Berufsunfähigkeitsversicherung nach Erstgespräch ?

4 Antworten

Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen

Wenn es in den ärztlichen Unterlagen steht und bei der Kasse abgerechnet wurden, ist der Groschen gefallen.

Spätestens im Leistungsfall wird der Versicherer die Abgabe der Schweigepflichtentbindungserklärung von dir fordern. So lange man die Krankenakte nicht mit den gemachten Angaben abgleichen kann, kriegst du ohnehin keine Leistung.

Was sagt denn dein Versicherungsmakler dazu? Hast du mit ihm über anonyme Risikovoranfragen gesprochen oder hast du dir gedacht eine BUV krieg ich auch alleine abgeschlossen?

Ich habe mit meinem Makler gesprochen, der war auch davon überzeugt, dass es nicht klappt mit der BUV. Trotzdem wollte ich eine anonyme Anfrage starten. 

Die Frage ist, wird sobald meine Karte durchs Lesegerät gezogen wird auch abgerechnet und die Info an die Versicherung weiter gegeben ? Falls nicht, breche ich die Therapie ab, es sind ja erst vier Stunden gewesen, zu denen ich mich entschieden habe und Zahle die bisherigen Stunden selber. Oder sind die Daten von mir längst bei meiner KV und das Problem lässt sich nicht aus der Welt schaffen ?

Ich hätte die Therapie nie begonnen, wenn ich gewusst hätte, dass mir das solche Probleme bereiten würde. 

@Ductus123

Eine abgebrochene Therapie ist sogar noch schlimmer in der Bewertung. Selbstverständlich musst du auch diese angeben.

 Meine Frage: Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, oder kann ich nachträglich noch die 5 Stunden aus eigener Tasche bezahlen und die KV "vergisst" das Thema, so dass ich noch eine BU abschließen kann ?VG

Grundsätzlich müssen alle Fragen bei dem Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wahrheitsgemäß beantwortet werden, und da ist es völlig egal wer für die Behandlungskosten auf kommt.

Und diese Behandlung muss angegeben werden.

Bedeutet - eine BU ist zur Zeit nicht möglich.

Die Versicherung wird nur von einer selbstgezahlten Therapie nie etwas erfahren, auch wenn sie sucht oder ?

@Ductus123

 Du bist verpflichtet ALLES anzugeben.

Machst du das nicht erlischt, wenn das raus kommt, der Versicherungsschutz und man kann dich auch rechtl. dafür belangen. 

@Ductus123

Spätestens, wenn du Berufsunfähig wirst, könnte man deine  vorsätzlichen Falschangaben feststellen.

Würde dann bedeuten, dass die Versicherung dir keinen Cent zahlt. Die jahrelang gezahlten Beiträge würden allerdings auch nicht zurück erstattet werden.

@Apolon

Wenn das eine privat bezahlte Therapie ist, wie soll das dann rauskommen ? Davon wissen in dem Fall dann zwei Menschen.

@Ductus123

Im Antrag entbindest du ALLE Ärzte von der Schweigepflicht.

@DerHans

Okay, aber es weiß kein Arzt von der Therapie, die werden ja wohl kaum alle Therapeuten in Deutschland anschreiben.

@Ductus123

@Ductus123,

mit anderen Worten, hast du die Absicht eine Straftat zu begehen.

Versicherungsbetrug !!!

Dazu bist du hier im Forum fehl am Platze.

Weshalb willst du der Versicherung sagen das du in Behandlung warst? So wie du es schilderst, würde es niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiemals rauskommen, niemals!

Ich frage mich wie schlecht dein Makler ist.

Du schreibst das  du Arzt bist – wirst-. Von da her gehe ich davon aus, das du eine gewisse Zeit in einem KH angestellt sein solltest.  – zumindest kenne ich das nur so-

Dadurch kannst du eine Bu ohne Gesundheitsfragen stellen! Oder hat dein Makler einfach nur keinen Zugriff auf den Rahmenvertrag und hat Angst der er nicht an die Provision kommt?

  

Woher weist du das der Fragesteller einem Makler beauftragt hat???? Ich bezweifle das - denn wenn das so wäre bräuchte er hier keine Fragen zu stellen.


@Reinhards

Ich bezweifle auch das der Fragesteller mit einem Makler zusammenarbeitet. 

Er schrieb

Ich habe mit meinem Makler gesprochen

Ein bisschen mehr Information wäre sehr hilfreich.

Wenn du bereits eine Therapie hinter dir hast, oder es ist eine empfohlen, kannst du eine BU vergessen. Entweder wird sie rund heraus abgelehnt, oder es werden ALLE psychischen Probleme ausgeklammert.

Sehr viele Krankheiten beruhen auf psychosomatischen Störungen. Im Prinzip könnte ein Versicherer also quasi später jede Leistung ablehnen.

Ganz genau so ist es! Und es nützt auch nichts hier der Versicherung etwas zu verschweigen. Dadurch schadest du dir nur selbst. Im Schadensfall prüft die Versicherung das dann ganz genau und wenn sie hier eine Psychotherapie finde ist der fall für sie sicher erledigt. 
Also bleib bei Abschluss der Versicherung bei der Wahrheit. Nimmt dich die Versicherung dann trotzdem (ich befürchte aber ganz stark nicht) dann ist für dich alles in Ordnung.

Die Versicherung, bei der ich arbeite, würde dich leider nicht aufnehmen. Hier sind die vorschriften leider so hart.

Sorry dass ich dir keine positive Nachricht mitteilen kann 

Die Frage wurde vervollständigt, aber danke schonmal für die Mühe.

Ich bin aus eigenen Stücken zum Psychologen gegangen, aber das ändert ja so viel ich gelesen habe nichts an den Umständen. Ich finde das wirklich verrückt, ich möchte in meinem späteren Berufsleben als Arzt in manchen Situationen Selbstbewusster Auftreten, will keine Psychopharmaka oder irgendwas dergleichen einnehmen und soll deshalb auf meine BU verzichten. Es ist doch wohl das menschlichste der Welt, dass man zwischen Dissertation und Studium auch in der ein oder anderen Situation Stress erfährt und das gerne mit einer unabhängigen Person besprechen möchte. Wie kann das nur Ausschlusskriterium sein für eine BU sein ?   

@Ductus123

99 % aller Menschen gehen aus freien Stücken zum Psychologen.

Das macht man aber kaum aus reinem Interesse.

Bei einem Antrag auf BU-Versicherung musst du das selbstverständlich angeben, sonst kannst du dir den Beitrag besser gleich sparen. Wenn es wirklich nur wegen einer beruflichen Supervision war, kannst du das ja so angeben.

Einen Leistungsfall z.B. aus einem Burn-Out Syndrom könnte man ja jederzeit selbst herbei führen. Das Gegenteil ist ja kaum zu beweisen.