Internet und auch im Einzelhandel vertraue ich nicht mehr, die haben scheinbar alle keinen Plan von den Dingern. Ich hatte jetzt 2 Mal Teile, die man direkt an den Lenker klemmt und auch wieder ohne Werkzeug entfernen kann (diese Klemmung brach nach ein paar Wochen) und einmal ein konventionelles Licht, dass man via Halterung (deren Gewinde nach 3Mal brach) an den Lenker klemmte. Alle sind im Mülleimer oder auf dem Ladentresen gelandet. Könnt ihr mir ein gutes LED-Vorderlicht unter 30€ empfehlen, dass weder gleich kaputt geht, noch alle 2 Tage neue Batterien braucht und am besten auch StVO-konform ist? Danke ;)

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Technik x 29.102 Fahrrad x 2.881 Licht x 817 LED x 256

MRmaniac
beantwortet von MRmaniac am 11. Februar 2009 23:54
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also ich würde meine rechte hand verwetten das leuchtmittl die nur mit einem akku betrieben werden NICHT gestattet sind

Kommentar von Headroom08 am 12. Februar 2009 00:01

Ich dachte, es gibt Ausnahmen, wenn eine gewisse Helligkeit und Lebensdauer erreicht wird .. Oder doch nicht ? Gruß

Kommentar von 97e4a8275fc43e59371369b7344634bdsmallMRmaniac am 12. Februar 2009 00:04

auf kabel 1 läuft so ne sendung .. achtung kontrolle ... da sagten die polizisten das sein generell nicht gestattet .. habe etwas gegoogelt und da habe ich nur gelesen das es seid 2005 es angeblich sein .. aber der autor fragte nach ob das stimme ... frage einfach mal beim ordnungsamt oder bei der polizei nach ...

Kommentar von Olaf68 am 12. Februar 2009 09:51

Die sind offiziell nur zusätzlich zu einem Dynamolicht erlaubt (außer Rennräder <11 kg). In der Praxis soll die Polizei es dulden, solange es nachts auch leuchtet.

Kommentar von E58b88d393e73c3a6bce094fda15cb6esmallSirPedta am 12. Februar 2009 12:49

Oh man, ich kanns bald nicht mehr hören... seit meinem sechsten Lebensjahr fahre ich Rad und bin seither nie von der Polizei angehalten worden. Die StVO auf die sie sich immer stützen stammt aus dem Ende der 50er Jahre. Lasst euch doch nicht verrückt machen von irgendwelchen Sendungen... Eine gescheite LED Lampe (ab 50€) gibt permanent gutes, starkes klares Licht auch bei langsamen Geschwindigkeiten und bei jedem Wetter. Ein gescheiter Nabendynamo rutscht zwar nicht durch bei Regen, man muss aber auch hierbei mindestens 15km/h fahren um die Funzeln halbwegs zum Leuchten zu bringen. Ob zugelassen oder nicht, hängt nur von einer Prüfungsnummer ab und diese kostet den Hersteller einen haufen Geld, weshalb viele keine Zulassungsnummer haben obwohl sie nicht anders sind wie die, die zugelassen sind. Es muss schon ein hirnloser und erfolgssüchtiger Polizist sein, der wegen LED Beleuchtung Strafe ausstellt. Wer Wert legt auf "Sehen und gesehen werden" der hat ein oder mehrere LED- lampen am Rad, wer Angst hat vor der Polizei, hat eine Dynamo- Funzel am Rad und sieht kaum etwas.

Kommentar von Olaf68 am 23. Februar 2009 16:12

Wenn ich sehe, wieviel Radfahrer ganz ohne Licht fahren und anscheinend auch nicht ständig Strafe zahlen; würde ich mir wenig Gedanken bzgl. "illegaler" Lampen machen. Inzwischen gibts auch LED-Licht für Dynamos und die leuchten ab Schrittempo am Nabendynamo schon recht hell. Ich wäre einfach zu bequem zum Akkuladen bzw. -wechseln. Mit der völlig veralteten Gesetzteslage hast Du recht.


anonym
beantwortet von QuentinT am 11. Februar 2009 23:49
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Hallo! Ich habe die hier: http://www.fahrradgigant.de/Fahrradzubehoer/Batteriebeleuchtung/Batteriescheinwe...

Das ist die beste Lampe, die ich bis dato hatte. Krass hell, aber auch gut zu befestigen, vor allem erschütterungsfrei und schnell entfernbar. Zwar ein bißchen teurer, aber dafür zahlt man nur einmal ;-D Gruß

Kommentar von Headroom08 am 12. Februar 2009 00:01

Danke für den Tipp!

Kommentar von Olaf68 am 12. Februar 2009 09:52

Wie ist das Licht im Vergleich zu einem guten Halogenscheinwerfer? Die letze LED-Leuchte, die ich ausprobiert habe, schmiß nur einen schmalen Lichtstreifen raus.


Papppi
beantwortet von Papppi am 28. Februar 2009 23:59
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Es ist - wie immer - ganz einfach:

10 Lux müssen es sein. Steht das nicht auf der Verpackung - Finger weg. Genau so verlangt es die StVO!

Meine hat 12 EUR gekosten und dient mir schon seit 3 Jahren.


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