Guten Tag zusammen, Eigentümer stirbt, bleibt das lebensl. Wohnrecht bestehen?

4 Antworten

Wenn das wirklich besteht ist es im Grundbuch eingetragen und wird im schlimmsten Fall mit verkauft, so weit ein derart belastetes Haus überhaupt verkaufbar ist, ohne Euch zu entschädigen, was denkbar wäre, wenn Ihr zustimmt, auch wäre es wichtig, dass beide Personen namentlich eingetragen sind, ist ja Euer Leben gemeint. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass man die Antwort nicht findet, ist ja keine seltene Frage, auch keine schlechte Frage, wenn man sich nicht auskennt

hallo Blacklight, ja es ist im Grundbuch eingetragen. (also mein Mann und ich)

Können die Erben denn vom Nachlassgericht verlangen, dass das Haus verkauft wird ?

Also in anderen Beiträgen las ich schon, dass es zwar verkauft werden kann, jedoch unser Wohnrecht nicht erlischt.

In der Regel verringert sich hierbei jedoch der Verkaufspreis signifikant um den Wert des Wohnrechtes. <-- so habe ich es gelesen.

lg

@zauberstimme

Richtig, so sieht es aus, so ein Haus ist dadurch schlecht zu verkaufen, es sei denn ein Mehrfamilienhaus, in dem Ihr eine von 12 Wohnungen bewohnt, die kann man wohl rausrechnen. Natürlich ist es möglich, dass man Euch ein finanzielles Angebot macht und diese Dienstbarkeit abkauft, ansonsten bleibt das Wohnrecht bestehen, das ist auch der Sinn der Sache

@Blacklight030

ja - wir möchten gerne wohnen bleiben, wenn die Erben es vielleicht oder mit großer Wahrscheinlichkeit - anders haben möchten. Es handelt sich um ein Ein-Familienhaus.

@zauberstimme

Tja, da haben die Erben keine Chance. wobei es in solche Fällen manchmal echt nervig wird und Streiterei gibt, wegen Nebenkosten und Pflege und so

@Blacklight030

Blacklight - wie meinst du das, nervig und wegen was Streiterei, die Pflege und Instandhaltung des Ein-Familienhauses haben wir ja inne als Wohnberechtigte und welche Nebenkosten? wir zahlen die Grundsteuer, Versicherungen, Erbbauzins usw.

Blacklight leider fand ich noch keine Antwort darauf, sonst hätte ich diese nicht hier eingestellt.

Immobilienverkauf und Mietrecht liest man oft, doch nicht, was ist, wenn der Eigentümer (also mein Schwager) vorher leider verstirbt und die Erben auf ein Mal schlange stehen und die Hände aufhalten. Da schreibst Du, im schlimmsten Fall wird es mit verkauft; d.h. wir müssen ausziehen ?

Und da habe ich anderes gelesen, weiß aber nicht, ob es rechtskräftig ist.

@zauberstimme

Nein, Ihr müsst in keinem Fall ausziehen, wenn Ihr es nicht wollt. Wie gesagt, man kann Euch Geld bieten, aber Ihr müßt es nicht annehmen, wenn das Haus nicht baulich getrennte Wohnungen hat ist es kaum zu verkaufen..die Kommas in der Antwort liest Du falsch...ich meinte, dass es nicht wirklich möglich ist zu verkaufen, ohne Euch zu entschädigen...

Das Wohnrecht bleibt weiter bestehen - wenn das Haus verkauft werden sollte, erwirbt der Käufer das Wohnrecht mit, denn das Wohnrecht ist fest mit dem Grundstück verbunden und nicht an den Eigentümer.

Da es aber meist schwierig und finanziell unaktrativ ist, ein mit einem Wohnrecht belastetes Haus zu verkaufen, bleibt den Erben nur die Möglichkeit Euch das Wohnrecht "abzukaufen". Ein freiwilliger Verzicht auf das Wohnrecht ist eher selten...

Da es sich um ein lebenslanges Wohnrecht handelt, sollten bei der Berechnung die entsprechenden Vorschriften des Bewertungsgesetzes angewendet werden; falls es soweit ist und Ihr ein Angebot erhaltet, laßt das von einer im Bewertungsrecht rechtskundigen Person prüfen (Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt).

und wenn wir das Wohnrecht sowie Nießbrauchrecht nicht verkaufen wollen, wenn die Erben dies auch gerne hätten, was passiert dann ?

Das Grundstück gehört nicht dazu, wir bezahlen Erbbauzins für das 1-Fam.-Haus.

@zauberstimme

Dann passiert nichts - die Löschung des Wohnrechtes kann nicht erzwungen werden.

Nur wenn die Ausübung des Rechts aus rechtlichen Gründen nach objektiver Betrachtungsweise dauernd ausgeschlossen ist, kann durch Beschluß des Familiengerichtes das Wohnrecht gelöscht werden (z. B. bei dauerhafter Einweisung in ein Pflegeheim etc.).

@DerSchopenhauer

nun bin ich etwas beruhigter und bedanke mich bei Dir und allen Anderen für Eure Mitteilungen. Leider kann ich noch kein Sternchen vergeben, doch hier *******

LG Lisa

Wenn das Wohnrecht im Grundbuch so festgehalten ist, bleibt es auch nach dem Immobilienverkauf bestehen: http://www.imcheck24.de/lebenslanges-wohnrecht-beim-immobilienverkauf/

Sunnycat - wo könnten wir dies schriftlich, also gesetzlich anfordern über welchen Rechtsbeistand - hast Du da auch Erfahrungswerte.

@zauberstimme

Grundbucheinträge werden vom/beim Notar gemacht.

<

p>... wenn es denn klar und deutlich und notariell berukundet im Grundbuch eingeschrieben wurde, wird es im genannten Erbfall natürlich nicht gelöscht.

hallo schleudermaxe, wo kann ich deine mitteilung nachlesen ? - wir stehen im Grundbuch mit unserem Wohn-/und Nießbrauchrecht.

@zauberstimme

...im Vertrag, der ja vorliegt.