Guten Tag, ich bin hauptberuflich beim Bund und nebenberuflich selbständiger Vermögensberater.Was muss ich dem Finanzamt melden?

2 Antworten

Wenn sich die Frage darauf bezieht, dass die Tätigkeit als Vermögensberater  frisch aufgenommen wurde, dann füllst du hierzu dieses Standard-Formular (evtl. am Bildschirm) aus und sendest anschl. den Ausdruck an dein Finanzamt.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034250

Der Beginn einer Selbständigkeit (auch nebenberuflich) ist nach § 138 AO stets innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.

Vermögensberatung stellt i.d.R. keine gewerbliche Tätigkeit dar, ein Besuch im Rathaus/Ordnungsamt dürfte sich somit erübrigen.

Vielen Dank für die Hilfe. Alles Gute.

Deine kompletten Einkünfte natürlich. Du hast doch im nebenberuflichen Bereich auch noch Einkünfte, oder nicht? Die solltest du angeben. Spätestens im nächsten Jahr läuft alles rund, dann sind nicht mehr so viele Fragezeichen beim Ausfüllen der Steuererklärung. Alles Gute.

Vielen Dank und alles Gute.